Inklusion der Männerpolitik in die Gleichstellungspolitik

von Monika Dittmer - 06.09.2010
Ich möchte die Bundes SPD und insbesondere die AsF ermutigen eine grundlegende Erneuerung der Gleichstellungspolitik zu initiieren.

 Unter dem Dach der Gleichstellungspolitik der SPD sollen Frauenpolitik und Männerpolitik gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche ebenso wertschätzen wie die weibliche!

Die Fixierung auf ausschließlich frauenpolitische Inhalte und Forderungen in der Gleichstellungspolitik ist nicht mehr zeitgemäß und muss um männerpolitische Inhalte und Forderungen ergänzt werden.

Gleichstellungspolitik muss im Sinne des Gender Mainstreaming überprüft und erneuert werden.

Gleichstellungsarbeit und Gleichstellungspolitik sollte nicht, wie bisher, das exklusive Geschäft von Frauen in der SPD sein. Im Sinne der sozialen und demokratischen Inhalte der SPD muss es gelingen Mann und Frau als gleichwertig zu betrachten und in Folge dessen müssen auch männerpolitische Forderungen formuliert werden. Die Einseitigkeit ist aufzuheben!

Es steht der SPD gut zu Gesicht, wenn sie die Verhältnisse zwischen Mann und Frau weiter demokratisiert und sich dies im Auftreten des Parteiapparates und in seinen Initiativen niederschlägt.

Die SPD muss im Rahmen der Gleichstellungspolitik die sozialen Belange für Mann und Frau im Auge behalten und für Möglichkeiten des sozialen Ausgleiches zwischen den Geschlechtern sorgen. Benachteiligungen sind, unabhängig vom Geschlecht, entgegenzutreten. Dies wird zum sozialen Frieden zwischen Mann und Frau deutlich beitragen.

Der Bundesvorstand der SPD soll das Thema Gleichstellung von Mann und Frau zur Chefsache machen, sich im kommenden Wahlkampf mit deutlichen Aussagen den Wählerinnen und Wählern präsentieren, um dieser gleichstellungspolitischen Erneuerung Nachdruck zu verleihen.

Warum ich das so formuliere?

…weil die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau weitgehend erreicht ist (Zitat aus Protokoll der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten).

…weil Gleichstellungsarbeit schon längst überwiegend im Ehrenamt oder nebenberuflich ausgeübt wird.

…weil die wenigen hauptberuflich damit Beschäftigten in den Zielen keine Einigkeit mehr haben.

…weil sich zu wenig Menschen mit der bisherigen Gleichstellungspolitik identifizieren können.

…weil die derzeitige Gleichstellungspolitik an den Lebensrealitäten der jungen Frauen und Männer vorbeigeht

…weil sich auch Gleichstellungsarbeit an Gender Mainstreaming orientieren muss und hier kein Nischendasein führen darf.

…weil es Bundesländer gibt, die für Gleichstellungsarbeit keine Finanzmittel mehr zur Verfügung stellen.

…weil es Universitäten gibt, die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, weil sie nichts zur Exzellent der Uni beitragen.

…weil es Kommunalpolitiker gibt, die sich auf Gerichtsurteile von Verwaltungsgerichten stützen, die es ermöglichen keine Gleichstellungsbeauftragte zu ernennen, wenn der Haushalt knapp ist.

…weil es Zeit sich ehrlich einzugestehen, wie schlecht es um Gleichstellungsarbeit und Gleichstellungspolitik in Deutschland steht.

Wer die Totenglocken nicht hören möchte, der muss jetzt handeln! Nur die Inklusion der Männerpolitik kann die Gleichstellungspolitik noch retten.

Aber gut, wenn ihr das nicht glauben wollt, dann warten wir einfach noch ein paar Jahre und werden sehen…

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Sehr richtig. Es geht ja

Bild von Christian Alexander Tietgen

Sehr richtig. Es geht ja schließlich um GLEICHBERECHTIGUNG, nicht um Übervorteilung der Frauen.

Respekt!

Ja, Respekt Frau Dittmer. Soviel Hirnschmalz hatte ich als ehemaliger SPD-Wähler nicht vermutet. Sie bringen die Sache auf den Punkt, und lassen die etablierte Gleichstellungspolitik (die vermutlich nie eine war) alt aussehen, ganz uralt. Machen Sie weiter so. Vielleicht schafft die SPD ja auch die diskriminierende Formel "Wer die menschliche Gesellschaft will..." ab, dann trete ich auch wieder in die SPD ein.

Gewerkschaften

Ich habe die Beiträge von Ihnen mit Kopfschütteln gelesen. Schauen Sie vielleicht mal in den Text bei verdi (siehe unten).

Unglaublich, dass Sie beim vorwärts so etwas wie "der Feminismus ist tot" und "Frauenbewegung beerdigen" verbreiten.

"Geschlechterkampf in Netzwerken" von Gesterkamp
http://mmm.verdi.de/archiv/2010/08-09/journalismus/geschlechterkampf-in-...

Kopfschütteln

Bild von Monika Dittmer

Hallo Anonymus,

Kopfschütteln ist gut, das könnte auf Nachdenklichkeit hinweisen. Dann hätten wir beide Etwas gemeinsam. Immer wieder ertappe ich mich ebenfalls beim Kopfschütteln, ob dieser oder jener Dinge in unserem Land.

Sie zitieren mich falsch. Richtig ist: "Ist der Feminismus tot?" Die Satzstellung und das kleine Fragezeichen machen einen wichtigen Unterschied.

Ich habe nie gefordert die Frauenbewegung zu beerdigen, obwohl der Tod ein natürlicher Prozess aller Dinge ist, ganze Kulturen sind ausgestorben, Tiere ebenfalls. Ich sehe keinen Grund, warum dieses Schicksal am Feminismus vorbeigehen sollte. So untadelig ist diese Ideologie auch nicht, daß sie auf alle Ewigkeiten Bestand haben müßte.

Ich behaupte der Feminismus ist in die Jahre gekommen.

Ihr Verweis auf den Autoren in allen Ehren. Ich hatte das Vergnügen diesen auch persönlich kennen zu lernen. So weit sind wir beide nicht voneinander entfernt, es gibt eine erkläkliche Schnittmenge.

Allerdings macht es manchmal gerade diese kleine letzte Portion Salz aus, die das Menue ungenießbar macht. Schade, aber aus diesem Dinner for two wird nix.

Zitieren

Ehrlich, die Zeit, dass ich Blogbeiträge "zitiere" ist noch nicht gekommen. Ich empfehle Ihnen mal ab und zu etwas zu "zitieren", eventuell aus "Gender@Wissen" oder "Gender Studien - Eine Einführung". Ist einfach nur peinlich, was Sie von sich geben.

So ein CyberMüll .......

Bild von Referatsleiter 408

Ehe Sie hier mit Ihrem GenderQuark die Leute verblöden, lesen Sie bitte mal hier auf Seite 16 etwas genauer: http://www.dijg.de/fileadmin/dijg-uploads/pdf/bulletin_13_2007_oleary1.p...

Das ist die Rassentheorie des 21. Jahrhunderts und wenn MenschInnen wie Alice Schwarzer (2x) und Edith Schwab (1x) das Bundesverdienstkreuz für ihre "Leistungen" bei der Zerschlagung von Familien bekommen, dann sollte man nicht vergessen, dass sie sich mit Hans Globke (Nürnberger Rassengesetze / http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke) in trauter Gemeinschaft befinden, denn auch er ist Träger des BVK. Kurzum: Feminismus ist ein Verbrechen, Gender kommt ein ganzes Stück dahinter! Lasst endlich die Menschen mit solche einem Müll zufrieden! Zieht um, auf die andere Hälfte der Erde! Die Polkappen tauen ab, da wird Platz!

"Gleichstellung", GM etc. gehört abgeschafft.

Bild von Robert W.

Der Mensch ist nicht "sozialistisch" veranlagt, sondern er braucht individuelle Anreize um Leistung zu erbringen. Deshalb würde z.B. ein "Einheitsgehalt, das für alle gleich ist" stracks in den Untergang führen, weil niemand mehr einsehen würde, irgendetwas machen zu müssen.

"Gleichstellung" ist in diesem Gleichnis äquivalent zum "Einheitsgehalt", wohingegen "Gleichberechtigung" bedeuten würde, daß jeder die (mehr oder weniger) gleiche Ausgangschance hat, seine Spitzenleistungen vergütet zu bekommen.

Deshalb gehören alle Versuche, durch staatlichen Einfluss "Gleichstellung" zu erreichen, ersatzlos gestrichen. Und Gender-Mainstreaming, also die Politik der Gleichstellung der Geschlechter (in der Praxis meist: besondere Förderung und Bevorzugung der Frauen), gleich mit.

Mein Appell an Politiker: hört endlich auf, durch eure Massnahmen Männer und Jungen zu demotivieren, sonst hören wir die "Totenglocken" früher als befürchtet.

Entspannt Euch, Jungs!

Lieber Robert W.,

Gender Mainstreaming hilft gelegentlich auch Jungen und Männern. Als Juristin weiß ich z.B., dass regelmäßig die Frauen die besseren Examensnoten erzielen. Damit in der Richterschaft aber ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erhalten bleibt, mussten in einem Bundesland trotz schlechterer Examensnoten mehr Männer ausgewählt und als Richter eingestellt werden. Es wirkt also auch für Männer.

Ich weiß als Vorsitzende eines Fördervereins eines Gymnasiums, dass an diesem Gymnasium der Preis für das beste Abitur seit Jahren an eine junge Frau geht. Ich halte es nicht für einen Missstand, dass Abiturnoten von 1,0 vergeben werden können. Meiner Meinung nach sollte aber die Bildung aller Kinder in den Schulen wesentlich individueller gestaltet werden. Eine Unterscheidung des Lehrplans nach Mädchen oder Junge halte ich aber für nicht förderlich. Dies wird auch nicht jedem Jungen, jedem Mädchen gerecht. Denn jedes Kind ist anders und benötigt eine andere Zeit,den Lehrstoff zu begreifen. Wichtiger ist meiner Meinung nach, dass nicht bereits nach der vierten Klasse ausgewählt wird, denn manche Kinder sind dann einfach nicht so weit, weniger intellektuell, als vielmehr von der Sozialisation und Lernkompetenz her. Gemeinsames längeres Lernen bis zur 8. Klasse würde da jedem Kind die Möglichkeit individueller Entwicklung geben. Wer erst später zur Höchstform aufläuft, kann dann immer noch die weitere Schulausbildung angehen. Das käme vor allem den Jungen zugute, die sich ja manchmal etwas langsamer als Mädchen entwickeln.

Was mich viel mehr stört, ist die Frage, was passiert nach der Schule, vielleicht nach der Ausbildung oder nach dem Studium. Immer noch wählen Mädchen angebliche "Frauenberufe" und Jungen nach der Schule angebliche "Männerberufe". Bei der Bezahlung und den Aufstiegschancen zeigt sich dann, dass immer noch viel zu oft davon ausgegangen wird, dass Männer die Familienernährer sein sollen und Frauen nur dazu verdienen. Diese Unterscheidung muss aufhören oder sich zumindest verwischen. Ich weiß ja, dass immer davon ausgegangen wird, dass Frauen sich die leichteren Arbeiten aussuchen, während gerade die gefährlichen, dreckigen und/oder körperlich anstrengenden Berufe von Männern ausgeübt werden. Das können nur diejenigen sagen, die noch nie z.B. Frauen als Altenpflegerinnen, Krankenschwestern oder Erzieherinnen bei der Arbeit gesehen haben oder diese Tätigkeiten noch nie selbst ausgeübt haben. Die Wirbelsäulenerkrankungen stehen denen einer Schlosserin/eines Schlossers, eines Müllarbeiters/einer Müllarbeiterin usw. sicherlich in nichts nach. Besonders angenehm ist es auch nicht immer, z.B. sich um bettlägerige alte Menschen zu kümmern und denen die Windeln zu wechseln, sie zu waschen und Wunden zu versorgen. Es ist sicherlich auch nicht sehr schön, einem Kind den Po abzuwischen und nicht leicht, Kinder hoch zu heben usw.. Schwierige, körperlich und geistig belastende oder dreckige / eklige Arbeiten findet man in den "Frauenberufen" genauso wie in den "Männerberufen". Frauen haben übrigens während des Krieges und danach wegen Männermangel alle Arbeiten erledigt. Das wünsche ich mir sicherlich nicht zurück und ich will auch nicht die Männer abschaffen. Ich wünsche mir nur, dass jeder - egal ob Mann oder Frau - nach seinen Fähigkeiten eingesetzt wird und ihm/ihr seine/ihre berufliche Tätigkeit nicht nach dem Geschlecht zugewiesen wird. Das wird weder allen Männern, noch allen Frauen gerecht. Schließlich gibt es z.B. handwerklich begabte Frauen, aber auch z.B. fürsorgliche Männer. Wenn dann jedoch einmal die Aufstiegschancen betrachtet werden, dann sieht man gerade in den sog. "Frauenberufen", in denen nun einmal ganz überwiegend Frauen beschäftigt sind, dass die wenigen Männer, die sich dorthin verirren, regelmäßig die Leitung übernehmen. D.h. aber auch, dass die wenigen besser bezahlten Plätze überwiegend gerade nicht von Frauen besetzt werden. Diese sind dann sehr oft nur die einfachen Arbeitnehmer, die auch noch schlecht bezahlt werden oder zumindest nicht in Vollzeit arbeiten dürfen und deshalb schlechter bezahlt werden. Auf der anderen Seite sind mir eine Vielzahl von Frauen bekannt, die in einem "Männerberuf" gar nicht erst reinkommen, selbst wenn sie das bessere Abschlusszeugnis haben und die Neigung zu diesem Beruf.

Ich wünsche mir, dass mehr Männer in die sog.
"Frauenberufe" gehen und anders herum mehr Frauen in die sog. "Männerberufe". Dies hätte mehrere positive Aspekte: zum Einen würde diese dann aufgewertet werden, auch mit der Folge, dass z.B. auch die Frauen in diesem Beruf dann vielleicht das bekommen, was sie verdienen. Auf der anderen Seite sind schließlich auch Männer sehr oft z.B. fürsorglich und sollten dies auch vor allem in der Kindererziehung zeigen. Sie wären dann ein gutes Vorbild für alle Kinder. Also vor allem: mehr Männer in die Kitas und in die Grundschulen! Dort werden die Grundlagen geschaffen für die Bildung und die Sozialisation von Mädchen und Jungen.

Es wird immer Berufe geben, die mehr von Frauen ausgeübt werden und es wird auch immer Berufe geben, die mehr von Männern ausgeübt werden. Den Frauen oder den Männern, die nicht "geschlechtstypisch" erwerbstätig sein wollen, muss aber die Möglichkeit gegeben werden, sich entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten zu entfalten. Die Bezahlung sollte dabei ebenso wenig geschlechtstypisch sein, sondern sich an der Schwierigkeit der Ausbildung, an der Schwere der Arbeit (körperlich und/oder geistig) und an dem Grad der getragenen Verantwortung bemessen und nicht danach, ob die Tätigkeit als Haupteinnahmequelle einer ganzen Familie oder als Zuverdienstmöglichkeit einsortiert wird. Erst wenn wir keine Unterscheidung treffen mehr zwischen "Frauen-" und "Männerberufen", erst dann können wir mit der Förderung des jeweils unterrepresentierten Geschlechts aufhören. Deshalb muss Gender Mainstreaming noch eine ganze Weile bleiben.
So wie so alte Kampfemanzen wie ich mal etwas entspannter bleiben sollten, weil nun einmal gesellschaftliche Vorgänge nicht schnell und einfach aufzulösen sind, so sollten auch die "Männerrechtler" mal ein bisschen entspannter und nicht in unsachlichen Diskussionen hängen bleiben. Denn es erfordert nun einmal ein Umdenken über mehrere Generationen hinweg, bis sich dies in den Köpfen festgesetzt hat. Tatsächliche Gleichstellung von Frauen ist nicht erreicht und den Rest werden wir nur langsam Stück für Stück erreichen können. Nächstes Jahr haben wir 100 Jahre Internationaler Frauentag, ich rechne mit mindestens weiteren 100 Jahren. Die Gleichstellung der Männer in den wenigen ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen sollte auch langsam angegangen werden, ohne dass dafür Frauen entrechtet werden. Das hieße, das Kind mit dem Bade ausschütten. Und das will ich weder für Männer, noch für Frauen.

Anfangen können wir im eigenen Umfeld. Ich z.B. bin seit fast 20 Jahren verheiratet und wir haben gemeinsam einen heute 17-jährigen Sohn groß gezogen (der übrigens von der 1. Klasse an in der Schule erfolgreich war). Gleichstellung innerhalb der Familie bedeutete für uns, dass wir uns in die Kindererziehung genauso rein geteilt haben wie in der Haushaltsführung, aber eben auch in der beruflichen Karriere. Ich erwarte von allen, die sich in diesem und anderen Blogs nur ablehnend gegenüber Gender Mainstreaming verhalten, dass sie erst einmal wenigstens ein bisschen dafür sorgen, dass das nicht mehr nötig ist. Erst dann darf gemeckert werden.

