Der Tagesspiegel beruft sich in seinem Bericht auf eine interne Weisung, die Ende Juli an alle Regionaldirektionen der BA verschickt wurde. In zehn Kommunen wurde daraufhin die Zusammenarbeit
bereits gekündigt. In Agenturen und Kommunen wird nun gebangt, ob die mühsam herbeigeführte Zusammenarbeit wieder zu Bruch geht.
Hintergrund der Weisung ist das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von BA und Kommunen. Die Verfassungsrichter prüfen
zurzeit, ob die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften mit den Grundsätzen des Föderalismus vereinbar sind. Das Urteil wird im Oktober erwartet.
Sollte das Gericht die Zusammenarbeit für verfassungswidrig erklären, kommt auf Hartz-IV-Empfänger erheblich mehr Bürokratie zu. Sie müssten künftig wieder zwei Behördenanträge stellen, wenn
sie beispielsweise neben den normalen Leistungen auch Wohngeld beantragen wollen. Zudem könnten sich Zahlungen verzögern, sollte die zuständige Stadt oder Gemeinde nicht in der Lage sein, schnell
genug zu zahlen.
Quelle: Tagesspiegel
Mehr zum Thema Hartz IV: www.dstgb.de, www.landkreistag.de und www.staedtetag.de
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