Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II vorzunehmen. Die Erklärung von der arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zuständigen Berichterstatterin Katja Mast finden Sie unter www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,50426,00.html:
„Wir freuen uns darüber, dass unsere Forderung endlich den Deutschen Bundestag erreicht und die SPD-Bundestagsfraktion sich dem angenommen hat. Es bleibt abzuwarten wie sich insbesondere die schwarz-gelbe Koalition dazu positioniert“, erklärt der Vorsitzende der südhessischen Jusos Behnam Yazdani.
„Schüler, die in der Ferienzeit arbeiten gehen, sowie deren Eltern werden durch die bestehende Regelung regelrecht bestraft. Man sollte jungen Menschen, die in den Ferien arbeiten, nicht durch diese sinnlose Regelung entmutigen, durch Arbeit Geld zu verdienen“, erläutert Swen Klingelhöfer, stellvertretender Juso-Vorsitzender, die Notwendigkeit der Gesetzesänderung.
„Derzeit muss eine ganze Familie finanziell darunter leiden, wenn das Kind arbeiten geht. Ein Erfolgsgefühl, sich etwas durch Arbeit leisten zu können, wird für die Schüler verhindert“, so Yazdani weiter.
Viele Schüler nutzen die Ferienzeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Besonders lukrativ ist dies, da der Staat bis zu einer Grenze von 8004 Euro keine Steuerabgaben verlangt. Für Kinder aus Hartz IV Familien sieht dies bisher allerdings anders aus: ab einem Verdienst von über 100 Euro im Monat werden 80 Prozent in die Hartz-IV-Berechnung einbezogen. Die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft bekommt so einen ordentlichen Teil der staatlichen Unterstützung aufgrund des Ferienjobs des Kindes gestrichen.
Die Forderung der südhessischen Jusos stammt aus dem August 2008 und wurde im Sommer 2009 auf dem Bundeskongress der Jusos verabschiedet.