Das Land braucht keine Juristen ....

Bild von Referatsleiter 408

.... mit Sicherheit nicht, denn sie sind integraler Bestandteil der Trennungs- und Scheidungsindustrie. Nennen Sie mir einen Fakt, der belegt, dass Juristen Ehe und Familie fördern und erhalten.

Das können Sie nicht!

Juristen verdienen an der Zerschlagung von Familien und dem Elend der Kinder! Sehen Sie sich mal die Zahlen bei der BRAK kann, da kann man getrost von Anwaltsschwemme reden. 1958 waren es noch 12.000 Anwälte, heute sind es 168.000 Anwälte in diesem Land! In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Anwälte allein VERDOPPELT! Jedes Jahr speien die Fakultäten 6.000 neue "Rechtswissenschaftler" aus. Allein im Bundestag hocken 143 Juriste, ein DRITTEL! ... und so läufts doch auch in diesem Lande, nämlich bergab mit den Familien und rauf mit den Staatsschulden! Arbeitslose AnwältInnen suchen sich lukrative Jobs, in Leipzig ist eine Anwältin Chefin des Frauenhauses! Die hats geschafft! Die muss nur noch Opfer "produzieren", damit die Fördermittel fliesen.

Also wir brauchen in Deutschland keine Juristen! Wir brauchen Menschen mit Verstand, die noch denken können, die flexibel auf dynamische Prozesse reagierien können. Sie können das auch nicht, dass beweisen hier nur ihre Kommentare! .... und nun verklagen Sie mich! :-)

Sehe ich ebenso

Bild von L.B.

Das sehe ich ähnlich.
Insbesondere brauchen wir nicht diese zynische, juristische Hütchenspielerei, wie sie sich schon aus den extrem kryptischen, auf Verwirrung und Verfänglichkeit angelegten Gesetzen- und Verfahrensvorschriften ergibt. Allein deren Quantität (von den zahllosen Ungereimtheiten und unsachlichen, ja unlogischen Begrifflichen "Tretminen" (z.B. "Kindeswohl", "Gleichheit"etc. ) ganz zu schweigen) ist schlichtweg wahnwitzig und behindert bei Juristen wie Bürgern, ja sogar offensichtlich beim Gesetzgeber selbst eine klare und einwandfreie rechtsstaatliche Orientierung - oder wie sonst wäre es möglich, daß mit konstanter Regelmäßigkeit Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt(!!) werden, die dann von den Verfassungsgerichten als verfassungswidrig erklärt werden (wer da manchmal auf dem Holzwege ist, die Richter, oder die Politiker, sei dahingestellt ...), wie wäre es ferner sonst erklärbar, daß selbst internationale Gerichte und Gremien unser Rechtssystem wegen Verletzungen primitivster Grundrechte rügen?! (UNO (z. B. wegen mangelnder Umsetzung der Kinderrechtskonvention), Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (Görgülü-Urteile), Unicef (Bildungschancen etc.), ...)

Von der laufenden Rechtsprechung (auch der angeblich "gesicherten") ganz zu schweigen (siehe Verbraucherrecht: Das eine OLG schließt sich der europäischen Rechtsprechung an, das andere beharrt auf der "traditionellen", deutschen (z. B. bei Rückgabe in Gebrauch genommener Waren im Endverbraucher-Versandhandel) - wie soll sich in diesem Kuddelmuddel ein Bürger noch zurechtfinden, geschweige zu seinem Rechte kommen?! - Er sollte besser würfeln - wie es schon ein rennomierter Strafverteidiger vorschlug ...)

Wie sollen aber auch Staatsanwälte oder Richter noch zu einer einwandfreien Rechtsmeinung finden, wie sollen überhaupt noch Juristen ernst genommen werden können in einem Lande, in dem die Rechtsgeschichte auch sechzig Jahre nach einem der größten (auch juristischen!!) Desaster der Menschheitsgeschichte bis heute nicht aufgearbeitet ist, in dem Richter und Staatsanwälte über viele Jahre, ja Jahrzehnte trotz einschlägiger Hinweise, ja Beschwerden permanent chronischer Überlastung ausgesetzt werden, in dem nicht eine einzige juristische Fakultät das Fach "Ethik" zum Pflichtfach, schweigedenn zum Prüfungsfach gemacht hat und in dem man für eine Doktorarbeit, die in weiten Teilen nicht den dafür nötigen (juristisch ausnahmsweise einmal eindeutigen! ;-) ) Anforderungen entspricht, ein summa cum laude erhält.

Dieses unberechenbare, unverläßliche "Rechts"system hat längst den Stab über sich selbst gebrochen und der Bürger kann nur noch versuchen, sich vor der irrwitzig-blinden Gewalt, die es regelmäßig lostritt, wenn das systemisch-juristische Versagen unübersehbar wird und Bürger ihre Besorgnis ausdrücken, irgendwie notdürftig in Sicherheit zu bringen.
Mir kommt das ganze eher wie ein ohne Not blindwütig-rasendes Tier vor, wo es doch vielleicht eher ein ausgewogenes Konstrukt Menschlicher Vernunft und Güte sein sollte.
Kein Wunder, daß die Opfer dieses Wahnsinns eher unter den ärmeren Bevölkerungsteilen zu finden sind, als unter den Reichen, wo doch Letztere aufgrund ihres Geldes weltweite Freizügigkeit genießen und erheblich leichter und rechtzeitiger die Flucht antreten können, wenn der Wahnsinn wiedermal fröhliche Urständ feiert ...

Mit den Vertretern dieses Irrsinns noch zu diskutieren, halte ich insofern für Zeitverschwendung, als die vernünftigen Grundprinzipien von Rechtsstaatlichkeit bereits seit Jahrhunderten allgemein bekannt sind und selbst von Minderbegabten ohne weiteres(!) verstanden werden können.

Dem Volke und seinen Bürgern - als dem Souverän unseres Gemeinwesens - bei immmer lauter werdender Kritik dann mangelnde Fachkompetenz zu unterstellen (wie dies seitens der Berufsjuristen regelmäßig geschieht - ich verweise zum Beispiel auf den bereits seit der Nazizeit(!) immer wieder als "nachrangig, weil angeblich "nicht fachkundig" diffamierten Patientenwillen in der Medizinrechtsprechung) halte ich für eine völlige Verkennung des Rechtsstaatsprinzipes und damit für ein nicht verfassungskonformes Argument.
Hier versucht - bildlich gesprochen - der Schwanz mit dem Hund zu wedeln.

Viele Juristen und Politiker scheinen immer wieder einmal zu vergessen, daß sie vom Volke bestellt sind und nicht umgekehrt.

Und daß sie nicht das Recht dazu haben, ihre berufliche Stellung dazu zu mißbrauchen, die Menschen gegeneinander auszuspielen!
(Darauf sei gerade angesichts der hier entstandenen Diskussion und der beklagenswerten Verhältnisse im deutschen Familienrecht und in Gleichstellungsfragen ausdrücklich hingewiesen!)

Wenn "Fachleute" die Grundpfeiler von Rechtsstaatlichkeit dennoch wieder und wieder nicht verstehen, dann ist wohl eher von gemeinwohlschädigendem Vorsatze auszugehen, als von auflösbaren Mißverständnissen...
hier ist dann der Souverän aufgefordert, seine Geduld mit einem Verfallsdatum zu versehen und nötigenfalls von Art. 20(4.) GG konstequenten und unmißverständlichen Gebrauch zu machen - auch wenn die Schreibtischtäter zetern sollten ...

Systemanalytisch ist heute nur noch der Untergang einer an sich einzigartig guten Idee - der Rechtsstaatlichkeit - zu beklagen.
Wir sind wohl versehentlich (oder aus zu viel Gutgläubigkeit?) von der "Diktatur des Proletariats" zur "Diktatur der politischen und juristischen Hütchenspieler" übergegangen."
Als "Rechtsstaat" vermittelbar ist ein derartiger, selbst für Fachleute unübersehbarer Wust aus Gesetzen, Gepflogenheiten und sich ständig ändernden Grundsätzen (die "Qualität" vieler Urteile belegt dies(!) - man denke nur allein an das Steuerrecht, das Sozialrecht, das Rentenrecht, die Grundgesetzänderungen usw. usf. und all jene juristischen Schleudereien der letzten fünfzig Jahre) ohnehin keinem denkenden Menschen mehr. Es wird nur noch der äußere Schein gewahrt. Der Rechtsuchende aber ist enttäuscht und schockiert, statt einen Rechtsstaat, eine "Ganovenrepublik" (zitiert nach Prof. J. Wiesner †, ehem. Kath. Univ. NRW ) vorzufinden.
(Der von Wiesner in jenem für uns alle beschämenden Terminus beschriebene Sachverhalt, deckt sich übrigens zu hundert Prozent mit meinen eigenen beruflichen und privaten Beobachtungen und Erfahrungen. Und dafür habe ich einst Gesundheit und Leben riskiert? - Ich muß wohl ein allzu gutgläubiger und uninformierter Trottel gewesen sein ...)

Kurz:
Ich beende hier meine Diskussion.
Von einem toten Gaul sollte man absteigen und genau das tue ich nun, denn wenigstens im Alter möchte ich menschenwürdig leben können: Ich kehre Deutschland den Rücken und wandere aus.
Über Deutschland noch zu diskutieren, halte ich gerade angesichts der Entwicklungen der letzten 20 Jahre nicht mehr für sinnvoll. Die Weichen sind strukturell und funktionell längst gestellt, für systemisch-strukturelle Lernfähigkeit (und individuelle Bereitschaft dazu) unter Amtsträgern - käme sie denn überhaupt - ist es wohl eh schon zu spät (das haben komplexe Systeme so an sich: Man sieht zwar das Verhängnis kommen, aber das Zeitfenster für's Umsteuern hat sich längst geschlossen, selbst radikales Umdenken und sofortiges Handeln greifen dann günstigstenfalls ins Leere - oder zeitigen sogar paradoxe, jedenfalls nicht wünschenswerte Effekte ... (de Bono (u.a.) hat dies schon vor vielen Jahren genauer untersucht) - Schicksal nimm also deinen Lauf. (Ich kenne ihn bereits, wie jeder, der sich mit Rechtshistorie beschäftigt. Es gibt in den letzten 4000 Jahren genügend Beispiele dafür, wie und wo soetwas endet. Ich werde dann hoffentlich in einem anderen Teile der Erde sein ...)

Überlassen wir also den Berufsjuristen das Feld, ziehen wir uns diskret ins Ausland zurück und "betrachten wir künftig vom anderen Ufer des Flusses aus "genüsslich", wie die Stadt abbrennt" (altes chinesisches Strategem.) Wirklich freuen kann ich mich allerdings darüber nicht - eingedenk der vielen ehrlichen Menschen, die für Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schon ihr Leben lassen mußten, ohne selbst in den Genuß dieser hohen Werte zu kommen.
Was hat sich seit Heines Zeiten nun verbessert??!
Selbst der Zynismus, mit dem das System und seine verantwortungslosen Protagonisten ihr Versagen zu bemänteln suchen (ist jemals einer dieser gleichermaßen zur Verantwortung gezogen worden, wie diese es dem "kleinen Mann" regelmäßig zumuten?! Nein! Das verhindern schon die von ihnen für sie selbst geschaffenen Gesetze. (Und dann Berlusconi "haltet den Dieb" nachrufen - einfach jämmerlich ...) ist historisch gesehen nicht neu ...

Und:
Es gibt wohl keine einzige deutsche Partei, die in den letzten hundert Jahren in der Regierungsverantwortung und in der Opposition NICHT kläglich versagt hätte - mit jedesmal üblen Folgen gerade auch für die ohnehin vom Schicksal Benachteiligten ...
Wen also noch wählen?

Ich kann nur noch auf einen wirklichen Neubeginn wie auf ein Wunder hoffen - wenn ich denn an Wunder glaubte ...
L.B.

Keine JuristInnen mehr in Deutschland?

Bild von Monika Hofmann

Sehr geehrter Referatsleiter 408,

Zunächst einmal: ich habe den Kommentar verfasst, den Sie so unqualifiziert angreifen. Auch wenn Sie Ihren Namen nicht nennen, denke ich, dass Sie wissen sollten, mit wem Sie es zu tun haben, deshalb sage ich diesen jetzt ganz offen. Erkundigen Sie sich ruhig über mich. Sie werden feststellen, dass ich vielfältig frauenpolitisch tätig bin und ganz sicher eine andere Meinung habe.

JuristInnen sind nicht schuld daran, dass eine Ehe auseinandergeht. Zu den RechtsanwältInnen, zu denen ich auch gehöre, gehen die meisten erst dann, wenn die Ehe oder die Beziehung beendet ist. Zumindest unter den meisten FamilienrechtlerInnen ist es üblich, dass im Streitfalle alle Angelegenheiten vernünftig geregelt werden. Nach einer Scheidung verbleibt es meistens beim gemeinsamen Sorgerecht und damit kommen beide Elternteile zurecht, wenn sie ordentlich aufgeklärt werden, was und wie alles geregelt werden sollte. Dies, damit vor allem gemeinsame Kinder nicht zu leiden haben und ihnen beide Eltern erhalten bleiben. Das geht durchaus meistens recht ruhig und unauffällig und ist ein Prozess, bei dem beide Elternteile mitmachen, aber auch beide Elternteile lernen müssen. D.h. natürlich auch, dass am Anfang, wenn vielleicht noch alles höchst streitig ist, nur im Notfall gleich die schärfsten Geschütze aufgefahren werden, also vor allem dann, wenn Gewalt im Spiel ist. Die AnwältInnen können da durchaus hilfreich sein. Zumindest mit erfahrenen FamilienrechtsanwältInnen gibt es von Beginn an vernünftige Absprachen und vernünftige Vorbereitung ihrer MandantInnen.

RechtsanwältInnen verdienen auch nichts daran, ein Verfahren zu verkomplizieren, denn Verfahrens- und Terminsgebühr fallen pro Verfahren nur einmal an, egal, wie lange das Verfahren dauert, wie viele Schriftsätze gefertigt werden und wieviele Verhandlungs- und Besprechungstermine wahrgenommen werden müssen. Gerade Familiensachen "rechnen" sich oft nicht, weil die AnwältInnen auch eine Menge psychosoziale Betreuung leisten müssen bis hin zu Verhaltensregeln im Umgang mit gemeinsamen Kindern und dem getrennten Ehepartner. Wer von den JuristInnen die eigene Arbeit ernst nimmt, wird sicherlich nicht mehr Streit in ein Verfahren bringen, als notwendig, denn wie gesagt, RechtsanwältInnen werden nicht nach Aufwand für ein Verfahren bezahlt, sondern die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. In Kindschaftssachen liegt dieser bei 3.000,00 €, die nicht der Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin erhält, sondern wonach sich das ganze berechnet. Verfahrens-, Terminsgebühr, Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer ergeben bei diesem Streitwert 586,08 €, egal wieviele Stunden für Besprechungen, Erstellung von Schriftsätzen, mündlichen Verhandlungen, usw. dafür aufgewendet werden müssen.

Wenn eine Anwältin in Leipzig "Chefin" des Frauenhauses ist, was soll sie denn geschafft haben? Opfer werden doch nicht von ihr produziert, sondern im häuslichen Bereich von mehrheitlich männlichen Tätern. Wenn sie das Frauenhaus hauptamtlich leitet, dann erhält sie nur ein Gehalt, das nicht ihrem Ausbildungsaufwand entspricht(Regelstudiendauer 8 Semester, plus 1 - 2 Semester Prüfung, plus 2,5 Jahre Referendardienst = 7 Jahre Ausbildung). Wenn die Anwältin in Leipzig "nur" Vorsitzende des Trägervereins ist, dann ist sie ehrenamtlich tätig, trägt die Verantwortung, erhält aber nicht einmal Aufwandsentschädigung.

