Koalitionsverhandlungen Zwei- oder Dreiklassenmedizin?

von Ursula Engelen-Kefer - 31.10.2009
Die neue Regierung will den Beitragssatz für Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung einfrieren und den Arbeitnehmerbeitrag unabhängig von der Höhe des Einkommens als Kopfpauschale erheben. Als Ergebnis wird die Zwei- und Dreiklassenmedizin festgeschrieben mit gravierenden Nachteilen für große Teile der Bevölkerung.

Damit werden sowohl Parität der Finanzierung wie auch Solidarität der Starken mit den Schwachen beendet. Frauen als die nach wie vor Hauptverantwortlichen für die Betreuungs- und Pflegeleistungen in der Familie  werden  die hauptsächlichen Leidtragenden sein.

Eine erhebliche Explosion der Kosten  für Gesundheitsleistungen ist zu erwarten. Dies zeigt das Beispiel der Schweiz, die ihre gesetzliche Krankenversicherung über Kopfpauschalen mit steuerlichem Ausgleich finanzieren. Inzwischen müssen wegen der enormen Kostensteigerungen große Gruppen der Bevölkerung steuerlich subventioniert werden.

Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht

Wenn Arbeitgeber nicht mehr - zumindest annähernd gleich - an der Finanzierung der Gesundheitskosten beteiligt sind, wird ihr Interesse an der Begrenzung der Gesundheitskosten erheblich erlahmen. Dies öffnet für die so genannten Anbieter von Gesundheitsleistungen - Ärzte, Krankenhäuser, Pharmakonzerne, Anbieter medizinischer Hilfsgüter und Geräte - Tür und Tor für die Steigerung der Einnahmen.

Dies geht zu Lasten der Versicherten und der Kranken. Sobald der Staat mit massiven steuerlichen Subventionierungen für die Arbeitnehmer die Bezahlung der Kopfpauschalen überhaupt erst ermöglichen muss, ist die Einschränkung derartiger staatlicher Leistungen je nach Kassenlage und damit die Beschneidung notwendiger Gesundheitsleistungen bereits vorprogrammiert. Dies gilt vor dem Hintergrund der enormen öffentlichen Verschuldung, der noch nicht überwundenen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der geplanten generellen Steuersenkungen umso mehr.

Besonders problematisch ist das Einfallstor in der gesetzlichen Pflegeversicherung  durch den Aufbau einer verpflichtenden kapitalgedeckten Säule, die von Arbeitnehmern zu finanzieren ist. Natürlich geht es auch hierbei um die Entlastung der Arbeitgeber und entsprechend um die zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer.

Zudem werden hierdurch ausgerechnet dem privaten Finanz- und Versicherungssektor
zusätzliche finanzielle Mittel zugeführt, als ob dieser nicht schon  in der weltweiten Finanz- , Wirtschafts- und Beschäftigungskrise genügend Unheil für viele Menschen angerichtet hätte.

Wer bürgt für Sicherheit bei privater Vorsorge?

Wer will denn - nach den verheerenden Erfahrungen mit mangelnder Transparenz bis kriminellen Tricksereien in Top Management Etagen - bei öffentlichen und privaten Finanzinstituten  die Sicherheiten bei der Anlage eines Kapitalstockes für die gesetzliche Pflegesicherung  garantieren?

Bei Pflegeleistungen gilt noch mehr als bei der Altersvorsorge, dass Leistungen im Schadensfalle sofort liquide sein müssen - unabhängig von der jeweiligen Lage und Entwicklung der nationalen und internationalen Kapitalmärkte.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Ausarbeitung dieser gravierenden Trendwende in der gesetzlichen Kranken- und  Pflegeversicherung  mit der notwendigen Sorgfalt unter Berücksichtigung der erheblichen Risiken vorgenommen wird. Die Gesundheitsversorgung von 90 Prozent der Menschen in der Bundesrepublik, davon mehr als die Hälfte Frauen, darf nicht der Gier einer Managerkaste überlassen werden, die sich durch alles andere als Verantwortungsbewusstsein ausgezeichnet hat.

 

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