Inland

Wohnungen in Berlin vergesellschaften: Was hinter dem Plan steckt

24. September 2026 13:41:45
Die künftige Berliner Landesregierung könnte sich schon bald mit einem umstrittenen Thema beschäftigen: der Vergesellschaftung von Beständen großer privater Wohnungsunternehmen. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Welche Unternehmen wären betroffen? Und wie teuer könnte eine Vergesellschaftung werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Transparent mit der Aufschrift Die Miete ist zu hoch bei einer Demonstration in Berlin

Bei einer Demonstration für eine Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin kritisieren Menschen, dass die Mieten zu hoch sind

Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wurde im Jahr 2021 mehrheitlich begrüßt. Rund 59 Prozent der Berliner*innen und Berliner befürworteten das Volksbegehren, womit der Berliner Senat aufgefordert wurde, ein Vergesellschaftungsgesetz zu prüfen. Bestände großer Konzerne mit über 3.000 Wohnungen in Berlin sollten so ihre Besitzer wechseln und in Gemeineigentum überführt werden. Betroffen wären unter anderem die Unternehmen „Vonovia“ und deren Tochterfirma „Deutsche Wohnen“.  

Enteignung oder Vergesellschaftung. Was ist der Unterschied? 

In der aktuellen Debatte um die Möglichkeit der staatlichen Aneignung von Wohnraum wird sowohl „Enteignung“ als auch „Vergesellschaftung“ als Begriff verwendet. Zwar greifen beide Maßnahmen in das Grundrecht auf Eigentum ein, unterscheiden sich aber in ihren Voraussetzungen und ihrer Zielsetzung, so erklären es die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. 

Danach erlaubt der Artikel 15 im Grundgesetz dem Gesetzgeber, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Ihr Ziel ist eine wirtschaftliche Neuordnung, die sich nach den Bedürfnissen der Allgemeinheit ausrichtet und nicht nach der in der Marktwirtschaft typischen Absicht, Gewinn zu erzielen. Von der Möglichkeit einer Vergesellschaftung wurde in Deutschland bisher jedoch noch kein Gebrauch gemacht. 

Anders verhält es sich mit Enteignungen. Diese Möglichkeit ist im Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt. Dabei wird privates Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit für einen konkreten Zweck vom Staat entzogen. Das geschieht zum Beispiel beim Bau von Straßen oder Bahntrassen. Ob Enteignung oder Vergesellschaftung: In beiden Fällen ist eine angemessene Entschädigung gesetzlich verbindlich.  

Welches Ziel hat die Initiative hinter dem Volksentscheid? 

Laut der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ reicht der Neubau von Wohnungen allein nicht aus, um die Mietenkrise in Berlin zu lösen. Außerdem könne man nicht „jahrzehntelang auf neue Wohnungen warten“, heißt es. Deshalb sollen Wohnungen „dem Markt und der Profitlogik großer Konzerne entzogen und ins Gemeineigentum überführt“ werden. Die Vergesellschaftung würde langfristig stabile, bezahlbare Mieten sichern, so das Ziel. Die Initiative weist zudem darauf hin, dass Genossenschaften, Kleinvermieter*innen oder landeseigene Wohnungsunternehmen nicht betroffen wären. 

Was sagten Expert*innen in der Debatte? 

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid im Jahr 2021 setzte die damalige rot-grün-rote Berliner Landesregierung im Folgejahr eine 13-köpfige Expert*innenkommission zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin ein. Deren Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin legte 2023 einen 152 Seiten umfassenden Abschlussbericht vor. 

In diesem Bericht wird das Vorhaben der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mehrheitlich als verfassungsrechtlich möglich bewertet. Das bedeutet, dass die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände gegen Entschädigung laut der Kommission mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. 

Die Expert*innen vertraten zudem die Auffassung, dass eine Entschädigung auch unter dem vollen Wert der Immobilien zulässig sein könne, aber verhältnismäßig sein müsse. Die ehemalige SPD-Bundesjustizministerin betonte, dass das Gutachten keine politische Empfehlung sei, sondern zentrale verfassungsrechtliche Fragen kläre.  

Wie teuer könnte die Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung sein?  

Die Schätzungen dazu sind sehr unterschiedlich: Die Expert*innenkommission gibt beispielsweise einen Wert zwischen 3,7 bis 25,6 Milliarden Euro für die betroffenen Bestände an – je nachdem, ob die Entschädigung deutlich unter oder nahe dem Marktwert liegt. Der Wert schwankt aber auch deshalb, weil noch nicht klar ist, um welche und wieviele Wohnungen es überhaupt geht. 

„Ob eine Vergesellschaftung mittel- und langfristig finanzierbar wäre, hängt in erster Linie von der Höhe der Entschädigungssumme ab“, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofes Berlin. Seinen Schätzungen zufolge würden für rund 240.000 Wohnungen bei einer Vollentschädigung rund 42 Milliarden Euro fällig. 

Welche Berliner Parteien unterstützen die Vergesellschaftung? 

Die Partei Die Linke hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus klar gewonnen. Sie greift den erfolgreichen Volksentscheid auf und will Wohnungsbestände großer Wohnungskonzerne vergesellschaften, um der anhaltenden Mietenkrise in der deutschen Hauptstadt zu begegnen. Ob jedoch die gewünschten und möglichen Koalitionspartner aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD den wohnungspolitischen Plänen zustimmen, ist aktuell noch nicht abzusehen. Während die Grünen ihre Unterstützung signalisieren, lehnt die Berliner SPD die Vergesellschaftung ab. 

Welche Rolle spielt das geplante Bundesgesetz gegen eine Vergesellschaftung? 