Im übrigen bin auch ich Vorsitzende eines Trägervereins eines Frauenhauses. Ich lebe nicht davon, dass ich die Opfer, die das Frauenhaus aufsuchen müssen, vertrete. Denn die Vertretung der Opfer ist meist nicht lukrativ. Meine Mandanten kommen meist über andere Kanäle zu mir. Allerdings haben viele der Opfer eine effektive Rechtsvertretung nötig, weil sie oft seit langer Zeit nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen gegenüber dem Täter selbst zu vertreten. Gewalt erleben zu müssen, ist eine schlimme Sache und deformiert jede Persönlichkeit. Sich nicht wehren zu können, macht die Frauen oft fertig und selbst oft handlungsunfähig. Wer schon einmal eine schwer zusammen geschlagene Frau mit jahrelanger Gewalterfahrung im Krankenhaus besucht hat, weiß, so wie ich, wovon ich rede. Oder haben Sie schon einmal mit einem Kind gesprochen, das gesehen hat, wie die eigene Mutter herumgeschubst, geschlagen und getreten worden ist, von den Beschimpfungen und Beleidigungen ihr gegenüber ganz zu schweigen? Da wollen 5-jährige Kinder sich schützend vor die eigene Mutter stellen, statt dass sie beschützt werden von beiden Eltern. Also sagen Sie mir nicht, dass meine Hilfe, soweit ich sie geben kann, in solchen Fällen unnötig, gar schädlich ist und nur für mich lukrative Streitigkeiten produziert. Mich macht es wütend, wenn Gewalt ausgeübt wird gegenüber Schwächeren und mir ist es ein Bedürfnis, dort zu helfen und den Opfern zur Seite zu stehen. Das gilt übrigens auch, wenn Männer Gewaltopfer werden. Da dies aber sehr viel seltener vorkommt, erst recht im häuslichen Nahbereich, in dem sich ja alle eigentlich geborgen und sicher fühlen sollten, bin ich sehr dafür, dass es auch weiterhin Frauenhäuser gibt, in denen Frauen Unterschlupf finden können. Denn das Gewaltschutzgesetz mit Kontakt-/Belästigungsverboten, Wegweisungen und Wohnungszuweisungen reicht nun einmal nicht immer, weil sich eben auch manche Täter (oder manchmal auch Täterinnen) von einem gerichtlichen Beschluss nicht von weiterem bösem Tun abhalten lassen. Es gibt Menschen, Männer, wie Frauen, die eben nicht auf vernünftige Argumente reagieren, die nicht - wie haben Sie es ausgedrückt - "flexibel auf dynamische Prozesse" reagieren können oder wollen, gleichgültig, ob durch einen Juristen, eine Juristin über die Rechtslage aufgeklärt oder nicht. Sehr oft können wir JuristInnen aber dafür sorgen, dass ein Streit nicht eskaliert oder dass er vernünftig beendet wird, wenn sich die Parteien bereits hoffnungslos zerstritten haben.
Verklagen werde ich Sie selbstverständlich nicht, warum auch; Unkenntnis ist kein Rechtsgrund, der in irgendeiner Weise zu einem Anspruch gegen Sie führen würde. Allerdings ist Ihr Urteil über JuristInnen eher welt- und sachfremd und wahrscheinlich aus einer Selbstbetroffenheit heraus entstanden. Welcher böse Jurist, welche böse Juristin hat Ihnen den etwas getan? Da auch die Meinungsfreiheit ein von JuristInnen erkämpftes Gut ist, sei Ihnen diese, ihre Meinung gegönnt. Ich muss mich Ihrer Meinung ja nicht anschließen und kann das auch nicht so undifferenziert wie Sie. Eines lernen JuristInnen sicherlich besser als andere, nämlich Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Wenn Sie wollen, versuchen Sie das doch auch einmal, ansonsten steht es Ihnen frei, so einseitig zu bleiben, wie bisher.

Jetzt aber Butter bei die Fische!

Bild von Anonymous

Sehr "geehrte" Frau Hofmann,

Sie Lügen!

So und nun können Sie mich verklagen.
Fragt sich nur bei wem, denn jeder Jurist in diesem Lande hat bis zur Klärung der vorwürfe gegen die deutsche Justiz als GANZES (ichhalte sie für eine kriminelle Vereinigung) als Beschuldigter zu gelten und ist dementsprechend als befangen abzulehnen.
(Die Gründe sind Legion.)

Ich (und reichlich zweitausend Zeugen allein in Deutschland, die mittlerweile zahlreiche Fälle über Ländergrenzen hinweg noch nicht mitgerechnet) warten schon allein für den Bereich Sorgerecht darauf, daß endlich einmal öffentlich und weltweit vernehmbar gesagt wird, was - außer den Nutznießern der Mißstände hier in Deutschland.ohnehin jeder weiß'- aber von den Medien eifrig verschwiegen wird:

Der "Rechtsstaat" Deutschland steht nicht einmal auf dem Papier.

Obiger

(für die anderen Leser:
Seit Jahrzehnten hagelt es Proteste gegen das unmenschliche Familienrecht Deutschlands (selbst, befreundete Länder wie Frankreich, USA und andere drückten bereitsd ihr Mißfallen aus, ja selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte unserem "Rechts"system schon auf die Sprünge zu helfen - vergeblich (siehe "Rechtsbeugungsprivileg für Kammergerichte"!) und die schlimmen Folgen für ALLE Beteiligten: Mütter, Kinder, Väter. die einzigen Profiteure dieser Himmelschreienden Mißstände in der GESMATEN Deutschen Justiz (das Familienrecht ist nur ein winzig kleiner Teil der rechtlichen Katastrophe die NACHWEISLICH das Gegenteil dessen ist, was sie zu sein vorgibt - übrigens wider beßres Wissen, denn wir haben es i.d.R. mit studierten Fachjuristen zu tun - berufe sich also keiner auf Unkenntnis der Zusammenhänge und Effekte!!) sind die Berufsjuristen. Mit ganz ganz wenigen Ausnahmen.
Nichteinmal mehr die vermeintlichen Sieger solcher Verfahren können langfristig dann noch als wirkliche "Sieger" ausgemacht werden: Schaden überall - aber es werden mit den übelsten Tricks horrende Summen in die Taschen der Anwälte gespült (eine Anwältin Wollte mal von mir 800,- DM pro Stunde haben - ich lag damals buchstäblich auf der Straße - ausgang war also klar - ich habe meine Tochter erst nach Erreichen von deren Volljährigkeit wiedergesehen - 14 Jahre keinerlei(!) Kontakt ...
Es ist schon schlimm genug für die Betroffenen, dies alles durchmachen zu müssen. Aber wenn die Nutznießer und Verursacher dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit (denn sie werden institutionell begangen!) die Opfer auch noch verhöhnen, wie es hier geschieht, indem sie Lügen über reale Katastrophe und deren Opfer (die buchstäblich nichts mehr zu verlieren haben, nichteinmal mehr ihre beschmutzte Menschenwürde) verbreiten - dann ist das Maß endgültig voll! Ja: ENDGÜLTIG!
Ich hatte vor, die Sache nach jahrelangem vergeblichem Kampfe auf sich beruhen zu lassen, weil ich ja nun wieder wenigstens sporadischen Kontakt zu meinem inzwischen erwachsenen "Kinde" habe - aber wenn ich sehe, daß nun die nächte Generation ins Verderben gestürzt wird, dann ist es mit der Ruhe vorbei.
Es gibt Menschen in unserem Lande, die in diesem und durch diesen "Rechtsstaat" alles, aber auch wirklich alles verloren haben und sich nun vor garnichts mehr zu fürchten brauchen, weil sie die Hölle schon hinter sich haben: Diese könnten aufgrund ihres fortgerückten Alters selbst einem "lebenslänglich" oder der Todesstrafe gelassen entgegensehen - sie können also ohne Schild kämpfen - wissen Sie was das bedeutet?
Die Deutsch Justiz in ihrer Gänze ist für den Bürger ein Minenfeld und das Gegenteil von rechtsstaatlich!

Kein wunder, wie soll es auch gelingen, auf der Basis von bereits seit 1800 Jahren überholten römischen Imperialrechts-Postulaten eine freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzubauen?!
Das hieße, mit dem Faustkeil eine Mondrakete schnitzen zu wollen...

Vorschlag: 5 Jahre Verfassungsdiskussion in Deutschland und Europa, dann Ablösung der "Bretterbude" Grundgesetz -so wie von den damaligen Vätern festgelegt - durch eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung erarbeiteten und verabschiedeten Verfaassung - und dann: Mißstands- und Strukturanalyse - Diskussion neuer Vorschläge (die es zu Hauf gibt, aber von den Petitionsausschüssen i.d.R. einfach "abgebügelt" werden) eine Grundlegende Rechtsreform! (einschließlich einer Reform der Ausbildung von Juristen!)
Jedenfalls: Schluß mit dem alten k.u.k. Recht des BGB!
Und Todesstrafe für Juristen, die lügen! Sonst bleiben Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und ein würdevolles, lebenswertes Leben weiterhin nur Illusion ...
Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir! )

Sehr geehrter

Bild von Monika Hofmann

Sehr geehrter Anonymous,

verklagen werde ich Sie sicherlich nicht, warum auch? Nur weil Ihre Verfahren offensichtlich denkbar schlecht ausgegangen ist und Sie zutiefst verbittert sind? Weil Sie deshalb JuristInnen hassen?

Wir haben 82 Millionen Menschen in Deutschland. Wenn - wie Sie sagen - 2.000 Menschen hiervon ein gegen sich ungerechtes Gerichtsurteil gefangen haben, ist der gesamte Rechtsstaat aufzulösen? Wenn das mal nicht albern ist.

Ich gebe Ihnen sogar recht, wenn Sie sagen, dass das Sorgerecht neu geregelt werden muss. Das geschieht ja auch schon.

Wie ich aber bereits mehrfach ausgeführt habe, vertrete ich auch Männer und/oder Väter. Die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts muss auch für nichteheliche Väter geschaffen werden, wenn die Kindesmutter nur unbegründet keine Lust dazu hat, sich mit dem Kindesvater abzustimmen. Außerdem habe ich festgestellt, dass es durchaus Väter gibt, die für die Betreuung und Erziehung eines Kindes einfach besser geeignet waren als die Kindermütter.

Aber: ich habe auch festgestellt, dass eine Vielzahl von Vätern - wie gesagt, nicht alle! - während einer Beziehung die Betreuung und Versorgung der Kinder lieber den Müttern überlassen haben. Ich erwarte aber schon von allen Vätern, dass sie sich von Geburt an soweit wie möglich in die Erziehung,Betreuung und Versorgung des Kindes mit einbringen. Dies auch dann, wenn die Kindesmutter es verhindern will, denn ich weiß, dass es das vielfach gibt.
Sonst können sie sich einfach nicht beschweren, dass die Mutter dann eben auch alles für die Kinder macht.
Liebe Väter, lasst Euch davon nicht abhalten. Denn nach einer Trennung werdet ihr sicherlich die Kindesmutter nicht davon überzeugen können, dass Ihr Euch mindestens genauso gut um Eure Kinder kümmern könnt und dass ihr genauso wichtig für die Kinder seid. Abgesehen davon verlaufen dann die Trennungen der Paarbeziehung meist nicht so dramatisch und für beide Seite verletzend.
Die Bindung der Kinder an die Kindesmütter ist sonst nämlich viel stärker und das hat dann auch familienrechtliche Konsequenzen. Ich weiß, dass das nicht gern gehört wird, aber die Aufteilung der Arbeit: Beruf für den Mann und Haushalt und Kinder für die Frau ist leider immer noch Wirklichkeit in den meisten Haushalten in Deutschland. Ändert daran was, möglichst zusammen mit den Kindesmüttern, dann wird sich auch die Rechtswirklichkeit in Deutschland ändern. Nur am Rande und als Beispiel: ich habe einen Vater vertreten, der sich von Geburt des gemeinsamen Kindes an im gleichen Maße um das Kind mit gekümmert hat. Er hat - nach der Stillzeit - wie die Mutter Teilzeit gearbeitet. Wie das Gutachten der Kinderpsychologin im Gerichtsverfahren ergab, waren beide Eltern in besonderem Maße zur Erziehung und Betreuung des Kindes (damals 2,5 Jahre alt) geeignet. Der einzige Unterschied war, dass der Kindesvater in dem gewohnten Umfeld bleiben konnte (sein Haus). Deshalb entschied das Gericht, dass das Kind beim Vater bleiben sollte (Familiengericht Jena, bestätigt vom Thür. OLG). Dieser erhielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter erhielt ein Umgangsrecht. Das ist nicht nur ein Einzelfall.
Diese Verfahren erregen jedoch nicht so die Öffentlichkeit, wie diejenigen, die ungerecht ausgehen, zumal die ungerecht Verurteilten wie Sie sich ja auch lautstark öffentlich äußern.
Was mich allerdings stört, ist die Pauschalität, mit der Sie "die Frauen", "die JuristInnen" und den gesamten Rechtsstaat verteufeln. So einfach ist das nicht!
Ich zumindest kann für mich sagen, dass ich nicht gelogen habe. Schade ist allenfalls, dass Sie auf Argumente nicht eingehen, sondern einfach nur mitteilen, dass Sie die gesamte Weisheit bei sich versammelt haben und alle anderen im Unrecht sind. Unfehlbar ist aber - nach seiner Ansicht -
nur der Pabst und selbst der besteht nicht mehr darauf.
Also lassen Sie die persönlichen Angriffe auf mich, erst recht, wenn Sie nicht einmal bereit sind, sich zu erkennen zu geben. Auch sollten Sie es unterlassen, die Todesstrafe für "Juristen, die lügen" zu fordern. Gerade in Familiensachen erhalte ich - wie die meisten meiner KollegInnen, niemals Stundenhonorare, sondern nur die übliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abgesehen von Verfahren, in denen es um Geld geht (Zugewinnausgleich und Unterhaltsverfahren) sind diese nur dann tatsächlich lukrativer, wenn ein höheres Vermögen und/oder ein höheres Familieneinkommen vorhanden ist, denn nur dann ist der Streitwert höher als 3.000 €. AnwältInnen, die von einem erkennbar mittellosen Mandanten 800 € Stundenhonorar verlangen, obwohl jeder Anwalt, jede Anwältin verpflichtet ist, mittellose Mandanten auf die Möglichkeit von Verfahrens-/Prozesskostenhilfe hinzuweisen, gehören bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angezeigt. Außerdem steht es jedem frei, sich einen vernünftigen Anwalt/Anwältin zu suchen und nur diese weiter zu empfehlen.

Sehr geehrte Frau H. Ich

Bild von Anonymous

Sehr geehrte Frau H.

Ich möchte einiges richtigstellen und nehme mir mal die Zeit:

Sie schreiben:

"Nur weil Ihre Verfahren offensichtlich denkbar schlecht ausgegangen ist und Sie zutiefst verbittert sind?"

Das waren keine Verfahren, sondern Farcen von Verfahren, jenseits des geltenden Rechtes (denn eine
gebeugtes Recht ist kein Recht, sondern Unrecht.)

Dennoch bin ich nicht verbittert, als Angehöriger einer Naturreligion, der mit den natürlichen Kreisläufen lebt, habe ich dazu keinen Grund.
Deshalb hasse ich auch keine rechtschaffenen Juristen, wohl aber Leute, die Zynismus zur Grundlage ihres Rechtshandelns machen und natürlich ganz besonders Kriminelle in Robe, deren es mehr gibt, als der Rechtsstaat verkraften kann.
Und hier liegt genau der springende Punkt:

Genaugenommen sind es nicht "die" Juristen allein, sondern unzweckmäßige Strukturen der Gesellschaft, die Menschen ethisch entgleisen lassen - eben auch Juristen (hier kritisiere ich mehr als das individuelle Versagen das INSTITUTIONELLE/STRUKTURELLE Versagen ganzer juristischer Populationen -
dies geschieht zwar überall, nur: In der Justiz ist es besonders verheerend und gesellschaftsschädigend hinsichtlioch der Folgen für alle ...

Sie schreiben:
"... Wir haben 82 Millionen Menschen in Deutschland. Wenn - wie Sie sagen - 2.000 Menschen hiervon ein gegen sich ungerechtes Gerichtsurteil gefangen haben, ist der gesamte Rechtsstaat aufzulösen? Wenn das mal nicht albern ist. ..."

Nein dies ist nicht "albern".
Denn wohin die hinter Ihren Worten mitschwingende Ideologie "Du bist nichts, Dein Volk ist alles" führt, hat man am 27. Januar 1945 feststellen müssen.
Deshalb vertrete ich den Standpunkt: Es ist schlichtweg verbrecherisch, die Diskriminierung, Entrechtung und den (nicht selten sogar physischen!) Untergang jener 2.000, von denen Sie so verharmlosend sprechen (da können Sie nach sechzig Jahren bundesrepublikanischer"Rechts"geschichte - Fälle die in die Lebenswirklichkeit der ganzen Gesellschaft bis heute und in die Zukunft hineinwirken!) noch ein paar Nullen dranhängen, das unbeschreibbare Ungkück dieser (angeblichen!) Minderheit (wooen wir wirklich die Archive mal aufmachen und die Fälle prüfen?), mit dem (ebenso nur angeblichen!) Wohlergehen der Mehrheit rechtfertigen zu wollen.

