Die private Weserbank sei nicht mehr in der Lage gewesen, dauerhaft die Erträge zu erwirtschaften, die zur Deckung der operativen Kosten notwendig gewesen wären, teilte die Aufsichtsbehörde
mit. Um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, habe sie das Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.
Die Einlagen der Kunden seien geschützt, da die Weserbank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und dem Einlagesicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken angehöre.
Die Bilanzsumme des kleinen Geldinstituts betrug laut BaFin zum Ende des Jahres 2007 rund 120,4 Millionen Euro. Dien Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden belaufen sich auf knapp 25,9
Millionen Euro.
Quellen: www.afp.google.de, www.tagesschau.de, www.welt.de
Foto: www.pixelio.de
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