Debatte

Warum die regulierte Abgabe von Cannabis lange überfällig ist

Wann wird die Kriminalisierung von Cannabis in Deutschland endlich abgeschafft? Diese Frage stellt sich Heino Stöver seit vielen Jahren. Der Sozialwissenschaftler leitet das Institut für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main. Für vorwärts.de hat er einen Debattenbeitrag geschrieben.
von Heino Stöver · 21. Dezember 2015
Hanf Legalisierung?
Hanf Legalisierung?

Landauf landab wird über alternative Kontrollpolitiken in Bezug auf die illegalen Drogen, insbesondere Cannabis diskutiert: die Entwicklungen der Legalisierung von Cannabis in einigen US-amerikanischen Staaten (Washington, Colorado, Alaska, Oregon), Beschlüsse von Kommunalparlamenten (Frankfurt, Köln, Hamburg etc.), Koalitionsvereinbarungen (in Bremen und Hamburg), der Vorschlag eines Cannabiskontrollgesetzes der Grünen/Bündnis90, der Druck der Opposition (Cannabislegalisierung ist Beschlusslage: Die LINKE, Die Grünen/Bündnis 90, Piraten, FDP), und schließlich die große Präsenz des Themas in den Medien hat zu einem erheblichen Druck auf die Politik geführt.

Entwicklung hin zur Legalisierung ist unumkehrbar

Die Entwicklung um legale Zugänglichkeit zu Cannabis hat eine Wucht angenommen, die weit über die Diskussionen um Cannabisfreigabe in den 90er Jahren hinausgeht: Fachleute sind sich heute einig, dass diese Entwicklung nicht mehr zurückzudrängen ist.

Was insbesondere die Situation von der vergangener Jahrzehnte unterscheidet, sind zwei parallel verlaufende Prozesse: Neben einer erstarkten Hanfgemeinde fordern seit einigen Jahren auch Fachverbände und Experten eine Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes. Keine Abschaffung à la „Weg mit dem BtMG“ wird gefordert, sondern eine Überprüfung der Angemessenheit des Gesetzes und der Frage, ob dieses Gesetz noch zeitgemäß ist, sein Ziel erreicht/erreichen kann; beispielsweise durch eine Enquete-Kommission. Die Forderung der Mehrzahl deutscher Strafrechtsprofessoren, aber auch Verbände wie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen geht dahin, dass noch in dieser Legislaturperiode eine von der Bundesregierung eingesetzte Enquete-Kommission die derzeit geltenden Bestimmungen der Cannabispolitik auf ihre erwünschten und unerwünschten Folgen einer umfänglichen Überprüfung unterzieht.

Fast vergessen: Cannabis als Medizin

Ein zweiter Prozess vollzieht sich über „Cannabis als Medizin“: deutlich wird, dass die jahrzehntelange Verteufelung der Substanz Cannabis die therapeutischen Potentiale der Pflanze hat völlig vergessen lassen: Cannabis kann jedoch bei vielen Indikationsbereichen wirksam eingesetzt werden: bei Schmerzen, Appetitlosigkeit und Abmagerung, Glaukom, Spastik, Epilepsie, Asthma, Bewegungsstörungen etc. Leider profitiert hiervon nur eine kleine Minderheit von Patienten, weil die politische Weichenstellung (noch) nicht vorgenommen wurde.

Wer allerdings glaubt, im aktuellen Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung über diese Entwicklungen etwas lesen zu können, wird enttäuscht – diese gesundheits-/strafrechtspolitische Diskussion wird komplett ausgeblendet.

Friedrich-Ebert-Stiftung und SPD-Vertreter schreiten voran

Die Friedrich Ebert-Stiftung hat mir ihrem aktuellen Papier „Entkriminalisierung und Regulierung - Evidenzbasierte Modelle für einen alternativen Umgang mit Drogenhandel und –konsum“ den Rahmen für eine Reform der Kontrolle illegaler Drogen gesetzt. Burkhardt Blienert, MdB der SPD, hat u.a. auf dieser Basis die Eckpunkte einer sozialdemokratischen Drogenpolitik formuliert: „Von Repression zu Regulierung“. In diesem „Positionspapier des Arbeitskreises Drogenpolitik“ wird festgehalten: „Der »Krieg gegen Drogen« und die aktuelle Verbotspolitik sind gescheitert, sowohl mit Blick auf ihren beschränkten Nutzen und ihre enormen Kosten als auch hinsichtlich ihrer fatalen Nebenwirkungen. Die Verbotspolitik hält die Kosument_innen augenscheinlich nicht vom Konsum ab, sondern erschwert und verhindert vielmehr eine effektive wie flächendeckende Prävention und Hilfe“.

Auf dieser Basis müssen nun dringend Reformen erarbeitet werden. Die Zielsetzung ist bereits von diesem Arbeitskreis formuliert worden: „…konsumbezogene Schäden für den/die Einzelne/n und die Gesellschaft zu mindern bzw. gänzlich zu vermeiden, staatliche Ressourcen insbesondere für die Gesundheits- und Sozialpolitik freizumachen sowie Strategien gegen das Organisierte Verbrechen und das internationale Drogenregime in diesem Sinne weiterzuentwickeln.“

„Regulierte Abgabe ist überfällig, Kriminalisierung von vorgestern“

Das böse L-Wort (Legalisierung, Anm. d. Redaktion) kann dabei getrost vergessen werden, weil es nur irritiert – es geht um Regulierung: und die Regulierung potentiell riskanter Produkte und Verhalten ist zunächst Aufgabe der Regierung. Regulierung ist die Norm – Prohibition die Ausnahme – und ein ziemlich radikales Experiment, das weltweit als gescheitert betrachtet werden muss. Eine regulierte Abgabe von Cannabis ist also lange überfällig, die Kriminalisierung von vorgestern. Gefragt sind Verbraucher- und Jugendschutzregularien, die Cannabis zu Therapie- und Genusszwecken ab einem bestimmten Alter zugänglich machen.

 

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Heino Stöver

ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main (ISFF).

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