Und DAS ist es, was mich auf die Palme bringt - mein persönliches Schicksal tritt vor diesem Unrechtsdesaster doch nahezu in den Hintergrund - wenn auch die Wunden, die der Unrechtsstaat schlägt, objektiv(!) niemals verheilen können, denn nichtgelebtes Leben läßt sich nicht nachholen.
(Übrigens: Es ist mir in 15 Jahren nicht einmal gelungen, mich in den Besitz eines rechtsgültigen Scheidungsurteils zu bringen, das sowohl den jeweiligen nationalen, als auch den für eine Anerkennung im Ausland nötigen, internationalen Erfordernissen entspräche. Ich kann also nicht mal mehr heiraten, keine ordentliche, gutbürgerliche Familie mehr gründen, weder in Deutschland (ich bin - noch - Deutscher) noch sonstwo und soll nun
zusehen wie der "Rechtsstaat" das fertigbringt, was Nazis und Kommunisten an unserer Familie nicht vermochten(?!): wie meine Familie mittels juristischem Zynismus ausgerottet wird, indem ich (und offensichtlich eben nicht nur ich, sondern ganze Bevölkerungsgruppen(!) rechtlich (und auch anderweitig) unter "Bedingungen ... gestellt ... werden, ... die geeignet sind, ... Geburten zu verhindern ..." Als Juristin kennen Sie diese Worte - sie stehen nicht im BGB sondern im STGB unter: "Völkermord"!
Mich empört also nicht nur das Einzelschicksal, sondern darüberhinaus die aufgrund der ungeheuren Vielzahl der Fälle mit mathematische Präzision (=> Gaußsche Normalverteilung sollte Ihnen als Akademikerin geläufig sein - sie wird im Steuerrecht zumindest zur Begründung eines Anfangsverdachtes im Verfahren regelmäßig als zulässig bewertet!) nachweisbare Aussicht (die sich ja auch schon seit Jahren statistisch niederschlägt), daß wir es hier mit einem leise schleichenden Verbrechen gegen die Völker zu tun haben - ich halte allderdings nicht selten auch klinisch manifeste Paranoia der verantwortlichen Akteure für denkbar, denn der in den Rechtssystemen aufscheinende Zynismus hat für die Juristen ja nicht selten auch selbstschädigende Züge. Denn eines macht schon Goethes Dichterwort "Du glaubst zu schieben und du wirst geschoben." klar: Es trifft immer lediglich zuerst den "kleinen" Mann - dann aber vollzieht sich - von Epoche zu Epoche, von System zu System immer schneller - der Untergang der übrigen Population - nicht nur die Gerichteten sind in einem zynischen "Rechts"-System dem (erst moralischen, dann wirtschaftlichen, schließlich sozialen und bald darauf physischen) Untergange geweiht, sondern auch ihre Henker: Assyrer, Babylonier, Pharaonen, Perser, Griechen, Römer, die "vier" "deutschen" Reiche, Azteken, Maya - nur Beispiele - allein die Geschichte Chinas ist ein Lehrbuch der Untergänge, die blutige Geschichte der britischen Inseln bilden all dieses Elend noch mal im kleinen ab - sind dafür beredtes Zeugnis.
Glaube also keiner, der heute noch über Mitmenschen zu Gericht sitzt, sei es als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder sonstwer, sie blieben von jenem Unheil, das sie heraufbeschwören, selber verschont!

Das dezimeterdicke Fensterglas der Panzerlimousinen zeigt jedem, wo es entlanggeht ...
Schon heute müssen Berufsjuristen, hochranige Beamte und andere "Entscheider" mehr, häufiger als der sprichwörtliche "kleine Mann" auf ihrer Hut vor den Segnungen ihres eigenen Systems sein:
Wie viele Richter und Gerichtspräsidenten können sich noch trauen, sich mit Name, Titel und Anschrift ins öffentliche Telefonbuch eintragen zu lassen?!
Wer von den "höheren Chargen" kommt heute noch ohne Personenschutz aus?! Wohin haben uns also die Segnungen der Justizidee, wohin hat die Menschheit diese Art von "Vernunft" seit der Steinzeit denn gebracht??
Dahin, daß der Ganove heute mit einer automatischen Schußwaffe bewaffnet ist - den ehrlichen Bürger hindert daran das Waffengesetz.

Strategischer Vorteil - für den Ganoven!
DAS nennen sie Recht?! Das nennen Sie "Vernunft"?!
Mag sein, in Deutschland vielleicht, da gingen ja die Uhren schon immer etwas anders ...

Aber nein - es ist zweifelsfrei ein System für Ganoven und Dummköpfe, aber nicht für Rechtschaffene. Es ist schlichtweg dumm und infolge massenweisen Auftretens von Dummeit - verbrecherisch. Wir haben als Menschheit versagt! Das mindeste also was ich als einzelner tun kann, Sauereien nicht noch zu beschönigen, denn erst ebendiese Gesundbeterei eines schon strukturell wahnsinnigen Systems macht aus einem durchaus lösbaren Problem ein unlösbares.

Nein, es ist also nicht Verbitterung, es ist die Einsicht in die Notwendigkeit, ein Verbrechen ein "Verbrechen" zu nennen, um meine Zeitgenossen aufzurütteln, damit Maßnahmen ergriffen werden, daß es sich nicht wiederholen KANN. Denn das ist nicht nur der einzige Weg, individuelles Leid für die Betroffenen von Unrecht ertragbar zu machen: Ihm einen Sinn zu geben, der über den eigenen Untergang hinausweist, sondern genau dies ist der Weg, die Gesellschaft als ganzes davor zu bewahren, neben einem Berg hochgefährlicher technischer, chemischer, biologische, methodischer Gewaltpotenziale, die uns hunderte Male vernichten könnten, langsam ethisch zu verwahrlosen: Die Anhäufung von Waffen und Zorn und der gleichzeitige Abbau allgemeingültiger ethischer Werte gerade in jenen Bereichen, die sich angeblich die Rechtspflege zur Berufung gemacht haben, wäre der sichere Untergang der Menschheit.

Fragen Sie bei der britischen Armee nach - da hatte sich schon mal ein verzweifelter Mann in einem Steuerstand für "strategische Raketen" eingeschlossen.
Ein Rechtssystem das Menschen in die Verzweiflung treibt - ist keines.

Es mag sein, daß ich ein hoffnungsloser Romantiker bin. Aber wenn wir aus Recht Unrecht zimmern, wozu brauchen wir es dann noch - da wäre ja dann selbst der Naturzustand sinnvoller.

Sie schreiben:

"... Ich gebe Ihnen sogar recht, wenn Sie sagen, dass das Sorgerecht neu geregelt werden muss. ..."

Wo so???
Mir geht es keineswegs um das "Sorgerecht". Dieser Begriff ist idiotisch, denn die materielle "Sorge" in Ihrem inhuman verkürzenden, eben "juristischen" Sinne
ist beim gesunden homo sapiens sapiens immer vergesellschaftet mit einer "Sorge" im Sinne von "sich Sorgen machen", "auf Lösungen für die unvermeidlichen Lebensprobleme sinnen" - und die kann kein Gerichtsbeschluß der Welt einfach abschalten - man bleibt Mutter, man bleibt Vater - auch wenn man es vom Gericht schwarz auf weiß hat, daß dies jetzt jemand anderes ist.
Es ist schlichtweg paranoid im klinischen Sinne, wenn Juristen glauben, mittels Rechtsaktes die Gesetze der Biologie außer Kraft setzen zu können.
Und es ist - hinsichtlich der Rechtsfolgen - NEIN! - eben nicht nur der unmittelbar Betroffenen(!) - sondern für die gesamte Gesellschaft(!) eine inhumane Zumutung ohnegleichen, denn irgendjemand muß dann für die durch eine perverse Justiz verursachen Schäden aufkommen - und das sind immer seltener die aus Arroganz, Habsucht, gleichgültigkeit, mangelnder Herzensbildung oder schlichtweg Schlamperei Zugrundegerichteten selbst.
(Eine meiner Schulkameradinnen hatte in ihrem Zeugnisheft in einem Jahrgang drinstehen: "Marion fälscht Unterschriften." weil sie die Unterschrift ihres Vater unter einer verhauenen Mathearbedit als Drittklässlerin "nachgemacht" hatte.
Das hatte damals zu Wirbel im Elternbeirat geführt, denn man kann nicht so über ein Kind urteilen.
Über Erwachsene glauben Juristen aber Urteilen zu können: Da verlieren Menschen wegen des Verzehrs einer für den Müll brstimmten Boulette ihre Existenz, da werden Väter, die nicht zahlen, weil sie nichts haben, in Haft genommen (selbst Behinderte, wie im Falle eines zum Krüppelgeschossenen Polizisten in NRW(?), den seine Frau - ganz legal(!) - im Stich gelassen hatte, als er plötzlich, von einem Bankräuber pe querschläger zum Krüppel geschossen, hilfsbedürtig war und wegen eklatanten Mehrbedarfes als "Rolli" den Ehegattenunterhalt nicht zahlen konnte!!! (vierzehn Tage waren ihm sicher -dann hat ihn ein Anwalt rausgeholt (übrigens meines Wissens nicht(!) auf Prozeßkostenhilfe ... - auch das gibts ...)

Ich habe übrigens - und darum gehts hier ja - einen etwas anderen Ansatz:

1. Die in vielen Ländern der Erde herrschende
Diskriminierung entweder von Vätern, oder von
Müttern, jedenfalls aber damit IMMER von Kindern ist nichts
anderes, als die Verlagerung des verbrecherischen
Geistes des Rassismus und Chauvinismus auf
andere Lebensbereiche.

2. Die von einem Elternteil allein bezüglich
der angestrebten Erlangung des "alleinigen
Sorgerechtes" (=Absurdum) abgegebene Erklärung
dürfte auch bereits nach geltendem Rechte(!)
unwirksam sein:
Grund:
Da sich das Kind, dessen Eltern die gemeinsame Sorge ausüben,
und per Gesetz (nicht per naturam) ohne eigene Rechtsvertretungsmöglichkeit,
hinsichlich aller Rechtsgeschäfte - dazu gehören auch
rechtsverbindliche Willenserklärungen - nur über
seine Eltern artikulieren kann(!) und die Eltern
ihrerseits das Kindeswohl - nicht das, was sie
dafür halten, sondern das, was es wirklich aus der Perspektive der Biografie des Kinds objektiv ist/sein wird (!! Gilt
auch für Jugendämter, Juristen, etc!), zu
berücksichtigen haben, üben sie in dem Moment, wo
nur einer, oder beide Elternteile den Willen zur
gemeinsamen Wahrnehmung des Sorgerechtes vermissen
läßt/lassen - und das tun sie spätestens dann,
wenn sie erklärtermaßen und/oder erkennbar nicht
mehr gewillt sind, Streitigkeiten in konstruktiver
Weise beizulegen (das schließt konstruktiven
Streit nicht aus), und sie erkennbar ihre eigenen
Individualrechte zu Ungunsten des Kindes ausüben -
und das ist IMMER dann der Fall, wo elterliche
Trennung, oder Konflikteskalation(!) angestrebt wird und es damit zur Spaltung, ja Minderung der kindlichen
Rechtevertretung kommt, ihr Recht auf freie
Selbstbestimmung gegenüber dem Kinde also
mißbräuchlich aus und verschleiern darüberhinaus
die klare Trennlinie zwischenden individuellen
Rechten des Kindes und ihren eigenen Rechten.

Daß dies nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht
statthaft ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß
der Gesetzgeber schon bereits für bloße
Vermögensentscheidungen(!) der
Eltern im Namen des Kindes, besondere Gesetze
erlassen hat, die die Kontrolle des elterlichen
Handelns seitens einer rechtlichen Kontrollstelle
(Notar, Jugendamt) vorschreiben. Wenn aber der
Gesetzgeber schon im Bereiche (meist wieder heilbarer,) materieller
Verfügungen das Recht des Kindes so hoch bewertet,
ergibt sich daraus im Zusammenhang mit den
allgemeingültigen Menschenrechten, daß er die
grundlegendsten Persönlichkeitsrechte, deren Nichtwahrnehmbarkeit im konkreten Falle nicht selten unheilbar ist) nicht
geringer bewerten darf.
Daraus folgt, daß seitens
eines einzelnen Elternteiles abgegebene
Erklärungen bezüglich individueller elterlicher
Entscheidungen, die das Kindeswohl zu Ungunsten
des Kindes berühren, regelmäßig als GEGENÜBER DEM KINDE nichtig und damit von vornherein nicht im Sinne eines Kindeswohles interpretierbar und deshalb als "sittenwidrig", rechtswidrig, jedenfalls "unwirksam" zu behandeln sind, wenn sie ohne Überprüfung und Sicherstellung der Rechte des
Kindes durch eine kompetente, lediglich der Partei
des Kindes gegenüber objektiv(!!) verantwortliche Stelle
erfolgt ist.
(Kurz: Wenn ich die Scheidung begehre, kann dies von vornherein nicht im intereese des Kindeswohles sein, denn dieses verlangt die gütliche Beilegung eines Konfliktes, nicht aber Trennung des "Rechtsveertreterteams" des Kindes - der Eltern, oder die Nötigung, ja Erpressung des Kindes durch seine Eltern, indem sie ihn bei nicht erfolgter Tennung dann das Leben zur Hölle machen.
Solche "Gesetze" (es sind in Wahrheit nur menschliche Regeln mit Ablaufdatum) können nur von sexbesessenen Bäumchen-wechsle-dich-Lebenmännern, nicht aber von nüchtern analysierenden Ethikern gebastelt worden sein ....
Ähmliches giolt für jene ehrenrührige Vaterschaftsanfechtungsklage, die gegen das ja nachweislich unschuldige Kind zu richten ist, statt gegen die zweifelhafte Kindesmutter - ein Hundsfott aber, der wissentlich ein unschuldiges Kind verklagt - mit dieser Verfahrensvorschrift leistet schon der Gesetzgeber der sittlichen Verrohung und moralischen Verwerflichkeit aktiven Vorschub - betreibt also das glatte Gegenteil von Rechtsschutz und Rechtspflege - jeder richter, der seinen Beruf auch nur halbwegs ernst nimmt, müßte sich eigentlich weigern, nach solchen Wahnsinnsvorschriften "Recht" zu sprechen...)

Die derzeitige Rechtspraxis, die
Erklärung eines Elternteiles, regelmäßig der
Antrag auf alleiniges Sorgerecht durch lediglich
einen Elternteil, ja auch ein solcher beider Elternteile,
solange die Rechte des Kindes nicht durch eine
unabhängige Stelle wahrgenommen werden, ist damit
regelmäßig als nichtig anzusehen, da sich der/die
AntragstellerIn mit der Antragstellung in einen in
ihrer Person zu suchenden, jedenfalls weder vom Kinde zu vertretenden oder von ihm billigerweise hinzunehmenden Interessenkonflikt zwischen dem Individualrecht des Kindes und seinem eigenen stellt und mit der Antragstellung beweist,
daß er das Recht des Kindes nicht mehr länger
wahrzunehmen und angemessen zu berücksichtigen
bereit, oder in der Lage ist.
Kürzer ausgedrückt:
Wer das alleinige Sorgerecht (vor allem gegen den Willen des anderen Elternteils, aber auch bei Einigung!) für sich allein beansprucht (vor allem während
der andere Elternteil zu gemeinsamer Ausübung des
Sorgerechtes bereit ist) handelt dem Kinde
gegenüber grundlegend als Streitpartei (denn das Kind hat ein interesse der Vertretung durch BEIDE ELTERN - selbst wenn diese dieses Vertretungsrecht dann durch einen dritten ausüben lassen, ist es doch erstmal vorhanden!) und verliert somit das logische
Recht, im Namen des Kindes, diesbezüglich tätig zu
werden, denn seine Willenserklärung bezüglich des
alleinigen Sorgerechtes wird in einer unzulässigen Weise (nämlich für das Kind rechtsschmälernd!) ausgeübt, die die
Rechte des Kindes verletzt und somit auch schon nach bereits geltendem Rechte mißbräuchlich ist.
(Gell, das ist 'ne etwas andere Leseart - sie werden heute lachen - aber warten wir mal ein paar Jahre ...)
Ein derartiger alleiniger Sorgerechtsantrag
kann von einem Elternteil in Vertretung des Kindes allein also schon wegen der ihm grundsätzlich(!) innewohnenden Mißbräuchlichkeit (Nötigung des
Kindes durch Mißbrauch des Vertretungsrechtes gegn den natürlichen und deshalb nicht interpretierbaren Willen des Kindes) nicht rechtswirksam gestellt werden. Einen
solchen Antrag in eigenem Namen des Elternteils zu stellen ist
dem Elternteil aber dadurch verwehrt, als daß die
Ausübung dieses Rechtes seine Grenzen dort findet,
wo diese Ausübung dem Kinde als Schutzbefohlenen
Schaden zufügt (siehe BGB). Der Elternteil kann
dieses Recht, einen solchen Antrag in eigenem
Namen zu stellen, nicht ausüben, weil er damit ein
höherwertigeres Recht des Kindes verletzen würde: Das Recht auf Unversehrtheit, die verlorenginge, wenn es sich künftig, statt von zwei Erwachsenen, regelmäßig nur noch von einem Erwachsenen vertreten werden könnte. (Selbst due unabhängige Bevollmächtigung wäre ja dann wieder nur über den "Flaschenhals" "alleiniges Sorgerecht" für das Kind zu erlangen - bei der grundsätzlich rollenverteilten Aktion von Mann/Vater und Frau/Mutter bedeutet alleiniges Sorgerecht IMMER eine deutliche Einschränkung des rechtlichen und lebenspraktischen Aktionsradiusses und Sicherheitsgebäudes des Kindes um 50 Prozent.
Denn selbst ein vollkommen untauglicher Sorgeberechtigter könnte seine Sorge durch eine geeigneteren Dritten wahrnehmen lassen - der Nichtsorgeberechtigte aber geht dem Kinde als rechtlicher Vertreter regelmäßig verloren - das Kind ist per entscheidung zu alleiniger Sorge nur noch halb vertreten.
(ZUmindest müßte ein verlorenes sorgerecht pegesetz und regelmäßig an einen Dritten (Staat/Jugendamt/Vormund) abgetreten werden, sodaß eine "Alleinherrschaft über das kind" (und damit "Machtspielchen", von welcher Seite auch immer) schon im Interesse des objektiven Kindeswohles von vornherein ausgeschlossen sind.

