Ein Gefühl des Beobachtetseins darf in einer freiheitlichen Gesellschaft die unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte nicht beeinträchtigen. Das Urteil stellt den Gesetzgeber allerdings auch nicht vor unloesbare Aufgaben. Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. Was dazu nötig ist, kann auch in Zukunft getan werden.



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