Inland

AfD muss Falschmeldung über Umweltministerium richtigstellen

Das Berliner Landgericht hat dem Bundesumweltministerium in einem Verfahren gegen die AfD rechtgegeben. Die AfD und ihr Vorstandsmitglied Georg Pazderski hatten behauptet, das Ministerium habe Hillary Clinton in ihrem Wahlkampf mit Steuergeldern unterstützt. Diese Falschmeldung muss die Partei nun richtigstellen.
von Angelina Sortino · 31. Juli 2018
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Das Bundesumweltministerium konnte in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin erwirken, dass die AfD und ihr Vorstandsmitglied Georg Pazderski eine per Presseerklärung veröffentlichte Falschmeldung richtigstellen müssen.

Förderentscheidung fiel vor Beginn des Wahlkampfs

In der Presseerklärung, die die AfD am 29. November 2016 unter der Überschrift „Bundesregierung sponsert Clinton-Wahlkampf – Hendricks handelt instinktlos“ publiziert hatte, wurde behauptet, dass das Bundesumweltministerium für Clintons Wahlkampf Haushaltsgelder in Millionenhöhe ausgegeben habe.

Diese Behauptung bezog sich auf Fördergelder, mit denen das Bundesumweltministerium ein Klimaschutzprojekt in Afrika gefördert hatte. Dieses wird von der Clinton Foundation durchgeführt. Des Weiteren ist die Clinton Foundation noch an einem Projekt der Internationalen Naturschutz-Union als Partnerin beteiligt. Die Förderentscheidung fiel schon 2013 – vor Beginn des Präsidentschaftswahlkampfs.

Beklagte haben sich 2016 zur Unterlassung verpflichte

2016 hatte es bereits eine außergerichtliche Verpflichtung der Beklagten – der AfD und Georg Pazderski – zur Unterlassung gegeben. Zu einer Richtigstellung waren sie aber nicht bereit. Weil es sich beim Inhalt der Presseerklärung um eine unwahre Behauptung handelt, hat das Ministerium jedoch laut dem neuen Urteil ein Anrecht auf eine solche Richtigstellung.

„Spiegel Online“ zufolge, der Redaktion liegt das offizielle Gerichtsurteil vor, sei die AfD darin dazu verpflichtet worden, ihre Falschmeldung mit folgendem Statement richtig zu stellen: „Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat keinerlei Zahlungen zur Unterstützung des Wahlkampfs von Hillary Clinton als US-Präsidentschaftskandidatin geleistet. Vielmehr hat es allein zeitlich vor dem Wahlkampf ein Projekt der Hillary-Clinton-Stiftung in Afrika unterstützt, bei dem die geleisteten Mittel ausschließlich projektbezogen verwendet wurden."

Gericht spricht von schwerwiegendem Vorwurf

Das Gericht teilte somit die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums. „Laut Urteil handelt es sich bei der aufgestellten Behauptung um einen schwerwiegenden Vorwurf, der geeignet gewesen sei, das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden,“ erklärte das Ministerium in einer Pressemeldung. Schließlich habe man dem Bundesumweltministerium nicht nur die Verschwendung von Steuergeldern, sondern auch eine Einmischung in die Wahlen der USA vorgeworfen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Verkündet wurde das Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin am 5. Juli 2018. Bisher ist es jedoch nicht rechtskräftig. Ob von Seiten der AfD Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

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Angelina Sortino

studiert Communication, Culture and Management und ist Praktikantin beim „vorwärts“.

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