Höherwertig ist das Recht des Kindes nämlich ohnehin, weil es sich bei dem Kinde immer um einen Schutzbefohlenen handelt, der sich auf
Treu und Glauben auf seine Eltern verlassen können
muß.

Dabei ist nicht, wie es die gegenüber dem
Kinde seitens der Erwachsenenwelt regelmäßig erpresserisch agierende Rechtspraxis derzeit tut, davon auszugehen, daß dem Kinde im Falle einer "Nichttrennung" der Eltern durch die dann zu erwartenden, dauerhaften, dem Kinde von seinen Eltern
widerrechtlich aufgezwungenen Konflikte dem Kinde
ein noch größerer Schaden zugefügt würde, als
durch eine Trennung, sondern davon, daß die Eltern
"unwandelbar" gesetzlich verpflichtet sind, das Kindeswohl zu
respektieren und zu schützen und somit
verpflichtet sind - oder es zumindest gesetzlich
wären! Wenn sie dieses Kindeswohl durch destruktiven Streit verletzen, ist dies als pflichtwidrig und deshalb schuldhaft anzusehen und zwar völlig jenseits
jener unsäglichen Rechtsdebatte der sechziger Jahre, die verkannte, daß eine Scheidung unter Beteiligung Minderjähriger VÖLLIG anders zu behandeln ist, als eine Scheidung unter Eheleuten ohne Kinder! - Lapsus? Absicht? - Angesichts der "hohen Qualifikation" der damaligen Akteure kann ein Lapsus wohl ausgeschlossen werden ... - sind Minderjährige Kinder betroffen, MUSS eben "schmutzige Wäsche gewaschen" werden (um mal die Terminologie der damaligen Gesetzgeberischen Debatte aufzugreifen. Unsere Probleme heute rühren von einer damals euphorisch überschießenden Reformfreudigkeit her ... Asche aufs ...)),
Streitigkeiten, die für das Kind und seinen sozialen Lernprozeß ja auch notwendig sind, sind für die Eltern pflichtgemäß immer in einer konstruktiven, das Kindeswohl garantierenden Weise zu lösen.
Geschieht das nicht, ist dies eine besondere Form
von Rechtsmißbrauch,ja Nötigung seitens der Eltern/eines Elternteiles gegenüber dem Kinde und sollte schon deshalb dann eben nicht zum Gegenstande eines Teilaspektes eines Zivilverfahrens (Scheidung/Sorgerechtsentscheid) gemacht werden, sondern separat strafrechtlch.
Hier soind kinder gegenüber Erwachsenen vor allem gegen Tasten innerhalb der Familie deutlich vom Gesetzgeber benachteiligt.

Die "schmutzige wäsche" würde bi einem solchen procedere dann auch nicht im Scheidungsverfahren erledigt werden müssen (welcher Richter hat je die gesetzlich vorgeschriebene "Ermittlingspflicht von Amts wegen (so zumindest im Österreichischen Recht) tatsächlich und vollumfänglich wahrgenommen.
Hier steht doch schon die von permanenter Überlastung der Gerichte geprägte Rechtpraxis hindernd im Wege ...

Alle Aktionen, die das Kindeswohl
beschädigen - und dazu zählt auch das
Streitverfahren der Eltern gegeneinander(!) vor Gericht (das bezüglich des Kindes den Charakter annimmt, als würde sich das
Kind mit sich selbst vor Gericht streiten - eine
dem Kindeswohle und den Rechten des Kindes (zumindest
schon bezüglich seines über die Eltern zu erlangenden, oder eben dann nicht mehr zu erlangenden Vermögenszuwachses
- und das ist übrigens eben nicht nur Geld, sondern das, was die Eltern " vermögen" - hier verkürzt der Rechtsterminus unzulässig!
- bereits seit der Römerzeit!) mit
Sicherheit abträgliche Verfahrensweise (das Kind müßte gegen seine Eltern, die hier als Gesamtschuldner(!!) zu behandeln wären (das könnte eventuell sogar Konfliktdämpfend wirken - siehe die Rechtspraxis im alten Israel ;-) - im Scheidungsfalle zumindest einen regelmäßigen, wenigstens formaljuristischen Kompensationsanspruch erwerben!), die
außerhalb des Kindschaftsrechtes (z.B. im Handelsrecht) von allen
Gerichten der Welt als absurd und nichtig
zurückgewiesen wird!) sind deshalb vom Gericht als
rechtmißbräuchlich zurückzuweisen.
in summa:
Der ohne die Zustimmung des anderen Elternteiles und
eines unabhängigen(!) Rechtsvertreters des Kindes
gestellte Antrag auf alleiniges Sorgerecht
geschieht regelmäßig rechtmißbräuchlich und ist
vom Gerichte eigentlich auch schon nach HEUTE GELTENDEM Recht deshalb regelmäßig zurückzuweisen.
(Damit wäre im Familienverfashren schon mal ein großer Konfliktherd gelöscht, indem die Versuchung der Instrumentalisierungs des sorgerechtes als Druckmittel wegfiele!
- Wer wirklich an der Optimierung der Verfahren interessiert ist, der lächelt jetzt nicht ... ;-) )

Das alleinige Sorgerecht kann und darf mit Rücksicht
auf das Kindeswohl nur dann ausgesprochen werden,
wenn trotz nachhaltiger erkennbar und nachvollziehbar (!) konstruktiver Bemühungen um gemeinsame elterliche Sorge der Eltern, des Gerichtes, der Verwandtschaft, des Jugendamtes, medizinisch-psychologischer Fachleute das Kindeswohl insgesamt
(also über 18 Jahre hinweg) mehr
als durchschnittlich beeinträchtigt bleiben würde
und keinerlei Aussichten auf Besserung der
Situation bestehen und alle Beteiligten die Aussichtlosigkeit gemeinsamer Sorge nachhaltig verneinen.
Dabei darf der Gesetzgeber die
Aussichten auf Besserung nicht durch Gesetze
schmälern => es bedarf zu diesem Zwecke eines
Wiederverheiratungsverbotes nach Scheidung,
solange minderjährige Kinder von dieser Scheidung und ihren Folgen
betroffen sind. Auch sollte Scheidung, bei der
minderjährige Kinder mitbetroffen sind, mit
Hinblick auf das Kindeswohl nur das allerletzte
Mittel und die allerletzt Notmaßnahme nach einer
Kette von vorgeschriebenen, konstruktiven
gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen
sein. Die vom Gesetzgeber mittels entsprechnder
Rechtsgestaltung herbeigeführte Scheidungswut
dagegen, stellt eine eklatante Verletzung der
persönlichen und rechtlichen Integrität von
Kindern und eine Untergrabung der Rechtssicherheit
der Kinder gleich in mehrererlei Hinsicht dar.
Insbesondere die nur dreijährige Trennungsfrist als vorraussetzung der amtswegigen Scheidung ist absurd:
Nach jener bereits nach drei Jahren "unwiderlegbar vermuteten" Zerrütung"-stheorie des Gesetzgebers, hätte der Dreißigjährige Krieg nie mehr beigelegt werden können ... ;-)
Dieses völlig mutwillige Rechtskonstrukt (das übringens das Rechtsstaatsprinzip der verbotenen Widersprüchlichkeit untergräbt, denn Ehen werden auch heute noch einerseits auf Lebenszeit geschlossen - eben weil man die Kinder nicht "zurückstecken" kann, andererseits hat kein verantwortlich eine Ehe Führender auch nur im ansatz die rechtliche Möglichkeit, sich vor den Folgen unverantwortlicehn Handelns des Partners zu schützen. So sieht ein "Rechtssystem von Ganoven für Ganoven" aus - aber kein Rechtsstaat!)
Dies kann und sollte die öffentliche Gemeinschaft angesichts der erst schleichend, dann rapide immer schlimmer werdenden Folgen (Exponentialfunktion-> "Schneeballeffekt") für uns alle nicht tolerieren.

Ein Gesetzeswerk und eine Rechtspraxis, das den
verantwortungslos Handelnden
gegen den verantwortungsbewußt Handelnden in
Schutz nimmt, ja begünstigt, so wie es derzeit der
Fall ist, ist kein Recht, sondern grobes Unrecht
und hat damit jegliche Rechtskraft verloren.

Dieser Irrsinn legitimiert sich also nicht mehr über Vernunft und gesellschaftlichen Konsens über den Rechtsfrieden, sondern nur noch mittels Polizeipistolen, Schlagstöcken, Sondereinsatzkomanndos, Medienhetze und und der fürchterlichen, ahnungslosen Gleichgültigkeit der (noch nicht) betroffenen, mit Bockwurst, bier und Fernsehen ruhiggestellten Masse ...

Sie schreiben:

" ... Das geschieht ja auch schon. ..."

Nein, das geschieht trotz Kindschaftsrechtsreform bis heute nicht!

Es gilt noch heute der Satz, den ich schon vor weit mehr als einem Jahrzehnt an damaligen Vorsitzenden des Familiengerichtstages in Deutschland, Willutzki (?), schrieb (ich zitiere aus dem Gedächtnis) "...und wenn es nicht gelingt auf diesem Gebiete statt oberflächlicher Kosmetik, tatsächlich bessere, praktikablere und hinsichtlich ihrer Folgen von allen akzeptierbarere Lösungen zu erarbeiten, dürfte der historische Weg der Bundesrepublik Deutschland genauso vorgezeichnet sein, wie jener der DDR. ..."

Mein Ansatz deshalb:

Scheidung von Ehen, (besonders jene Zwangsscheidungen nach dreijähriger Frist) stellen ausnahmslos ein Verbrechen gegen die betroffenen minderjährigen, oder pflegebedürftigen Kinder dar:
Die Eltern wurden schließlich freiwillig Eltern - die Kinder aber konnten sich das Geborenwerden nicht aussuchen - haben also einen höheren Schutzanspruch, als es das "Recht auffreie Selbstverwirklichung" der Eltern je sein könnte.
(Hier ist einer der bürgerlichen Rechtsgrundsätze schwerstens schon vom Gesetzgeber verletzt, der als ein Grundprinzip ja im gleichen Gesetzeswerk postuliert, die Ausübung eines Rechtes finde dort seine Grenze, wo es einen anderen einen vermeidbaren Schaden zufüge. (Freilich, Sie brauchen mich nicht darüber belehren - die formulierung lautet etwas anders, sodaß sie zwar schön klingt, in Wahrheit aber für den Gesdchädigtne sich als wertlos entpuppt - auch hier schützt der Gesetzgeber wieder den Täter und nicht das Opfer - dies zieht sich wie eni roter Faden durch alle Rechtskonstrukte, die auf den Grundbausteinen römischen Rechtes errichtet wurden - ein juristischer Erbfehler, der sich seit 1800 Jahren wie ein Mehltau auf die Gesamte menschliche Zivilisation gelegt hat - genau hier setzt meine Kritik an: Rechtlich, historisch, Ethisch, ja sogar medizinisch - denn dieses System ist nachweislich krankmachend! (Weil selber Strukturell krank ...)

Dies hier angedeutete "Kuddelmuddel" ist aber nur EIN winziger Aspekt innerhalb einer riesigen Rundumschau auf jene ungezählten Regeln, die wir einschüchternd "Gesetze" nennen und bei der jeden Vernünftigen das kalte Grausen packt und hier nur auf das Unmittelbare Sorgerecht bezogen.
Allein im Famlienrecht, im bürgerlichen Verfahrensrecht, in anderen Bereichen bürgerlichen Rechtes sind die Fehler groben Unrechtes und
groben Unsinnes Legion, wenden wir uns dem öffentlichen Rechte (oder gar manchen Bereichen des Europarechtes ;-) ) zu, dann können wir gleich die Hände über dem Kopfe zusammenschlagen.
Natürlich sind die Gesetzgeber in einer Zwickmühle: Dei Probleme werden immer Komplexer - immer kompliziertere gesetzliche Regelkreise müssen in immer kürzerer Zeit erarbeitet werden (im Steuerrecht kann von Rechtssicherheit schon seit Jahrzehnten nicht mehr die Rede sein - selbst Experten verlieren zeitweilig den Überblick ...) - es ist absehbar (und "böse Informatikstudenten" sollen schon Simulationsprogramme entwickelt haben, die die eckdaten des Desasters aufnehmen und daraus errechnen, wen unser System objektiv nicht mehr - auch nicht mehr mit Gewalt regelbar sein wird.
Über die Gesetzmäßigkeiten der Natur und der Mathematik kann man wohl auch diskutieren, aber was änderts ...?

Wo bleibt das Positive?
Ja, einen kleinen Lichtblick gibt es vielleicht. Ein hoffnungsvolles Pflänzchen, aus dem mal was werden könnte:

Das internationale Seerecht hat eventuell das Zeug dazu, uns auch in anderen Rechtsmaterien eines Tages (hier vertraue ich durchaus nicht auf Diskussionen im eigenen Kulturkreis, sondern auf Impulse aus anderen Kulturen und die Zwänge der Globalisierung!) neue Wege aufzuzeigen - denn im Gegensatz zu durchgeknallten Eltern
und Juristen lassen die Ozeane nicht mit sich diskutieren, geschweigedenn sich veralbern oder austricksen: Bei Fehlern schlägt das Salzwasser gnadenlos zurück.

Deshalb ist das internationale Seerecht schon seit langem immer einen Dip vernünftiger, als die übrigen Rechtssysteme ...

Sie schreiben:

" ... Wie ich aber bereits mehrfach ausgeführt habe, vertrete ich auch Männer und/oder Väter. Die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts muss auch für nichteheliche Väter geschaffen werden, wenn die Kindesmutter nur unbegründet keine Lust dazu hat, sich mit dem Kindesvater abzustimmen. ..."

Zu kurz gedacht.
Sobald Sorgerecht zum Spielball von Verhandlungen gemacht wird, geschieht den natürlichen Interessen des Kindes Unrecht.
Und für intrigante Naturen wird ein Tummelplatz geschaffen, den die Gerichte mit überbordenden Schreibtischen und die öffentliche Hand mit wahnwitzigen (indirekten) Kosten (gutes Recht kostet Geld, schlechtes aber noch mehr!) zu büßen hat.

Wir nehmen uns als Gesellschaft der Erwachsenen, gegenüber den Schwächsten in der Gesellschaft einfach zu viel Recht heraus.
wir sind zu arrogant gegnüber jenen, die uns einst pflegen sollen, wenn wir selber nicht mehr "giebsen" können ...
Das ist alles.

Sie schreiben:
"... Außerdem habe ich festgestellt, dass es durchaus Väter gibt, die für die Betreuung und Erziehung eines Kindes einfach besser geeignet waren als die Kindermütter. ..."

Na bravo!
Und was machen Sie mit den Ungeeigneten? Erschießen? ;-) - diese Leute brauchen statt Sorgerechtsentzug HILFE - notfalls rund um die Uhr (der Bundeswehr-Hubschrauber kann sich auch alleine bewachen - mittels technischer Hilfsmittel! - kostenneutral! Überforderte Eltern sollten menschlichen Beistand erhalten, statt schulmeisterliche Maßregelung weltfremder Bürokraten. solange wir uns sinnlose Krieg leisten können und teure Polizeieinsätze für nichts, sage niemand, für soziales wäre kein Geld vorhanden! ...)

