Bericht aus dem Bundestag Wahlrecht reformieren und Transparenzregeln für Abgeordnete klären!

von Michael Hartmann - 29.11.2009
Michael Hartmann (MdB) aus Mainz berichtet im vorwärts-Blog über die Schwerpunkte seiner Arbeit in den nächsten Wochen.

 

Ich freue mich über meine Wahl zum Sprecher des so genannten „1. Ausschusses“ für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Dieser Ausschuss arbeit oft diskret – vor allen in Fragen der Immunität von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es gilt darauf zu achten, dass einerseits die Parlamentarier sich dem Recht nicht entziehen, anderseits aber auch die Rechte gewahrt bleiben. Es geht also auch darum, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht in den Medien vorverurteilt werden. Ordnung muss sein – für alle Seiten und Beteiligten und darum kümmern wir uns. 

In Fragen der Geschäftsordnung befassen wir und auch mit Streitfragen bei der Einrichtung von Untersuchungsausschüssen, also jenen wichtigen Gremien, die dem Parlament die Kontrolle der Regierung noch besser ermöglichen. 

Zu den Europa- und Bundestagswahlen 2009 liegen dem Ausschuss rund 100 Beschwerden vor. Die gilt es zu prüfen und im Ergebnis die Demokratie in unserem Land zu schützen und zu wahren.  

Ich will mich in den kommenden vier Jahren mit bestimmten Themen ganz besonders auseinandersetzen: 

  • Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete: Wir brauchen Transparenz bis in die Ministerien hinein, aber vor allem sind wir den Menschen die Offenlegung von eventuellen Nebeneinkünften schuldig. Auch müssen wir noch intensiver Bestechung und Vorteilsnahme bekämpfen.
  • In enger Zusammenarbeit mit dem Rechtsausschuss stehen das Wahlrecht, das zu den Überhangsmandaten führt und vom Bundesverfassungsgerichtsurteil 2009 neu zu regeln ist, auf dem Prüfstand.

 

Mein erster Eindruck im Ausschuss: Die Stimmung ist über Parteigrenzen hinweg kollegial und gut. Es wird mir Spaß machen, mich meiner neuen Aufgabe dort zu stellen. 

Auch im Innenausschuss arbeite ich als stellvertretender Sprecher meiner Fraktion engagiert weiter. In der neuen Legislaturperiode will ich mich speziell den Bereichen „Plebiszitäre Entscheidungen“, der inneren Sicherheit und dem wichtigen Komplex Integration und Migration widmen. Dies alles sind spannende Themen, die letztlich uns alle angehen. Daher will ich sie gerne angehen - Ich freue mich darauf!

 

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keine Stimme soll mehr unter den Tisch fallen

Bild von Martin Wilke

Die anstehende Änderung des Wahlgesetzes zur Umsetzung Urteils zum negativen Stimmgewicht sollte auch für weitere Reformen genutzt werden, damit die Ansichten der Wähler noch besser im Bundestags abgebildet werden.

Ein zentrales Problem ist, dass aufgrund der geltenden Fünf-Prozent-Sperrklausel die Stimmen mehrerer Millionen Wähler unter den Tisch fallen und dann Parteienkonstellationen eine Mehrheit der Parlamentssitze erhalten und eine Regierung bilden können, die zusammen weniger als 50 % der Wählerstimmen erhalten haben. Insofern sind es nicht nur Überhangmandate, sondern auch Sperrklauseln, die zu verzerrten Abbildungen des Wählerwillens führen. Regierungen, die auf solchen künstlichen Mehrheiten beruhen, haben eine fragwürdige Legitimation.

Ich halte es für entscheidend, dass bei Wahlen jede Stimme zählt. Eine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde auf beispielsweise zwei Prozent würde das Problem abmildern, aber nicht lösen, da die meisten Kleinparteien geringere Stimmenanteile erhalten. Eine völlige Abschaffung der Sperrklausel würde zwar dieses Problem lösen, würde aber zugleich die berechtigte Frage nach der Arbeitsfähigkeit des Parlaments aufwerfen.

Mir erscheint es daher am besten, wenn eine Ersatzstimme eingeführt würde, mit der die Wähler angeben können, welcher Partei ihre Stimme zu Gute kommen soll, falls ihre eigentlich bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert.

Mit der Ersatzstimme würde die Sperrklausel die Ausgabe erfüllen, die sie erfüllen soll: Kleinstparteien aus dem Parlament raushalten. Aber zugleich würde die Sperrklausel die Sympathisanten kleiner Parteien nicht länger abschrecken, für ihre favorisierte Partei zu stimmen. Denn dank der Ersatzstimme würde die Stimme nicht mehr unter den Tisch fällt.

Doch von der Ersatzstimme profitieren nicht nur die kleinen Parteien, sondern auch die etablierten. So warnten z.B. bei der Bundestagswahl 2002 SPD und Grüne, dass eine Stimme für die PDS eine verlorene Stimme sei und nur CDU/CSU und FDP nütze, dass also selbst bei einer linken Stimmenmehrheit eine schwarz-gelbe Sitzemehrheit entstehen könne. Mit Hilfe der Ersatzstimme können die Wähler kleinerer Parteien entscheiden, welcher der etablierten Parteien ihre Stimme zu Gute kommen soll. Sie können auf diese Weise wie jeder Wähler einer etablierten Partei darüber mitentscheiden, welches politische Lager die Mehrheit bekommt. Nicht nur für die Wähler der kleinen Parteien sind deren Stimmen nicht mehr verloren, sondern auch für die etablierten Parteien sind die Stimmen dieser Wähler nicht mehr verloren, da sie sie nun als Ersatzstimme bekommen können.

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