Grundsicherung wird neu geregelt

Koalitionsvertrag: Ein Bürgergeld wird Hartz IV ersetzen

Vera Rosigkeit25. November 2021
Immer mehr Arbeitslose sind auf Grundsicherung nach Hartz IV angewiesen. Die Arbeitslosenversicherung bietet ihnen keinen Schutz mehr.
Hartz IV wird abgeschafft, an die Stelle tritt ein Bürgergeld, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Künftig soll eine Beratung auf Augenhöhe möglich sein, Vermittlung in Arbeit soll keinen Vorrang mehr vor einer Weiterbildung haben.

Ein Bürgergeld soll an die Stelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) treten. Es soll „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung.

Schonvermögen wird erhöht

Danach soll in der ersten zwei Jahren das Bürgergeld ohne Anrechnung des Vermögens geleistet werden. Das Schonvermögen soll erhöht und dessen Überprüfung entbürokratisiert werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass eine „Beratung auf Augenhöhe möglich ist“. Angebote und Maßnahmen sollen mit den Bürgergeldbeziehenden in einer so genannten Teihabevereinbarung gemeinsam festegelegt werden.

Mitwirkungspflichten werden neu geregelt

An Mitwirkungspflichten wird festgehalten. Allerdings sollen sie nach vorausgegangener Evaluation gesetzlich bis Ende 2022 neu geordnet werden. „Damit setzen wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um, wie die Kosten der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter 25-Jährige gleich zu behandeln“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bis zur Neuregelung wird ein einjähriges Moratorium für bisherige Sanktionen unter das Existenzminimum geschaffen, das auch für kommunale Jobcenter gilt. Außerdem wird der Vermittlungsvorrang im SGB II abgeschafft, gleichzeitig die Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung gestärkt und die Prämienregelung bei abschlussbezogener Weiterbildung entfristet.

Ausbildung und Qualifizierung haben Vorrang

Konkret heißt dies, dass die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat, die eine Beschäftigungschance stärkt. Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Es soll ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung sein. Auch soll nach einer Weiterbildung ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen. Vollqualifizierende Ausbildungen der beruflichen Weiterbildung sollen dabei unabhängig von Dauer und Grundkompetenzen gefördert werden.

„Auf ältere Bürgergeldberechtigte können wir auf dem Arbeitsmarkt nicht verzichten“, heißt es weiter im Koalitionsvertrag. Konkrete Unterstützung soll es da beispeilsweise für Frauen geben. So sollen Mütter von kleinen Kindern früher, auch durch Angebote in Teilzeit (z.B. Teilzeitausbildungen) besser erreicht werden, bei Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund sollen Angebote stärker mit Sprachförderung im verknüpft werden.

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Kommentare

Das macht nichts ungeschehen!

Somit hilft es auch nicht jenen Millionen Bürgern, die 15 Jahre lang durch Harz-IV in die Armut getrieben und dort gehalten wurden. Und es stellt bei weitem nicht die Bedingungen wieder her, die noch in der Arbeitslosenhilfe galten. Solange man nicht gleichzeitig einen 'Zuzug' in das Bürgergeld verhindert, wird es zudem weitere Millionen Bürger aus vorderasiatischen, schwarzafrikanischen und arabischen Staaten ins Land bringen.

Kommentar

Begrenzung auf 30 Prozent Sanktionen, Erhöhung um ca 50 Euro, weniger Bürokratie, mehr sozialer Arbeitsmarkt, keine Anrechnung selbstgenutzter Wohnungen und Eigenheime. Im Teilhabechancengesetz müsste man Arbeitgeber wechseln können. Mehr Fortbildungen. Dies wäre schon nicht schlecht!

Neuer Name

Das sogenannte Bürgergeld, soweit ich aus den mir zugänglichen Informationen mir ein Bild machen konnte, wird nichts anderes sein als ein neuer Name für Hartz IV - inclusive bürokratischer Sanktionen.
Im Feindeutsch sagt man dazu: "Alter Wein in neuen Schläuchen" auf gut pfälzisch: "Alter Kack in neuem Frack".

Auch hier gilt: Bitte keine Fake News

Stattdessen lohnt es sich, die betreffende Passage im Koalitionsvertrag nachzulesen. Wichtigster Satz für den oben nicht richtig dargestellten Sachverhalt: "Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum."

Armutszeugnis für Ampel

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