Sie schreiben:
" ... Aber: ich habe auch festgestellt, dass eine Vielzahl von Vätern - wie gesagt, nicht alle! - während einer Beziehung die Betreuung und Versorgung der Kinder lieber den Müttern überlassen haben. Ich erwarte aber schon von allen Vätern, dass sie sich von Geburt an soweit wie möglich in die Erziehung,Betreuung und Versorgung des Kindes mit einbringen. Dies auch dann, wenn die Kindesmutter es verhindern will, denn ich weiß, dass es das vielfach gibt.
Sonst können sie sich einfach nicht beschweren, dass die Mutter dann eben auch alles für die Kinder macht. ... "

Ja, das mag sein, viele Väter resignieren auch - eine natürliche Reaktion mentalen Selbstschutzes - man kann nicht 18 Jahre lang als Mensch zweiter klasse Leben und dabei mental gesund bleibenund Höchstleisungen generieren - die meisten reagieren dann ähnlich paradox wie jene entführungsopfer, die sich mit ihren entführern solidarisieren - ein in der forensischen Psychologie gut bekanntes Verhalten - es gibt sogar Fälle, die scheinbar einvernehmlich ablaufen, wo die Verhandlung dann auch auf die Kinder zu sprechen kommt und die Mutter sagt ganz ruhig: "Die gehn zum Vater. Und dann sagt der Vater: "Nein, die gehn zur Mutter." Reiße sich niemand darum, so einen Fall entscheiden zu müssen! Er ist das Gegenteil von einer win-win-situation ...
Alle verlieren: Vater, Mutter, Kinder, Verwandte, Gesellschaft.
Wenns erst so weit ist, kann keiner mehr etwa richtigmachen ...a

DAS ist des Pudels Kern, der mir den Blutdruck steigert. Es ist die uns eigene, systemisch-strukturell-ethische Doofheit, die ohne Not (denn es gäbe Alternativen!) nur Schäden generiert.

Da waren selbst die antiken Hebräer noch cleverer, die im Falle eines Scheidungsbegehrens die beiden Streithansel mit einem Rabbi zusammen in ihrem Wohnzimmer einmauerten und nicht eher wieder herausließen, bis alle drei (!!) sagten, sie hätten eine Lösung gefunden, die sie guten Gewissens mittragen könnten (da alle im gleichen Boot - in der gleichen Stube sitzen, ist es nämlich von vornherein unmöglich , jemanden übervorteilen zu können - es kann bei diesem Verfahren weder Sieger, noch Verlierer geben. - Und das waren die unterentwickelten, "barbarischen" Lösungen vor über zweitausend Jahren! - wie weit sind wir nun heute gekommen??! :-( )

Das Familienrecht sollte schon verfahrenstechnich gar kein Streitverfahren kennen. Punkt.
Es ist alles zu unterlassen, was Eskalation in Familien bewirken könnte (formales Recht ist zur Lösung familiärer Probleme völlig und grundsätzlich ungeigne - schon wegen der eskalierenden Wirkung der Formen!) und es ist alles zu unternehmen, um Konflikte nicht - wie schon im alten Rom - "auszutragen", sondern "aufzulösen"(!) - ein völlig anderer, der tradierten Rechtslehre bisher fremder Ansatz.

Spätestens mit fortschreiten der Globalisierung wird dieser neue ansatz aber "alternativlos", denn die Alternative wäre der globale Dauerkonflikt jeder gegen jeden, formalisiert und deshalb zu Eskalation neigend - und das dann auf einer Halde von immer gefährlicheren Atomwaffen ...

Sie schreiben:
"... Liebe Väter, lasst Euch davon nicht abhalten. ...."

"Väter" sind genauso, oder genausowenig, oder genausoviel "lieb" wie Mütter, Anwälte, Richter, Bäcker, Dauerläufer ...
wir müssen weg, von jener entwicklungsgeschichtlich zwar nachvollziehbaren, aber der modernen Gesellschaft nicht mehr gewachsenen, sozialromantischen Auffassung von Recht - hin zu einer nüchternen Analyse der unvermeidbaren, weil genetisch bedingten, menschlichen "Schwächen" (der Mensch ist biologisch seit Jahrmillionen optimiert, dennoch geht das tradierte Recht immer noch von der "Erziehbarkeit" und Formbarkeit des Individuums aus, obwohl dieses sich nachweislich nicht mal von Folter und der Todesstrafe beeindrucken läßt!
(Na nu wissen Sie, was ich von einer Todesstrafe für lügende Juristen halte - aber fordern kann mans ja mal, oder? ;-) Damit das "Normalnull" mal wieder sichtbar wird ... )

Ein "strafendes/erziehendes Recht für Erwachsene ist schlichtweg juristischer Infantilismus sozusagen, wie das
heliozentrische Weltbild des katholischen Kanons und das ichzentrierte Weltbild des Dreijährigen.

Statt Strafe und Urteil brauchen wir Hilfe, Prävention und Umsicht, wenn sich unser "staatliches" Aggressionspotential früher oder später gegen uns selbst kehren soll, wie schon so oft ....

Sie schreiben:
"... Die Bindung der Kinder an die Kindesmütter ist sonst nämlich viel stärker und das hat dann auch familienrechtliche Konsequenzen. ..."

Damit stellen sie die Realität genau und präzise auf den Kopf.
Denn: Natürlicherweise braucht das kind BEIDE Eltern - ein Naturgesetz, sonst gäbe es keine Geschlechter, oder unsere "Brutpflege" sähe völlig anders aus - Beispiele für "per Naturell Alleinerziehende" gibt es zu Hauf und auch in der Menschheitsgeschichte gab es (außer in den Amtsstuben).nie Absolutheit der Lösungen - die hat uns erst "der Staat" (jene unheilige Allianz aus Lumpen und Idioten gegen die Rechtschaffenen - der Rechtschaffene brauicht weder Gefängnis noch Richter - er weiß aus freien Stücken und aus der natürlichen situation heraus, was er tun und was er lassen muß - nur Idioten und Verbrecher brauchen solche Einrichtungen, die Ihnen aufzwingen, was sie nicht begreifen können, oder wollen ...)

Wir brauchen beide Eltern - schon weil sie Verschiedenes dem Kinde mitgeben, was der jeweils andere nicht kann: Was der eine nicht vermag, vermag der andere - ein uraltes Überlebensticket der Natur - wir sollten es nicht geringachten ...

Daß man sich das Kind dennoch auch heute noch zuerst zur Mutter denkt, hat in europa zunächst militärhistorische und rechtshistorische Gründe, die mir erst neulich wieder aufgingen, als ich mich mit der Rechtsgeschichte der Juden unter der Römischen Vorherrschaft beschäftigte:

"Das Kind gehört zur Mutter." war nachweislich römische RechtsDOKTRIN (Quelle - da müßte ich jetzt erst suchen) - weil man nämlich nur mit dieser naturwidrigen Propagandalüge die Männer für den für das aggressive Rom lebenswichtigen Militärdienst freibekam. (Mal von den wohl unbestreitbaren biologischen notwendigkeiten der ersten zwölf Monate abgesehen)-
Eine vergleichende Studie zu Rechtspraktiken der Antiken Juden in vorrömischer Zeit, mit denen roms und den heutigen Gepflogenheiten läßt einen die Schuppen schneller von den Augen fallen, als aus den Haaren rieseln: die dümmsten Brote (weil ja zweitausend Jahre später und damit ncihtm mehr auf der Höhe der Zeit, sind - wir selber! ;-)

Und dieses Postulat "Das Kind gehört zur Mutter." haben wir mit der Gründung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" rechtgeschichtlich bis heute ererbt: Ein schadenbringendes Fossil!

Sie schreiben:

"... Ich weiß, dass das nicht gern gehört wird, aber die Aufteilung der Arbeit: Beruf für den Mann und Haushalt und Kinder für die Frau ist leider immer noch Wirklichkeit in den meisten Haushalten in Deutschland. Ändert daran was, möglichst zusammen mit den Kindesmüttern, dann wird sich auch die Rechtswirklichkeit in Deutschland ändern. "

Das absurdum des Begriffes "Rechtswirklichkeit" weist uns den Weg: Juristen haben ihre eigene "Wirklichkeit". Und das ist eben paranoid im klinischen Sinne! Fragen sie einen Psychiater: "Paranoia = Denkinhalt, der sich der nachprüfenden Bestätigung durch die Lebenspraxis entzieht."

Das "Problem" - aber nur heute - die übrigen sechs Millionen Jahre lang hat es, wen nicht reibungslos, so doch so leidlich funktioniert, daß wir nicht - wie heute - aussterben: Die Frauen gebären die Kinder und stillen sie zunächst - dass hat unweigerlich Folgen für das "Berufsleben". Ein "Berufsleben" wie man es sich eben heute aus Fantasielosigkeit immer noch bequemerweise denkt, weil man es sich zur doktrin gemacht hat, das Grundsystem - und sei es noch so marode, nicht anzutasten.
Man hat beschlossen, lieber mit dem morschen Kahn unterzugehen, als rechtzeitig einen neuen zu konstruieren und zu bauen, der die guten Eigenschaften des alten übernimmt, und die schlechten durch bessere ersetzt.

An der biologischen Vorgabe durch die Natur werden wir wohl kaum verbessernd ändern können ...
Statt also zu streiten, sollten wir uns ALLE unserer natürlichen Unzulänglichkeiten bewußt werden und archaisches, längst überholtes "Rechts""verständnis" durch wissenschafltich (auch Ethik ist eine Wissenschaft!) fundiertes (Systemanalyse, Strukturanayse, Folgenanalyse etc.) , neues "Recht" (Stichworte wären ad primum: "Schwarmintelligenz" und "fehlertolerante Systeme") erarbeiten.

Inzwischen aber - und das sofort - sollten wir fern aller formaljuristischen Gedankenspielereinen die katastrophalen Wirkungen des derzeit geltenden Rechtes, überall wo sie auftreten - mit Barmherzigkeit und gesundem Menschenverstand, statt sie mit formeller Rabulisitk wegdiskutieren zu wollen- erkennen, uns eingestehen und - wirksam per Notmaßnahme beheben.
Wenn Rechtshandeln mehr Not generiert, als es behebt, führt es sich ad absurdum - ein fatales ordnungspolitisches Signal in die Gesellschaft!

Sie schreiben:
" ...Nur am Rande und als Beispiel: ich habe einen Vater vertreten, der sich von Geburt des gemeinsamen Kindes an im gleichen Maße um das Kind mit gekümmert hat. Er hat - nach der Stillzeit - wie die Mutter Teilzeit gearbeitet. Wie das Gutachten der Kinderpsychologin im Gerichtsverfahren ergab, waren beide Eltern in besonderem Maße zur Erziehung und Betreuung des Kindes (damals 2,5 Jahre alt) geeignet. Der einzige Unterschied war, dass der Kindesvater in dem gewohnten Umfeld bleiben konnte (sein Haus). Deshalb entschied das Gericht, dass das Kind beim Vater bleiben sollte (Familiengericht Jena, bestätigt vom Thür. OLG). Dieser erhielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter erhielt ein Umgangsrecht. ..."

"die Psychiatrie ist jene Erkrankung, für deren Therapie sie sich hält."
die Hinzuziehung von "Psychologen" als "Gutachter" ist auch so ein Stück juristischer Hütchenspielerei - beweist soch die Lebenspraxis, daß nicht selten gesunder Menschenverstand zu bsseren und menschengerechteren Lösungen findet, als akademische Psychologie...

Man wundert sich nur, wie die Menschheit ohne all diese "Experten" die Steinzeit überstehen konnte ... ;-)
Und:
Egal, ob es dem Vater oder der Mutter zugesprochen wird: "Umgangsrecht", Mutter/Vater zweiter Klasse sein, ohne Schuldhaftes Verhalten existenzieller, ja biologischer grundrechte verlustig zu gehen - ist schlichtweg unmenschlich, EGAL ob eine Mutter, oder ein Vater davon betroffen ist und EGAL, ob es "gute", oder "schlechte" Eltern sind. diese Praxis ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, denn es nimmt ALLEN Beteiligten ihre Würde und man wird in einer nicht allzufernen Zukunft darüber genauso ungläubig den Kopf schütteln wie über die Gladiatorenkämpfe des antiken Rom, oder die Hexenprozesse der kaholischen Kirche ...

Ich bin kein Parteigänger der Väter, ich bin Parteigänger der menschlichen Vernunft und der Humanität - und damit ein Außenseiter wie weiland Diogenes. Wäre ich darüber verbittert, wäre ich längst tot. ;-)

Nein, meine Kritik ist in ihrem Kern immer eine Konstruktive - nur gehört eben manchmal aufh einen groben Klotz (vorübergehend!) ein grober Keil.

DAS ist des Pudels Kern: Nicht alles, was wie ein Mensch aussieht, wird der mit seiner bloßen Existenz schon auferlegten, natürlichen Verantwortung auch gerecht.
Und genau hier muß Recht, muß die Gesellschaft helfend(!) eingreifen: Genau dort, wo das Individuum aufgrund seiner natürlichen, individuelen Begrenztheit tragisch versagend scheitern MUSS, muß es sich auf die Hilfe (nicht die zynische Häme und Aburteilung!) der Gesellschaft verlassen können. hier machen es sich allzukondliche Gemüter seit ein paar Jahrhunderten zu bequem... - Dieses Prinzip VORBEHALTLOSER solidarischer Hilfe, des "Auffangens" von Konflikten, hat der menschlichen Art seit Jahrmillionen das Überleben gesichert und erst eine übersatte, neurotisch entgleiste Moderne (seit den letzten 2000 Jahren) stellt dieses Naturprinzip in Frage! - Mit immer schlimmeren Folgen - spätestens der dritte Weltkrieg würde es beweisen ...

Sie schreiben:

" ... Diese Verfahren erregen jedoch nicht so die Öffentlichkeit, wie diejenigen, die ungerecht ausgehen, zumal die ungerecht Verurteilten wie Sie sich ja auch lautstark öffentlich äußern. ..."

Glücklich, wer sich noch äußern kann. Viele springen von der Brücke, weil sie den Tod dem Leben im "Rechtsstaat" vorziehen.- wir reden hier über nacktes Menschenleben.
Es wäre schon viel geholfen, wenn man allzu selbstgefälligen Juristen all jenes menschliche Elend, was sie ohne Not anrichten, allsonntäglich vor die Türe kippen würde.
Mein Eindruck: Viele bekommen garnicht mit, was sie da anrichten - kein Wunder, bei DEN Fallzahlen ...
(Auch ich kenne natürlich Fälle, deren Verstrickung und Ausweglosigkeit an griechische Tragödien erinnert - doch diese sind nicht Gegenstand meiner Kritik - auch Juristen sind nur Menschen und müssen vor WIRKLICH schicksalhaften Fügungen letztlich "einpacken" - aber diese Fälle sind bei weitem nicht so häufig, wie gerne vorgegeben. Mir geht es um jenes leicht vermeidbare Elend, das per schlampig gemachtem, oder aus strategischer und/oder ideologischer Berechnung ungerecht und unvernünftig gestaltetem Gesetz, aus kaltschnäuziger Gleichgültigkeit, honorarheischender Taktik, unkritischer Übernahme von Lehrinhalten, aus menschlicher Schwäche, stiller, vielfach unbewußter(!) Voreingenommenheit, oder nur, weil dem Vorsitzenden auf dem Wege ins Gericht irgenein Kerl die Vorfahrt genommen hat und sein Adrenalin bei Verhadlingsbeginn und beim berüchtigten "Ersten Augenschein" noch auf "zwölf Uhr" steht und sein unterbewutsein einen blitzableiter sucht, um die Streßhormaone abzuagieren ...) nicht nur Einzelschicksale zu Grunde richtet, sondern - indem sich dies Häuft, eine ganze Kultur ins wanken bringt und auf diese Weise wertvolle Errungenschaften der Menschheitsgeschichte wie z. b. das eben erst erwachende ethische Bewutsein der Menschheit aus Übermut, Krankheit, Bosheit vernichtet - mit unabsehbaren Folgen.
Damit komme ich zu Ihrem nächsten Einwand:

"... Was mich allerdings stört, ist die Pauschalität, mit der Sie "die Frauen", "die JuristInnen" und den gesamten Rechtsstaat verteufeln. So einfach ist das nicht!..."

