Nach dem EG-Vertrag sind die Mitglieder der Europäischen Union verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt hat diese Verpflichtung mit der Einführung des EURO nochmals bekräftigt. Bei Nichteinhalten folgender Grenzwerte drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe: das Finanzierungssaldo darf 3% und die Schuldenstandsquote 60% des BIP nicht überschreiten. Mittelfristig muss ein Nulldefizit bzw. Überschuss erreicht werden und die Defizitgrenze darf nur in Ausnahmesituationen überschritten werden, wenn z.B. die die gesamtwirtschaftliche Produktion in einem Jahr um mindestens 0,75% zurückgeht oder ein außergewöhnliches Ereignis wie eine Naturkatastrophe eintritt. In der Vergangenhaite war diese Schuldenregel all zu oft zum Scheitern verurteilt.
In Anlehnung an den europäischen Stabilitätspakt („close-to-balance-Ansatz“) - nur noch strenger gefasst - soll die strukturelle Neuverschuldung des Staates (=dauerhafte Überziehen des Haushalts durch nicht finanzierte Ausgaben) 0,35% des BIP über den Konjunkturzyklus hinweg nicht übersteigen (0,35% Bund und 0% Länder ab 2020). Dies entspricht aktuell einem Verschuldungsspielraum von 8,5 Mrd. Euro (zum Vergleich: Finanzierungsdefizit 2004: 84 Mrd. Euro). Die bisher im Art. 115 GG festgeschriebene Regel soll durch diese Strukturkomponente ersetzte werden. Dies hätte zur Folge, dass die „investitionsorientierte Verschuldung“ aufgegeben werden würde. Um konjunkturellen Einflüssen gerecht zu werden, soll in einer zweiten Stufe ein Abrücken von dieser starren Regelung möglich sein. Diese Ausnahmeregel, die im Falle von Konjunkturkrisen und Naturkatastrophen greifen soll, bedarf dabei einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag. Diese international einmaligen, fiskalischen Regeln werden Bund und Länder unter erheblichen Konsolidierungsdruck bringen. Das Phantom Schuldenbremse darf nicht zerstörerische Realität werden!
Warum gibt es eine Diskussion über die Begrenzung von Staatsverschuldung?
In der Auseinandersetzung um das für und wider einer Staatsverschuldung verbergen sich im Grunde zwei konträre Theoriengebilde. die klassisch-liberale Sichtweise verlangt so wenig wie möglich Staatseinfluss auf die Märkte und wenn, dann überhaupt nur ordnungspolitische Eingriffe des Staates. Ein hoher Schuldenstand sei schon aus intergenerationeller/intertemporaler Verteilungsgerechtigkeit nicht vertretbar. Die keynesianische Sicht ist der Überzeugung, dass kein Automatismus auf den Märkten hin zu einem Gleichgewicht existiert, sondern die Marktwirtschaft Ungleichgewichte hervorruft, die staatlicherseits durch wirtschaftspolitische Maßnahmen („zyklischer Budgetausgleich“; „automatische Stabilisatoren“) abgebaut werden müssen. Der über Konjunkturimpulse der Staatsverschuldung erreichte höhere Wohlstand sorgt dabei für eine adäquate Lastenverteilung. Da wir nicht nur Schulden, sondern auch Vermögen an die zukünftigen Generationen übertragen, kann nicht von einem intergenerationellen Verteilungskonflikt gesprochen werden.
Wir Sozialdemokraten haben zudem neben konjunkturpolitischen Aspekten auch explizit die verteilungspolitische Betrachtungsweise im Blickfeld: zum einen die Lenkung des Marktes, um Abschwungsphasen einzudämmen und zum anderen die Umverteilung von Einkommen zugunsten der Schwächeren. Das Erreichen dieser Ziele wäre mit einer derart ausgestalteten Verschuldungregel dramatisch eingeschränkt.
Eine Schuldenbremse nach dem vorliegenden Konzept würde gesamtwirtschaftlich verheerende Folgen für wachstumssteigernde Investitionen mit sich bringen. Es gibt bessere Alternativen!
Jens Vogel: Nein zum "Wahnsinn Schuldenbremse"
http://www.vorwaerts.de/blogs/nein-zum-wahnsinn-schuldenbremse
Andreas Helsper: Schuldenbremse muss kommen!
http://www.vorwaerts.de/blogs/schuldenbremse-muss-kommen
Sebastian Finsel:
Schuldenbremse? Nein Danke!
http://www.vorwaerts.de/blogs/schuldenbremse-nein-danke
Björn Böhning: Warum ich gegen eine grundgesetzliche Schuldenbremse bin
http://www.vorwaerts.de/blogs/schuldenbremse-muss-kommen#comment-325
Wie immer liegt der Teufel im Detail. Je nach Ausgestaltung der Schuldenbremse besteht die Gefahr, dass NICHT zwischen konsumptiven und investiven Staatsausgaben unterschieden wird. Die Erfahrung lehrt, dass sich dies zulasten wichtiger investiver Ausgaben auswirkt. Der Staat verspielt Steuerungspotential und Gestaltungsspielräume. Die Schuldenbremse droht, zur Wachstumsbremse zu werden.
Nein, da eine solche Grenze die Möglichkeiten der Politik zu stark einschränkt und den Staat schwächt. Und wir alle wissen: ein schwacher Staat kommt nur der Oberschicht zugute.
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