EuGH entscheidet über Feinstaub-Klage

von Stefan Grönebaum - 30.03.2007
Die Frage, ob ein deutscher Bürger ein Recht auf saubere Luft einklagen kann, wird der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig reichte die Musterklage eines 30-jährigen Anwohners der viel befahrenen Landsberger Allee gegen die Stadt München weiter an die Luxemburger Kollegen. Baden-Württemberg verschiebt derweil die für 1.7.2007 angestrebten Fahrverbote in mehreren Großstädten auf 1. Januar 2008. Die Schuld dafür trage der Bund.

Die in vielen deutschen Kommunen überschrittenen Feinstaub-Grenzwerte der EU werden demnächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies eine Musterklage von Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Landeshauptstadt München an den EU-Gerichtshof in Luxemburg weiter. Die Richter hatten allerdings in der Verhandlung die Stadt München kritisiert, weil diese trotz EU-Richtlinie bisher "überhaupt nichts gegen den Feinstaub getan hätte." Es bestehe zwar nach deutschem Recht kein einklagbarer Anspruch auf saubere Luft, so die Bundesverwaltungsrichter, aber es gebe einen prinzipiellen Anspruch auf Einhaltung der EU-Grenzwerte.

Die Klage hatten die Umweltschutzverbände für einen 30-jährigen Anwohner der viel befahrenen Landsberger Allee geführt, der die Stadt zur Aufstellung eins Aktionsplans zwingen will, um die Einhaltung der EU-Richtlinie zu gewärleisten.

Derweil verschiebt das Land Baden-Württemberg die für mehrere Großstädte geplante Fahrverbote vom 1. Juli 2007 auf den 1. Januar 2008. Schuld daran trage der Bund, der noch keine Regelung zur Kennzeichnung nachgerüsteter Fahrzeuge vorgelegt habe, hieß es aus dem Umweltministerium. Tübingen grüner OB Boris Palmer hält Fahrverbote für "das falsche Instrument". Es würden falsche Fahrzeuge erfasst (ältere Benziner) und richtige nicht (Dieselmotoren), außerdem würde die Nachrüstung nicht ausreichen, um die Plakette zu bekommen, Motorräder ausgenommen etc. Insgesamt verursachten Fahrverbote "eine irrsinnige Bürokratie" und machten den Umweltschutz "unpopulär".

Der Tübinger OB plädierte für eine Nachrüstpflicht für alle Dieselfahrzeuge und Steuererleichterungen. Auf nationaler Ebene, kritisierte Palmer, sei alles falsch gemacht worden: Man habe ewig für die Plekettenregelung gebraucht. Die Regelung für die Nachrüstunf sei rechtlich unzuverlässig und man habe drei Jahre über die steuerliche Förderung für den Einbau von Russfiltern gestritten. Die Verschiebung der Fahrverbote sei angesichts der Uneinigkeit von Bund und Ländern notwendig, aber bei acht Jahren Vorbereitungszeit ein Armutzeugnis.

Quellen: Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. März, Stuttgarter Zeitung vom 29. März, Ausführlich zu "Städte und Feinstaub" siehe der Beitrag von Karl-Otto Sattler in DEMO 4/07 (erscheint am 5. April).

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AutorIn: Stefan Grönebaum  

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