Die schwarz-rote Koalition im Bund will mit einem Bundesgesetz die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen in den Ländern verhindern. Anfang Juli beschloss der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Länderebene nicht mehr möglich ist.“  

Relativ klar ist, dass ein reines Verbotsgesetz nicht möglich wäre, urteilt der Rechtskorrespondent Christian Rath in einem Beitrag für den „Vorwärts“. Es könnte jedoch den Prozess erschweren und zeitlich verzögern. 

Autor*in
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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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10 Kommentare

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 24.09.2026 - 19:20

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Immobilien gehört in die Hand des Staates, Enteignen, sofort, und dann den Wohnraum sozial gerecht zuteilen. Da müssen wir nun endlich hin.

Gespeichert von Helmut Gelhardt (nicht überprüft) am Do., 24.09.2026 - 19:37

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Herta Däubler-Gmelin ist eine fachlich hochkompetente und sehr, sehr kluge Politikerin.
Ihre menschlichen Qualitäten stehen außer Zweifel.
Die Sozialdemokratie kann sich hier hervorragenden juristischen, politischen und gesellschaftlichen Rat holen!
Klar ist - s o geht es nicht weiter.
Völlig maßlose, unseriöse, menschenverachtende Kapitalinteressen dürfen das Grundrecht auf ein anständiges, bezahlbares Dach über dem Kopf nicht zunichte machen.

Gespeichert von Gabriele (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2026 - 08:00

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Dieser Kommentar wurde gelöscht mit Verweis auf Punkt 5 unserer Netiquette: Aus Gründen des deutschen Namensrechts werden Beiträge gelöscht, deren Autor unvollständige (nur Vor- oder Zuname), geschützte Namen oder Pseudonyme benutzt.

Gespeichert von Gabriele Abild… (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2026 - 08:13

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Liebe Grüße!

Gespeichert von SVR (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2026 - 10:56

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Gespeichert von Diana (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2026 - 11:40

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Danke für die sachliche Ausführung. Es wäre schön, wenn sich rot rot grün in Berlin zusammentun und sich für bezahlbares Wohnen intern beraten und überlegen, welche Schritte jetzt in welcher Reihenfolge machbar sind. Blähen Sie das Thema bitte nicht vorher auf, sondern regiert zusammen - und stellt gemeinsam den afd Prüfantrag. Mit der CDU wird das nix. Und geht bitte nicht so auf das bashing seitens der cdu ein - eine Partei, die immer wieder afd Rethorik übernimmt und gemeinsame Beschlüsse macht, wie zb. beim Thema Stolpersteine - da sollten Sie sich bitte nicht beeinflussen lassen. Bedenken Sie, durch gute Sozialwirtschaftliche Politik kann das rechte Spektrum wegregiert werden. Also: go for it!

Gespeichert von Micha (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2026 - 22:43

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Ich war 4 Monate in der Ukraine und habe humanitäre Hilfe geleistet , es ärgert mich , ich bin für Berliner auf die Straße gegangen gegen überhöhte Mieten und gegen Mieter die den Mietern in der Stadt die Wasserhähne abschlagen und es waren 50 Menschen auf der Demo. Wir waren ein Kleinbus aus Thüringen von der SPD. Und nun wählt eine ganze Stadt links. Steffen Krach kann für die Situation nichts. Doch er soll nicht aufgeben. Das habe ich an der Front in der Ukraine auch nicht. Ich warte nur noch auf meinen Reisepass dann geht es zurück zur ukrainischen Armee. Bitte gebt Deutschland für unsere Demokratie und den Frieden in Europa nicht auf. Ich und meine Waffenbrüder aus der Ukraine machen es auch nicht. Überlasst dieses Land nicht den Monkeys der AFD . 😂 Gruß Michel

Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Sa., 26.09.2026 - 08:59

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Nicht ohne Grund wurden die Art. 14 und 15 in das Grundgesetz geschrieben. Und wenn Konzerne wie Vonovia die Wohngen verkommen lassen, um sich durch Abriss o.ä. noch größere Gewinne zu verschaffen, dient das Eigentum entgegen der Regelung in Art. 14, II GG nicht mehr dem Wohl der Allgemeinheit.
Deshalb sind Bemühungen von Merz, Reiche, Dobrindt (s. Enteignungen in Bayern zum Autobahnbau) u.a. nicht geeignet, dem Wohnungsproblem abzuhelfen, sondern es zu verschlimmern!

Gespeichert von Heinz Schneider (nicht überprüft) am So., 27.09.2026 - 12:03

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1990 gab es in Berlin 340.000 Sozialwohnungen, 2016 waren es noch 116.000, aktuell sind es weniger als 80.000. 50.000 Sozialwohnungen hat das Rot-Rot-Grüne Bündnis allein in der Wahlperiode ab 2016 verkauft. Die Linke hat aus diesem sozialpolitischen Desaster Konsequenzen gezogen. Annähernd 50% der jüngeren Jahrgänge haben sie nicht zuletzt deshalb gewählt. Die SPD ist in dieser Wählergruppe, zu Recht, marginalisiert. Offenkundig möchte sie es, im Bund und in Berlin, um jeden Preis bleiben.
Ich hoffe nicht nur für unsere Partei, dass Veras Argumente doch noch Gehör finden. Oder Hans Jochen Vogels Buch "Mehr Gerechtigkeit" nicht nur Sonntags gelobt, sondern werktags auch gelesen wird. Steffen Krachts Wahlplakate hatte sogar diesen Eindruck vermittelt. Geglaubt wurde ihnen, leider offenkundig zu Recht, eher nicht.