Doch, so einfach ist es! WIR ALLE versagen! Natürlich kenne auc hich die "rühmlichen Ausnahmen" - oder rede sie mir zumindest ein, um nicht gänzlich zu verzweifeln - denn es ist auch für mich nicht leicht, hinzusehen, wo meine Zeitgenossen in erdrückendster Mehrheit wegsehen - selbst mancher Betroffene!
Es gibt aber keinen vernünftigen Grund, für das Versagen unserer ganzen Gesellschaft nur einzelne (Ihre 82Millionen/2000-Rechnung - unglaublich!) büßen zu lassen. Das ist ein Rechtsansatz eines Nero, Caesar, Quintilian, Romulus, und in letzter Konsequenz eines Hitler, Stalin und Polpot etc.pp. - das KÖNNEN sie nicht so gemeint haben, wie es hier zu lesen ist - das sind Irrungenund Wirrungen aus einer Zeit, als es noch keine psychologische Forschung (sie merken ich halte viel von forschung auf diesem Gebiet, halte aber den praktischen Einsatz im Rechtswesen noch für verfrüht, weil die gutachterurteile absolut NICHTS(!) taugen - der Fall Postel (wo nicht EIN einziges gutachten dieses Hochstaplers fachlich beanstandet werden konnte - beweist es), Verhaltensforschung, Soziologie, Politologie, ja, sogar Raumfahrt (seither kennen wir unseren Planeten neu!), Atomwaffen, Maschinengewehre, Sprengbomben, Handgranaten, Trommelrevolver usw. gab: Ein vegleichsweise naiver, schon damals aber untauglicher Ansatz - sonst wäre Rom und das "tausendjährige Reich" nicht untergegangen, die Liste der Beispiele wird in nächster Zeit ncith glkeich abreißen ... ;-)
Und wir Unglücksraben haben nichts Eiligeres zu tun, uns diesen Mist auf das juristische Lätzchen zu pappen, obwohl uns das regelmäßige Scheitern dieses Ansatzes seit 2000 Jahren täglich vor Augen geführt wird -wenn man den augen zu sehen und Ohren zu hören hat:
Es hat noch nie in der Geschichte der Menschheit einen Staat gegeben, der statt mit brutaler Gewalt und gröbstem Unrecht, stattdessen mit Vernunft und Weisheit zusammengehalten worden wäre.
Insofern ist uns unser Untergang angesichts der immer teuflicher werdenden Waffentechnik schon ins Stammbuch geschrieben - ABER: das waren nur die letzten sechstausend Jahre krebsiger Entartung der menschlichen Gesellschaft - hätten sich die Leute in den 6 Millionen Jahren davor ebenso töricht verhalten wie in diesen letzten 6000 Jahren, wären sie von Säbelzahntieger und Kurznasenbär aufgefressen worden und uns gäbe es heute garnicht.
Will sagen: Wir sind genetisch nicht soo blöd, wie wir uns in den letzten Jahrtausenden angestellt haben ...

Wenn wir erst die Irgnoranz all jener nutznießer dieser Mißstände überwunden haben - dann haben wirr alle Chancen, doch noch eine Überlebensstrategie der Menschheit zu entwickeln ...

Sie schreiben:
" ... Ich zumindest kann für mich sagen, dass ich nicht gelogen habe. Schade ist allenfalls, dass Sie auf Argumente nicht eingehen, sondern einfach nur mitteilen, dass Sie die gesamte Weisheit bei sich versammelt haben und alle anderen im Unrecht sind. Unfehlbar ist aber - nach seiner Ansicht -
nur der Pabst und selbst der besteht nicht mehr darauf. ..."

Ersteres fällt mir schwer, zu glauben, da Sie vom Fach sind und die Misere in Gänze schon aus der Fachliteratur kennen müssen ...

Zweitens habe ich nirgends behauptet, "die Ganze Weisheit" bei mir versammelt zu haben, ich versuche einfach brav meine Hausaufgaben zu machen und dauernd stört mir wer die Kreise - da wird man stutzig ...

(Übrigens und dennoch: Ich bitte um Entschuldigung für mein harsches Vorpreschen gegen Sie. Ich wollte Ihnen keineswegs PERSÖNLICH zu nahe treten!
Wäre ja auch absurd, denn wir kennen uns ja garnicht pesönlich.
Nach allem, was ic hbisher von Ihnen gelesen habe, ergibts sich da für mich bis auf Weiteres auch kein ernsthaftes interesse, aber Meinungen sind ja auch wandelbar - der Mensch lernt...
Außerdem: Anderer Professor, anderes Gericht, anderes Land und Sie würden mit Sicherheit ganz anders argumentieren - wir sind schon per Geburt dem Zufall ausgeliefert - "soziokulturelle Prägung" sagen die "Fachleute" - klingt wissenschaftlicher ...
Mein Angriff richtet sich nie gegen Menschen, sondern immer gegen Verhaltensweisen - da allerdings bin ich ein Sturkopf, wenn sich Haltungen, Methoden, Sichtweisen als zynisch und verantwortungslos ERWIESEN haben und die Verursacher so tun, wals wüßten sie von nichts (der Mensch ist eben als ehemaliges Beutetier auch heute noch Opportunist - da hat "Sarrrrrrazin" leider Recht: Das ist genetisch nicht zu ändern - gilt aber: für ALLE.) - ich wende mich gegen VERMEIDBARES Unrecht und deesen Überhandnehmen in den letzten vierzig Jahren, dürfte angesichts der hohen Zahl von Verzweiflungstaten gerade mit ramilienrechtlichem Hintergrunde, wohl mittleweile unbestreitbar sein.
Wir haben also keine Grund uns auf die Schultern zu klopfen und hin und wieder muß einer auf den Tisch hauen, wenn allzuviele auf dem Sofa eingeschlafen sind ...
Das macht man aber - entgegen dem allgemeinen Trend, besser im alter, wenn man nichts mehr zu verlieren hat als die morschen Knochen - denn das aussprechen der Wahrheit war schon immer Lebensgefährlich - "der Wahn leistet seiner therapeutischen auflösunge aktiven widerstand - das ist Wesensmerkmal krankhaft veränderter Verarbeitungsprozesse" - und das betrifft eben offensichtlich nicht nur das einzelne Individuum, die "natürliche" Person, sondern auch "juristische Personen" wie Staaten, Betriebe, Organisationen, Rechtssysteme, Religionen, Parteien usw. ...

Sie schreiben:
"... Also lassen Sie die persönlichen Angriffe auf mich, erst recht, wenn Sie nicht einmal bereit sind, sich zu erkennen zu geben.

Warum sollte das "sich nicht erkennen geben" nur ein Privileg der Berufsjuristen sein??
(Siehe: "Rechtsbeugungsprivileg" - Jaja, wie es in den Wald hereinruft, so schallt es auch wieder heraus - Gesellschaft ist keine Einbahnstraße, auch wenn den Jurastudenten gerne so ein Hauch von Allmachtsnimbus vermittelt wird, der sich dann nach Jahrzehten des Richterdaseins bei dem einen oder anderen in blanke, unkontrollierbare Arroganz steigert - zum Schaden aller - ich sammle übrigens solche Fälle und werde sie in nicht allzuferner Zukunft veröffentlichen - allerdings nicht in Deutschland ...)

Sie schreiben:
"... Auch sollten Sie es unterlassen, die Todesstrafe für "Juristen, die lügen" zu fordern.

Dies ist solange nicht machbar, solange Menschen infolge von Lügen, die Juristen zu verantworten haben, zu Tode kommen. Und dies geschieht leider immer und immer wieder. Die realen Toten in die eine Waagschale der Justitia (das ist übrigens eine Göttin und keine Behörde ;-) ) und meine Forderung als Dauerbrenner der ausgeichenden Gerechtigkeit in die andere: Bei jedem Selbstmord wie bei den alten Germanen und Kelten - die "Experten" die den "Fall" (das war mal ein MENSCH!) verbeutelt haben als "Grabbeigaben" jeweils mit dazu - bis Besserung erreicht ist!
Wir hätten zwar in den ersten Jahren eine etwas höhere Fluktuation, aber Juristen sind doch auch lernfähig und und es ginge niemals wieder jenes tödlich-zynische Lächeln über Juristengesichter in Fällen, wo es für die Betroffenen nicht selten um Leben oder Tod, ja noch schlimmer: Ihre seelische Unversehrtheit und das Überleben ihrer Menschenwürde geht ...
Diese schreibe ich auch ganz bewußt eingedenk all jener, die sich hier nicht mehr zu Wort melden können, weil sie bereits am bestehenden Unrecht elend zerbrachen und nicht mehr unter uns sind: Kinder, Frauen, Männner!

Es sollte in der Jurisprudenz derselbe Grundsatz gelten, wie in der Chirurgie: Oberste Pflicht des Akteurs ist es, "dem lieben Gott in seiner Güte nicht ins Handwerk zu pfuschen" und nichts zu verschlimmbessern. - Mag die Versuchung auch noch so groß sein, sich profilieren zu wollen.

Davon ist jene zynische Arroganz "unseres" Rechtssystems (das für einen vernünftigen Menschen nie das "seine" sein kann, wegen der Blutspur, die es hinter sich herzieht - und damit sind nicht nur die Verkehrstoten gemeint ...)", davon ist diese sich hinter Formalitäten verschanzende Kaltschnäuzigkeit der juristischen"Fachleute", wie sie uns schon entgegentritt in all diesen hütchenspielerischen Vorschriften, "Gepflogenheiten", aber auch in unzähligen Urteilen, "Kommentaren", Statements (man blättere nur etwas höher: "nicht einlassungsfähig" - das sagen Sie mal in freier Wildbahn zu einem gesunden Manne im besten Alter, in einem Wäldchen, wo der Arm jener prügelnden und schießenden Einsatzkommandos Ihres "Rechtssystems" nicht hinreicht - na gut, ich bin da ein schlechtes Beispiel mit meinen morschen Knochen) etc., entgegentritt, ein Zynismus, der der Idee der freiheitlich-demokratischen Grundordnung praktisch täglich aufs neue ins Gesicht schlägt, nach wie vor meilenweit entfernt.
Dies uns einzugestehen, it der erste Schritt, die Verhältnisse wirklich, dauerhaft und nachhaltig zu bessern.
Und dafür muß man sich auch mal "fetzen". Leider gibt es im Deutschen kein Wort für "tacheles" - aber sie wissen was ich meine ...

sie schreiben:
"... Gerade in Familiensachen erhalte ich - wie die meisten meiner KollegInnen, niemals Stundenhonorare, sondern nur die übliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abgesehen von Verfahren, in denen es um Geld geht (Zugewinnausgleich und Unterhaltsverfahren) sind diese nur dann tatsächlich lukrativer, wenn ein höheres Vermögen und/oder ein höheres Familieneinkommen vorhanden ist, denn nur dann ist der Streitwert höher als 3.000 €. AnwältInnen, die von einem erkennbar mittellosen Mandanten 800 € Stundenhonorar verlangen, obwohl jeder Anwalt, jede Anwältin verpflichtet ist, mittellose Mandanten auf die Möglichkeit von Verfahrens-/Prozesskostenhilfe hinzuweisen, gehören bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angezeigt. ..."

Jaja, brav, brav, Frau Schulmeisterin. ;-) Das ist die Theorie! Die Praxis aber sieht anders aus:
Auch Anwälte müssen Leben und ihre Mitarbeiter bezahlen. Sie sind einerseits zu ordentlicher, auf Gewinnerzielung ausgerichteter, kaufmännischer Tätigkeit verdonnert - werden aber vom gleichen, geradezu systemisch-schizophrenen Gesetzgeber andererseits für einen sozialen Ausgleich unter ihren Mandanten in per Standesrecht in die Pflicht genommen, den er selber nicht leisten will, obwohl er dies besser könnte, als es eine Sozietät, geschweigedenn eine als Einzelfirma betriebene Kanzlei je leisten könnte.
Und das Gros der Juristen schweigt dazu! Wahrscheinlich, weil es wie die Kinder unterm Christbaum oder die Oma bei Aldi vom "Schnäppchen" träumt. die einen werden dabei reich, setzen sich mit fünfzig zur Ruhe und befahren seither als lebe Onkels die Weltmeere - die anderen landen in der Nervenheilanstalt, werden von der eigenen Kammer plattgemacht, hängen der Oma am Rentenkonto, oder beginnen Geschäftsbeziehungen mit dem netten ehemaligen KGB-Offizier aus der Ukraine, der immer solche tollen Autos fährt ...

Dieses ganze, alltägliche Elend, wo man mitunter Täter und Opfer nicht mehr auseinanderhalten kann, KANN Ihnen nicht entgangen sein, wenn Sie allwöchentlich in die Robe schlüpfen. Und der Gesetzgeber degradiert den Nichtjuristen in vielen - gerade den wichtigen - Verfahrensschritten per se zu einem Menschen zweiter Klasse, macht erwachsene Menschen per Gesetz zu hilflosen Kindern, die nicht für sich selbst sprechen dürfen. Und liefert dann den Nichtjuristen der jeweiligen Tagesverfassung des beigeordneten Anwaltes, des Gerichtes, des Zufalls, oder der eigenen Unerfahrenheit (die ja nichts böses ist, dennoch aber zu verheerenden Konsequenzen führen kann) aus:
Schon das Gesetzeswerk ein Tretminenfeld aus böswilligsten Spitzfindigkeits-, Formulierungs-, Formalien etc. Fallen.

Wer solche Gesetzestexte verfaßt, der liebt sein Volk mitnichten!

Und dann kommen noch die Sitten und Bräuche, die schon von der äußeren Erscheinung lächerlich, jedenfalls kontraproduktiv, in ihrer Methodik aber verraten: Der Rechtsstaat ist nur jene Bockwurst, die wir Euch an die Angel hängen, damit Ihr in hündischer Unterwürfigkeit auf eine vage Hoffnung hin jene Schweren Karren des Lebens aus jenem Dreck zieht, den unser Wahn und unsere hinter dem staatlichen Gewaltmonopl verschanzte, jeglicher Selbstkritik abholde Anmaßung produziert.

und der bürger reibt sich verwundert die Augen und glaubt zu träumen, wenn er über diesem ganzen Mist provozierenderweise dac Wort "Rechtsstaat" liest. (Es ist ja bald nicht mehr zu widerlegen daß dieser Begriff ein Widerspruch in sich ist ....)

Es gab vor einigen Jahren an der Hamburger UNI mal eine Studie, die sehr eindrucksvoll, ja geradezu in makaberer Weise belegte, daß viele Verfahren (es war, soweit ic hmich erinnere von zei Dritteln!! die Rede - das muß so kurz vor der Wende gewesen sein) eben nicht (!) wegen mangelhafter Rechtsposition der unterlegenen Partei verlorengehen, sondern wegen mangelhaften Vorbringens.
Heißt:
Man verliert nicht, weil man im Unrecht ist, sondern weil das Verfahrensrecht den Rechtssuchenden an die Qualifikation und Motivation, eigene Voreingenommenheit und Tagesverfassung des
eigenen Anwaltes, bzw. an den eigene Geldbeutel ausliefert.
Es war meines Wissens ein sehr namhafter Strafverteidiger, der bereits den Vorschlag machte (und dies keineswegs in privatem Kreise!), die Fälle künftig doch "einfach" auszuwürfeln und es war keine geringere als die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, die vor dem Plenum des deutschen Bundestages den Satz sprach:"auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." Und nicht einer der damals Anwesenden widersprach ihr. Selbstredend.

angemessene anwaltliche Vertretung??
Was macht z.B. die Streitpartei, die - vom eigenen Partner/Partnerin hinterlistig und nicht wiedererlangbar um das gesamte Vermögen gebracht - auf Prozeßkostenhilfe mit einem drittklassigen Anwalt gegen eine mit ebendiesem Vermögen finanzierte Phalanx namhafter, hochkarätiger Anwälte antritt, die der Richter schon deshalb nicht durchfallen lassen kann, weil er mit den jovialen Herren regelmäßig segeln geht ...
Sie kennen die Gespräche in der Gerichtskantine und ich kenne sie - der Rest ist (leider/ noch!) Schweigen.
Dies aber ist der falsche Weg. Er ist bequem für die momentanen(!) Sieger und Machthaber - hindert uns aber an gesellschaftlichem lernen und treibt uns so, unweigerlich in den strukturbedingten Untergang - erst die Unterliegende Partei, dann die obsiegende, dann die Gesellschaft als ganzes, indem Mißstand zur Routine wird.
Neulich sagte eine in einer Gemeinde öffentlich Bedienstete den Satz:"Hier wird sich erst etwas ändern, wenn es mal richtig scherbelt."
Das aber kann sich in einem 80-Millionen-Gemeinwesen niemand wirklich wünschen, denn dann geschehen Dinge, die sich niemand wünschen kann. Wer es nicht glaubt, fahre nach Kroatien und befrge die Leute ... - und das waren keine 80 Millionen ...

Sie schreiben:
"... Außerdem steht es jedem frei, sich einen vernünftigen Anwalt/Anwältin zu suchen und nur diese weiter zu empfehlen. ."

Ich bezweifle, daß die Chance, einen solchen zu finden in praktisch relevanter Größenordnung überhaupt vorhanden ist, denn:
Ich bezweifle daß der Beruf des Juristen und die menschliche Vernunft überhaupt und grundsätzlich miteinander vereinbar sind.
Jurist und Intellekt - ja, das kommt vor, unbestreitbar.
Aber allein die Zustände in unserer Gesellschaft, das uns von allen Seiten täglich anschreiende Unrecht - und hier meine ich keineswegs nur das Familienrecht, oder das Bürgerliche Recht, sondern ALLE Rechtsgebiete sind nicht mehr als vernunftbestimmt auszumachen al das läßt selbst und gerade erfahrenere Juristen an unserem quo vadis zweifeln.
Aber wer hört heute schon auf Grauköpfe, vor allem die Stillen ...

