Karlsruhe stärkt Bundesnetzagentur gegen Energieversorger

von Stefan Grönebaum - 15.08.2008
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkt die Bundesnetzagentur im Streit gegen vermeintlich überhöhte Durchleitungsgebühren der Energieversorger. Gestern entschied das Gericht, die Agentur habe zu Recht die Gebühren mehrerer Versorger gekürzt, darunter die von Vattenfall um 18 Prozent. Während sich Agenturpräsident Kurth und Politiker aus Union und FDP erfreut zeigten, bezweifeln der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und die Verbraucherzentralen Auswirkungen auf die Energiepreise für Privatkunden.

Die Bundesnetzagentur durfte die Netzdurchleitungsgebühren von mehreren Energieversorgern kürzen, darunter die der Vattenfall Europe AG um 18 Prozent. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die Netzbetreiber anderen Energieerzeugern Zugang zu ihren Netzen gewähren, dürfen dafür aber Gebühren erheben. Die Bundesnetzagentur hatte die Gebühr von Vattenfall gekürzt und die Firma dagegen Klage eingelegt. Nun erklärte der BGH die Kürzung für rechtmäßig und stellte fest, dass Vattenfall 50 Millionen Euro zu viel erhoben habe, die der Firma bei der nächsten Gebührenrunde abgezogen werden sollen. Außerdem wurden auch Klagen von Energieversorgern abgewiesen, die sich gegen die Kürzung ihrer Gebühren durch die Kartellbehärden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewehrt hatten.

Das Urteil stärke der Agentur "den Rücken für die nächste Gebührenrunde", freute sich Netzagenturpräsident Matthias Kurth. Die Netzregulierung drückt zuerst die Preise für Stromanbieter, aber Kurth sieht auch für private Endkunden eine Entlastung: für einen zweiköpfigen Durchschnittshaushalt hätten die beiden Gebührenrunden rund 48 Euro im Jahr gespart. In Branchenkreisen hieß es dagegen, die Auswirkungen für Privatkunden lägen im Centbereich, auch der Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, glaubt: "Es wird nichts zu merken sein." Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält es für offen, wie sich das Urteil auf die Preise auswirkt. Während Eon erklärte, es habe Rückstellungen von 600 Millionen Euro gebildet, um die verordneten Kürzungen auffangen zu können, erklärte das RWE, wegen eines späteren Genehmigungsbescheids nicht betroffen zu sein. Vattenfall will das Urteil prüfen.

Quellen: Die Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Stuttgarter Zeitung vom 15. August, www.bdew.de, www.bundesnetzagentur.de

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AutorIn: Stefan Grönebaum  

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