Debatte

Damit die Pflege nicht immer mehr zum Armutsrisiko wird

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, schlägt eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige vor. Sie soll aus Steuermitteln finanziert werden, ähnlich wie das Elterngeld. So könnten Pflegende ihre Berufstätigkeit mit der häuslichen Pflege besser vereinbaren.
von Verena Bentele · 21. Juni 2018

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen, um die Pflege zu reformieren. Zu nennen sind hier die Pflegestärkungsgesetze I bis III, mit denen der Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung neu geordnet wurde. Dennoch gibt es in der Pflege noch viel zu tun und zu verbessern.

35.000 Stellen für Pflegefachkräfte sind unbesetzt

Eines der wichtigsten Themen der Zukunft ist die Beseitigung des Fachkräftemangels. Wenn dieses Problem in den nächsten Jahren nicht gelöst wird, wird sich die Krise in der Pflege weiter verschärfen. Wichtig wäre vor allem, dass die im „Sofortprogramm Pflege“ der Bundesregierung vereinbarten zusätzlichen Stellen wesentlich aufgestockt werden und dass die über 35.000 unbesetzten Stellen besetzt werden.

Der Mangel an Fachkräften hängt unter anderem mit der Frage der Finanzierung von Pflegekräften und Pflege generell zusammen, und eben dort, bei der Frage der Finanzen, sehe ich weiteren dringenden Reformbedarf. Denn Pflege ist in den letzten Jahren immer teurer und damit verstärkt zu einem Armutsrisiko für Pflegebedürftige und ihre Familien geworden. Gründe dafür sind neben den Kostensteigerungen auch die Weigerung der Politik, die Leistungen der Pflegeversicherung an die Verteuerung der Pflege anzupassen.

Breites Hilfsangebot für Pflegende nötig

Die teils erheblichen Pflegekosten sind nicht nur ein individuelles Problem der Betroffenen, sondern sie belasten immer stärker auch die Kassen der Kommunen und der Länder. Die Bundesregierung darf die Betroffenen, ihre Familien und die Kommunen mit den steigenden Kosten in der Pflege nicht allein lassen, sondern muss dringend ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Pflegekosten entwickeln und umsetzen. Teil dieses Konzeptes sollte es sein, die Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu stärken und einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss zu integrieren, den man in einem ersten Schritt auf konkrete Sachverhalte beziehen kann, etwa auf die Infrastruktur, auf Investitionskosten, Ausbildungskosten, Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, quartiersbezogene Aufgaben oder Leistungen für pflegende Angehörige.

Welche Leistungen brauchen pflegende Angehörige und wie sehen ihre Bedürfnisse aus? Für Pflegende braucht es ein breites Spektrum an Angeboten zur Entlastung und Hilfe. Teil dieser Angebote sind: Angehörigen- und Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Helfer, Tages-und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Reha-Maßnahmen und Kuren für pflegende Angehörige mit Begleitung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Der VdK setzt sich dafür ein, die Leistungen der  Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der Tages- und Nachtpflege zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenzufassen, das man flexibel in Anspruch nehmen kann. Damit man von diesen Angeboten erfährt, brauchen pflegende Angehörige bessere Beratungsangebote und mehr Informationen - was sich viele Pflegende auch wünschen, wie der VdK auch aus seiner Beratungspraxis vor Ort weiß.

Risiko von Altersarmut bekämpfen

Außerdem benötigen pflegende Angehörige Strukturen, mit denen sie ihren Beruf und die Pflege ihrer Angehörigen miteinander vereinbaren können. Pflege, Versorgung und Beruf müssen selbstverständlich nebeneinander funktionieren. Um die Vereinbarkeit zu verbessern, könnte zum Beispiel eine Lohnersatzleistung eingeführt werden, die vergleichbar mit dem Elterngeld ist und aus Steuermitteln bezahlt wird.

Zu einer Minimierung des Risikos von Altersarmut bei Pflegepersonen würde auch beitragen, dass die Pflegeversicherung für bereits verrentete Pflegepersonen – wenn sie die Anforderungen für Pflegepersonen erfüllen – Rentenversicherungsbeiträge in die Rentenkasse zahlt. Pflegezeiten müssen unabhängig vom Erwerbsstatus der pflegenden Person angerechnet werden. Die aktuelle rechtliche Vorgabe, nach der pflegende Angehörige maximal 30 Stunden arbeiten dürfen, muss dringend fallen gelassen werden.

Gute Pflege bedeutet auch ein Leben in Würde. Die Kosten für dieses Leben sollten auch aus Steuermitteln finanziert werden.

 

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Verena Bentele
Verena Bentele

ist Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

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