Inland

Abwahlantrag gegen Schweriner OB

von ohne Autor · 1. April 2008

Die notwendige Zweidrittelmehrheit fiel mit 30 zu 14 abgegebenen Stimmen hauchdünn aus. Für das Abhalten eines Bürgerentscheids stimmten geschlossen die Fraktionen von SPD, Linkspartei, Grünen sowie Unabhängigen Bürgern. Dagegen votierten die Abgeordneten von CDU und Liberalen. In knapp vier Wochen muss sich Claussen nun dem Votum der Schweriner Bürger stellen. Abgewählt wäre er, wenn beim Bürgerentscheid zwei Drittel der abgegebenen Stimmen dafür entfallen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen wiederum müsste einem Drittel der insgesamt Stimmberechtigten entsprechen. Das wären rund 28 000 Schweriner.

Von der Stadtvertretung kann der Oberbürgermeister nicht abgewählt werden, da er 2002 für acht Jahre direkt von den Bürgern gewählt worden war.

"eklatante Mängel"

Zuvor war den Stadtverordneten vom zuständigen Sonderausschuss der Abschlussbericht zum Tod von Lea-Sophie vorgelegt worden. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Tod des Mädchens vermeidbar gewesen wäre. Der Ausschuss wirft dem Schweriner Jugendamt "eklatante Mängel" vor, ohne die Lea-Sophie "mit hoher Wahrscheinlichkeit" hätte gerettet werden können.

Ein Versuch, den zuständigen Sozialdezernenten Hermann Junghans (CDU) im Stadtparlament abzuwählen, war Ende Februar gescheitert. In der geheimen Abstimmung hatten nur 23 der 44 Kommunalvertreter gegen ihn votiert. Die notwendige Zweidrittelmehrheit war damit verfehlt worden. Junghans wurde lediglich versetzt und ist nun für Liegenschaften zuständig. Seinem Parteifreund Claussen droht mehr als nur ein Postenwechsel. Seine Abwahl wäre laut Schweriner Volkszeitung die erste eines OB in Mecklenburg-Vopommern.

Ein ausführlicher Bericht dazu in DEMO 5/08 (erscheint am 2.5.2008)

Quellen: Berliner Tagesspiegel (30.3.), Frankfurter Rundschau, www.focus.de (31.3.), www.spiegel.de (30.3.), www.svz.de

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