Inland

Arm trotz Arbeit

von Karsten Wiedemann · 21. April 2006
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Gestiegene Lebenshaltungskosten bei stagnierenden Löhnen. Unter dieser Situation leiden vor allem Geringverdiener. Einziger Ausweg ist häufig der Gang zur Arbeitsagentur. Denn wenn der Verdienst unter dem von der Arbeitsagentur errechneten Bedarf liegt, also 345 Euro im Monat, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

So bezogen in Hessen im letzten Jahr rund 50 000 Haushalte Arbeitslosengeld zusätzlich zum Mini-, Teilzeit- Vollzeitjob. Armut trotz Erwerbstätigkeit sei keine Ausnahme mehr, sagt der DGB-Vorsitzende in Frankfurt, Harald Fiedler. Würden alle Niedriglöhner erkennen, dass sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kämen auf die Kommunen enorme Belastungen zu, so Fiedler.

Die Gewerkschaften setzten sich daher bundesweit für einen Mindestlohn von 7,50 Euro ein. Die Tarife für viele Berufsgruppen liegen derzeit unter diesem Satz.

SPD gegen Hartz-IV-Kürzung

Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner hat sich unterdessen gegen Überlegungen ausgesprochen, die Höhe des Hartz IV-Regelsatzes zu senken. "Mit der SPD wird es keine Senkung des Regelsatzes geben", sagte Brandner am Freitag der Nachrichtenagentur ddp. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Steffen Kempeter, hatte eine Kürzung des Arbeitslosengeld II ins Gespräch gebracht.

Karsten Wiedemann

Quelle: ddp, Frankfurter Rundschau (21.04.06)

Autor*in
Karsten Wiedemann

Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie

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