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Lübcke-Prozess: Was das mutmaßlich zweite Opfer von Stephan E. sagt

Dem mutmalichen Mörder von Walter Lübcke wird noch eine weitere Tat zur Last gelegt: Im Januar 2016 soll Stephan E. einen Flüchtling aus dem Irak auf offener Straße niedergestochen haben. Am Donnerstag erzählte Ahmed I. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht seine Geschichte.
von Joachim F. Tornau · 29. Oktober 2020
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Je unangenehmer es für den jungen Mann auf dem Zeugenstuhl wird, desto breiter grinst der Neonazi. Markus H. Er ist mitangeklagt wegen des rechtsextremen Attentats auf Walter Lübcke, aber angesichts dünner Beweislage in berechtigter Hoffnung auf einen Freispruch. Am Donnerstag scheint er sich am Leiden von Ahmed I. regelrecht zu weiden. Als der 27-jährige Geflüchtete aus dem Irak die körperlichen und seelischen Folgen jener Messerattacke schildert, für die die Bundesanwaltschaft ebenfalls den mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. verantwortlich macht, da feixt Markus H. derart, dass ihn Oberstaatsanwalt Dieter Killmer zur Ordnung ruft. Und Holger Matt, Anwalt der Familie Lübcke, ist so aufgebracht, dass ihm ein „Ungeheuerlich!“ und „Skandalös!“ nach dem nächsten entfährt.

Ahmed I.: „Hier ist mein Leben zerstört worden.“

Mehr als vier Monate lang stand beim Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Vordergrund. An diesem Donnerstag, es ist bereits der 25. Verhandlungstag, geht es nun erstmals allein um den Mordversuch an Ahmed I. Der irakische Kurde ist ein schlanker und eleganter junger Mann, frisch frisiert, mit sorgsam gestutztem Bart. Früher, in seiner Heimat sei er Musiker gewesen, sagt er. Jetzt ist er arbeitsunfähig, wegen der Verletzungen, die er bei dem heimtückischen Mordversuch davongetragen hat. „Ich habe mein Land verlassen, um Schutz suchen“, sagt er. „Aber hier ist mein Leben zerstört worden.“

Der Bürgerkriegsflüchtling war einer der Bewohner der Geflüchtetenunterkunft in Lohfelden bei Kassel, über deren Einrichtung Walter Lübcke im Oktober 2015 bei einer auch von den beiden Angeklagten besuchten Bürgerversammlung berichtet hatte. Ein von Markus H. ins Netz gestellter Videoschnipsel jener Veranstaltung trug dem CDU-Politiker danach den mörderischen Hass von Rechten im ganzen Land ein.

Ahmed I. konnte davon nichts wissen, als er am regnerischen Abend des 6. Januar 2016 von dem ehemaligen Gartenmarkt zu einer Tankstelle laufen wollte, um Zigaretten zu holen – und auf dem Weg von einem Fahrradfahrer ein Messer in den Rücken gerammt bekam, ohne jede Vorwarnung, ohne jeden Anlass, wie er erzählt. Doch er wusste von den Ereignissen der Kölner Silvesternacht wenige Tage zuvor. Im Internet, sagt er, habe es Warnungen gegeben, dass sich Flüchtlinge vor Racheaktionen von Rechtsextremen in Acht nehmen müssten. „Alle in der Unterkunft haben davon gesprochen.“ Bei der Polizei habe er deshalb schon damals gesagt, dass der Angreifer bestimmt „ein Nazi“ gewesen sei.

Könnte Walter Lübcke noch leben?

Die antirassistischen Unterstützer*innen, die sich am Morgen zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Gericht versammeln, sind überzeugt: Wäre Ahmed I. seinerzeit ernst genommen worden, wäre nicht nur dieses Verbrechen schneller aufgeklärt worden. Auch Walter Lübcke könnte noch leben.

Die Ermittler*innen aber nahmen ihn offenbar nicht allzu ernst. Zwar klingelten sie später bei dem einen oder anderen Kasseler Rechtsextremen, ließen sich jedoch überall schnell abspeisen – auch von Stephan E. Erst als Ahmed I. mit Hilfe der Opferhilfsorganisation Response in diesem Jahr selbst noch einmal an seinen unaufgeklärten Fall erinnerte, wurden die Akten wieder aus dem Keller geholt. Eine Durchsuchung bei Stephan E. förderte dann ein Klappmesser zutage, mit DNA-Spuren auf der Klinge, die mittlerweile zwar so schwach waren, dass sie keine eindeutige Identifizierung mehr ermöglichten. Die aber so seltene Merkmale enthielten, dass sie nach Ansicht eines vom Gericht gehörten DNA-Sachverständigen eigentlich nur von Ahmed I. oder von einem nahen Verwandten stammen könnten. Und Verwandte, sagt der junge Mann, habe er in Deutschland keine.

Hakenkreuz vor dem Wohnhaus

Viereinhalb Zentimeter tief und drei Zentimeter lang, so hat ein Rechtsmediziner ausgeführt, war die Stichwunde. Mit „erheblicher“ Kraft sei das Messer geführt worden, nur knapp verfehlte es lebenswichtige Blutgefäße. „Ich dachte, ich müsste sterben. Ich hatte so starke Schmerzen“, sagt Ahmed I. Weil bei dem Angriff zwei Nervenstränge durchtrennt wurden, waren seine Beine zeitweilig gelähmt. Nur robbend, erzählt er, habe er sich auf die nächtliche Straße schleppen können, um ein Auto anzuhalten und Hilfe zu bekommen.

Bis heute ist er in ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung, hat Schmerzen in Rücken und Beinen, kann nicht lange stehen oder sitzen, leidet unter Schlafstörungen. Und er hat Angst. Von einem Hakenkreuz, das vor seinem Wohnhaus auf die Straße gemalt worden sei, berichtet er, und von einem Einbruchsversuch. „Ich bin sicher“, sagt Ahmed I., „das war gegen mich.“

Beschreiben kann er den Angreifer vom 6. Januar 2016 nicht. Nur dass er blond gewesen sei, daran könne er sich noch erinnern. Das passt zu Stephan E., aber natürlich nicht nur zu ihm. Dennoch bemüht sich die Verteidigung des 47-Jährigen bis zur Zermürbung aller Verfahrensbeteiligten, die Glaubwürdigkeit des jungen Mannes anzugreifen. Selbst seine Personalien scheinen sie in Zweifel ziehen zu wollen. Stephan E. selbst folgt diesem Schauspiel wie immer ohne jede Regung. Er hat die Tat bestritten und vor Gericht bislang keinerlei Nachfragen dazu beantworten wollen.

Bei einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren, als ihm der Mordversuch noch gar nicht angelastet worden war, hatte er indes erzählt, wie er einmal aus Wut über die Kölner Silvesternacht einen zufälligen Passanten, den er für einen Ausländer hielt, angeschrien habe: „Euch müsste man den Hals abschneiden!“ Als Datum gab er damals ungefragt den 6. Januar 2016 an.

Autor*in
Joachim F. Tornau

arbeitet als freier Journalist in Kassel und Hamburg. Einer seiner Schwerpunkte ist dabei die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten.

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