Leider nahm die NPD am 30. August 2009 die fünf-Prozent-Hürde in Sachsen und stellt somit wieder eine Fraktion im Landtag in Dresden. Nun möchten die Nationaldemokraten staatliche Förderung für ihr Bildungswerk. Dadurch könnten noch mehr Menschen in den Sog der Rechtsextremisten und ihrer Propaganda geraten.
Die NPD habe allerdings keinen Anspruch auf die Förderung einer ihr nahe stehenden Stiftung oder einer rechtsextremen Bildungsstätte, erklärte Dr. Christoph Meyer, der Leiter des Herbert-Wehner-Bildungswerks. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe 1966 geurteilt, dass politische Parteien keine staatliche Förderung für ihre Bildungsarbeit bekommen dürften. Daher sei die politische Bildungsarbeit in politisch unabhängigen Stiftungen und Vereinen organisiert. Deswegen sei es für die Beurteilung eines NPD-nahen Bildungsvereins belanglos, ob diese Partei verboten sei oder nicht, erklärte Meyer.
„Die bestehenden Förderbestimmungen des Freistaates schließen die Unterstützung antidemokratischer Bildungseinrichtungen aus. Der demokratische Staat darf seine Feine nicht fördern. Der Staat, auch der sächsische Freistaat, ist gehalten, durch eine bessere politische Bildung, rechtsextreme und verfassungswidrige politische Haltungen weiter zurückzudrängen,“ meinte Meyer.
Der Innenminister könne eine Gruppierung oder Vereinigung sogar verbieten, wenn sie verfassungsfeindliche Agitation betreibe, merkte Dr. Christoph Meyer darüber hinaus an.
Weitere Informationen:
www.wehnerwerk.de
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