Überdies läßt uns ja gerade die Vernunft gewahr werden, daß es vor dem ethisch (!) formulierten Gleichheitsgrundsatz und der biologischen und allgemein logischen Gleichheit aller Menschen schlichtweg ein vernunftabsentes Absurdum darstellt, wenn sich eine Berufsgruppe ein paar Regeln selberzimmert, sich gegenseitig, oder von irgendwelchenh Machtfetischisten zu "Experten" erklärt/erklären läßt, sich mit Gewalt die "Zustimmung" des Vokes einholt (nennen sie mir einen einzigen Staat in Gesschichte, oder Gegenwart, egal auf welchem Kontinent, der seine Gründung und Existenz nicht einem Gewaltakt verdankt!) und sich dann über andere erhebt und allen ernstes und unter permanenter Gewaltandrohung (wer wären Sie, wer wären all jene Schreibtisch und Verhandlungssaalmatadoren und wer würde überhaupt von iohnen Notiz nehmen, wenn sie ohne Staatsmacht im Rücken daständen - "ein Gras im Winde", wie es die alten Hebräer formulierten ... ) behauptet in fremden Angelegenheiten sich besser auszukennen, als in den eigenen.
Der Absolutheitsanspruch des seit Rom geltenden Rechtes ist - vor dem Leben selbst betrachtet - nicht anders als lächerlich - jedenfalls von vornherein und von grund auf unvernünftig zu nennen.
Nur wer für diese Grunderkenntnis vollkommen blind und Taub ist, kann sich entschleißen, jurist zu werden.

Daher mein kategorisches Urteil über den ganzen Berufsstand - mögen es andere anders sehen und gäbe Gott, daß ich mich irre!!

Der Mensch aber "tickt" anders - das konnten die alten Römer nicht wissen, das Recht des institutionalisiert-stärkeren schien ihnen ja lange Zeit Recht zu geben und trieb sie -wie uns heute wieder in eine tödliche Spirale von "mehr desselben" (Watzlawick) und bauten deshalb Bockmist, der ihnen den (zunächst auch Rechtlichen!) Untergang bescherte.
Dann kam jener größenwahnsinnige Carolus Magnus - und der Wahnsinn ging in die nächste Runde, diesmal nich tmit Römern sondern mti Germanen.
So sind die heutigen Deutschen nichts als ursrünglich von der Natur mit Mutterwitz und Manneswitz begabte Germanen, die man mit Lug und Trug, Schwert und Verbrennung vom wach-beobachtenden Wissen der Gentilgesellschaft zum dumpfen, selbstschädigenden Glauben der "modernen" Zivilgesellchaft umerzogen hat.
Das Wappensymbol des deutschen Michels ist die Nachtmütze.
Selbstkommentierend.
Seither 1800 Jahre institutionalisierten Unrechtes, Siechtums, himmelschreienden Unrechtes.

Und selbst mit Auschwitz war offensichtlich das Maß noch nicht voll genug- wie man unschwer an den Richterentscheidungen der jüngeren Zeit ablesen kann:
Rechtsradikalismus und Neonazitum dürfen sich auf deutschen Straßen per Richterbeschluß (und da waren wohl sicher auch Anwälte und andere "Voll" ;-P -Juristen beteiligt!) wieder artikulieren - JEDER VERNUNFT ZUM HOHN!

Und da verwweisen Sie auf "vernünftige" Anwälte?! Genausogut können sie auf den Phönix, oder den Yeti verweisen - den soll es ja auch geben ...

Das ist (nicht nur in meinen Augen!) schlichtweg lächerlich:
Selbst mörderischste Raubtiere regeln ihre Konflikte ohne Schaden für die Art seit Jahrmillionen untereinander - nur dem vernunftbegabtesten aller irdischen Wesen wird es versagt - von einer kleinen Gruppe selbsternannter Experten und Machtneurotiker.
Das ist bei Lichte betrachtet kabarettreif ...
Eines bleibt aber festzuhalten, damit das Lachen nicht zu laut ausfällt:
In allen Epochen und auf allen Kontinenten generierte das Handeln des Staates und seiner Vertreter und Privilegienritter (einschließlich des jeweils geltenden "Rechts"systems) mehr Unheil, als selbst die schlimmsten Formen individuellen ethischen/rechtlichen Versagens der Normalbevölkerung.
Was ist z.B. die Geschichte der Kapitaldelikte der letzten hundert Jahre gegen nur eine Woche Krieg?
Und dieser ist immer von irgendwelchen Juristen "legitimiert" worden!
Und Sie verweisen auf die Vernunft der Rechtsgelehrten??!
Ich habe in meinem Leben oft selbst bei Pennälern mehr Rechtseinsicht vorgefunden, als bei Berufsjuristen!

Lassen wir es also an dieser Stelle gut sein. Wir handvoll Leute werden es hier im Internet nicht "richten" - und "die Zeit lehrt die Wahrheit!"

Gruß

anonymus

p.s. Bei meiner Forderung nach der Todesstrafe für lügende Juristen bleibt es! Das ist einfach eine Frage der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit.
Warum soll denn nur immer der einfache Michel mit seiner Existenz zahlen?! (Außerdem kann man ja angeblich und nach eigenem Bekunden dieser Klientel von einem studierten Juristen mehr Rechtsbewußtsein erwarten, als von einem Normalsterblichen, oder? (Das scheint natürlich nicht für Kriegsminister zu gelten, die zwar andere in den Tod befehlen und wie selbstverständlich erwarten, daß die Befehlsempfänger dann nicht mogeln und einfach - was ja angesichts der künstlich herbeigeführten Lebensgefahr naheliegen würde - desertieren, sich selber aber schon vor der selbstgestellten Aufgabe einer Doktorarbeit in die Mogelei flüchten - allen soeben selbst studierten Rechtsregeln zum Hohn ...

Erwarte, nach alldem was war und was ist, kein Jurist mehr, daß ihn auch nur noch eine Seele ernst nimmt, sobald die Staatsgewalt gerade mal Pinkelpause macht ...
Der Rest ist nur eine Frage der Zeit ...
Es kann nur besser werden ...

Wie gut, dass Sie Ihre

Bild von Monika Hofmann

Wie gut, dass Sie Ihre absurden Vorstellungen und ihre bedenklichen Einstellungen so umfang- und aufschlussreich ausgeführt haben, da können sich alle normal denkenden Menschen selbst ein Bild machen. Im übrigen entnehme ich Ihren Ausführungen dieselben Ansichten, die auch referatsleiter 408 an den Tag legt. Besteht da etwa Personengleichheit? Wie auch immer, ich habe dem referatsleiter 408 bereits ausführlich geantwortet, meine Ansichten können Sie den dortigen Antworten entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hofmann

Können Sie auch noch etwas

Bild von LB

Können Sie auch noch etwas anderes, als unbegründet andere mieszumachen, wenn diese eine anderslautenden Meinung und Rechtsauffassung als die Ihre äußern?
Ich habe da langsam Zweifel.

Sie sollten schon sachlich benennen und realiter belegen können, warum Sie sich selber für "gesund" und ihre Ansichten für weniger "absurd" halten.

Kleiner Tip:
Es kam schon recht häufig vor, daß die Geschichtsschreibung später als Justiz-Verbrechen brandmarkte, was der vorherige Zeitgeist als unbedingt rechtskonform und rechtens postulierte.

Gerade die deutschen Juristen sollten diese Lektion angesichts der deutschen Rechtshistorie nun mittlerweile endlich gelernt haben.

Wenn die deutsche Rechtspflege schon bis nach Straßburg stinkt, weil sie nichteinmal diese primitivsten, in unsäglichen Verhandlungen errungenen, dennoch ja auch heute noch beschämend schwammigen und rechtspraktisch geradezu unverbindlichen europäischen Minimalstandards von Rechtsprechung erfüllt - dann ist es allerhöchste Zeit für die deutschen Juristen, ihre Selbstgefälligkeit an den Nagel zu hängen und mit der Gesellschaft, der sie dienen (sollen) in einen Dialog über die Beseitigung wenigstens der allergröbsten rechtlichen Mißstände zu treten.
Dies geschieht ja auch bereits hie und da, wenngleich noch nicht in ausreichendem Maße, denn noch sind wir eben erst am Anfang der Entwicklung.
Eines sollte aber heute schon klar sein:
Das Ende eines Rechtssystems, das sich wegen schwindender Akzeptierbarkeit durch die Bevölkerung, mehr und mehr auf brutale polizeiliche Gewalt zu stützen genötigt sieht (Stuttgart 21 ist da nur ein Beispiel von unzähligen - ich sehe heute schon jene Böcke springen, die die Justiz in der bevorstehenden Atomdebatte schießen wird ;-) ), ist heutzutage schon von einem Pennäler kalendarisch zu berechnen.

Ich jedenfalls bin nicht bereit, sang und klanglos hinzunehmen, wenn die Idee der Rechtsstaatlichkeit, für deren Realisierung nicht wenige Menschen mit ihrem Leben einstanden (übrigens auch ich!) von Zynikern - seien sie auch angehörige der Justiz - pervertiert und in ihr Gegenteil verdreht wird.

B

Ist das Ihre Überzeugung oder glauben Sie daran, weil Sie ...

Bild von Referatsleiter 408

.. davon leben? Sie bringen so vieles durcheinander, angefangen bei der tibetanischen Leier "männliche Gewalt"! Sie kennen doch das GewSchG? Umkehr der Unschuldsvermutung! Frau kann Gewalt "fühlen" und kommt zu Ihnen als AnwältIN, sie beantragen VKH und ziehen vor Gericht, wg. einer AO, ungeprüft und ohne jeglichen Tatsachenbeweis wird das durchgehen. Wetten! Lesen Sie mal den Flyer "Frauenhauslüge", den finden Sie überall im Internet! Gewalt ist ja ausschließlich ein "männliches Phänomen", die Theomantie kippt langsam. Aber Frauenhäuser brauchen Opfer für den Fördermittelfluss, dass ist eine Tatsache. Ohne Opfer, keine Notwendigkeit! Was tut frau nicht alles, um einen sicheren Job zu erhalten? Alles? Alles!!!!

Aber der größte Schwachsinn ist Ihre Argumentation mit dem gemeinsamen Sorgerecht! Das könnten Sie sich und dieser Staat sonstwohin schmieren! Sorgerecht heißt nicht UMGANG! .... und deswegen kommen die FrauInnen zu Ihnen als AnwältIn und FrauenhausführerIn! Nur wenn (gefühlte) Gewalt im Spiel ist, kann frau das Sorgerecht und das ABR erringen. Kinder als Waffe und Unterhaltsgeisel, deutscher Alltag seit 40 Jahren. Von der vaterlosen zur kinderlosen Gesellschaft, dass ist der Weg dieses Landes.

Ihren Job als AnwältIn würde ich an den Nagel hängen, meinen Glauben an das Recht habe ich verloren. Was hier in diesem Land "Im Namen des Volkes" verkündet wird, versteht das Volk selbst schon lange nicht mehr. Ich kenne keinen Ort, wo mehr gelogen wird, als vor Gericht und ich bin mir sicher, die wollen belogen werden. Wenn 2 Anwälte vor Gericht verschiedene "Standpunkte" haben, dann muss zwangsläufig einer lügen. Lügen kann ich auch ohne rechtl. Konsequenzen in Form einer Eidesstattlichen Erklärung, dass muss ich Ihnen nicht noch erläutern. Sie wissen selbst wie das geht. Recht und Moral sind vor Gericht getrennte Paar Schuhe, wobei ich die Auffassung vertrete, dass das Recht auf der Moral eines Volkes aufbauen sollte. Hier baut sich das Recht auf der feministischen Moral auf, frei nach dem Leitsatz: "Recht ist, was Frau gut tut!" ... und so läuft es in allen Familienrechtsstreitigkeiten. Sie wissen das, also spielen Sie hier bitte nicht die Unschuld vom Lande. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass beim Demontieren meiner Ex-Familie alle nur an den eigenen Vorteil/Einkommen gedacht haben, das vermeintliche Kindeswohl, nicht die wahren Kindesinteressen, wurden "berücksichtigt". Schlimm ist, dass sich (bis jetzt) noch kein Richter für sein Handeln verantworten muss. Das kann sich schnell mal ändern.

Zuguterletzt verraten Sie mir bitte mal noch, was an einer "Rechtswissenschaft" ansatzweise wissenschaftlich ist. Wenn ich jemandem was als Studium empfehlen kann, dann studiert was, womit ihr der Menschheit einen Nutzen verschafft und die Entwicklung vorantreibt.

PS: Befassen Sie sich mal mit der Thematik "Verfahrensbeistand" in Sorgerechtsstreitigkeiten und hinterfragen Sie mal die erforderliche Qualifikation dieser "Experten". Ich hoffe Sie können danach noch ruhig schlafen. Lesen Sie bitte nicht den GesetzesQuark, sondern machen Sie mal einen Abstecher in die Praxis!

Sehr geehrter Referatsleiter

Bild von Monika Hofmann

Sehr geehrter Referatsleiter 408,

ich bringe in meinem Kommentar sicherlich nichts durcheinander. Es ist einfach Fakt, dass meistens die Frau das Opfer ist und zwar nicht nur, weil sie es sagt, sondern auch, weil bei ihr objektive Nachweise vorliegen. Ich meine damit Verletzungen, Schriftstücke mit Drohungen und Beleidigungen, Zeugen, die mit dabei waren, sms, e-mails, usw.. Auch in Gewaltschutzverfahren müssen die Behauptungen von beiden Parteien bewiesen werden. Was soll wohl ein Richter entscheiden, wenn 2 widersprüchliche eidesstattliche Versicherungen vorliegen, von jeder Partei eine? Dann ist eine Entscheidung davon abhängig, wem der Richter, die Richterin glaubt. Wenn dann keine anderen objektiven Anzeichen für Gewaltanwendung vorliegen, verliert derjenige, der Gewalt gegen sich behauptet, denn er kann das nicht einmal ausreichend glaubhaft machen. Ich möchte aber mal Sie sehen, wenn eine grün und blau geschlagene Person (ich mach das mal geschlechtsneutral) und sagt, das hätte die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte gemacht und Sie persönlich um Hilfe bittet. Was machen Sie denn dann?
Frauenhäuser stehen vor demselben Problem, wenn eine Frau zu ihnen kommt und um Hilfe bittet. Soweit Beweise für tatsächliche Gewalt vorhanden sind, müssen diese dokumentiert werden. Erst dann kann vor Gericht gezogen werden.
Gewalt geht nicht nur von Männern aus. Allerdings stellt die männliche Gewalt im häuslichen Nahbereich die Mehrzahl der Fälle; Frauen sind häufiger Opfer und damit meine ich die Opfer, die auch objektive Anzeichen haben, also vor allem massive Verletzungen. Bei den Tötungsdelikten sind es in erster Linie Frauen, die die Opfer in einer endenden Paarbeziehung sind. Die Statistiken sind da eindeutig. Wenn Männer Opfer von Gewalt werden, sind sie ebenfalls zu schützen. Dadurch, dass dies weniger häufig und weniger massiv geschieht, wären Männerhäuser nicht ausreichend ausgelastet. Die Hilfe für betroffene Männer muss anders organisiert werden und zwar genauso professionell, wie dies bei Frauen der Fall ist. Deswegen sind doch die Frauenhäuser leider nicht überflüssig. Der von Ihnen benannte Flyer strotzt nur so von Unwahrheiten, Halbwahrheiten und Übertreibungen, dass dieser wirklich nicht zu kommentieren ist. Die Mär vom reinen Opfer "Mann" ist genauso falsch, wie das reine Opfer "Frau". Da sind wir uns sicherlich sogar mal einig. Dennoch: es bleibt dabei, es sind wesentlich mehr Frauen als Männer, die in einer Beziehung bzw. an deren Ende Opfer massiver körperlicher Gewalt mit erheblichen Verletzungen bis zum Tod werden. Da gibt es eine Vielzahl von von Männern erstellten Statistiken. Aus meiner Praxis kann ich sagen, dass ich sämtliche schweren Verletzungen aus häuslicher Gewalt wie Knochenbrüche der Extremitäten, Stich- und Schussverletzungen, massive Prellungen, Nasenbeinbrüche und Schädelfrakturen nur bei Frauen festgestellt habe, während die in diesen Fällen durchweg männlichen Täter keine Verletzungsfolgen hatten, die durch die Frau hervorgerufen wurden. Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Verletzungen der Schlaghand, denn es hinterlässt Spuren, wenn man jemandem mit einer Faust eine Jochbeinfraktur oder einen ausgeschlagenen Zahn verpasst.

Jetzt mal weg von dem Ausnahmefall häusliche Gewalt: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in den meisten Fällen bestehen und wird auch gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt. Dass das in Ihrem persönlichen Fall anders ist, können Sie doch nicht als Regelfall behaupten. Ihre persönliche Selbstbetroffenheit versperrt Ihnen den Blick auf die Wirklichkeit. Ich komme aus der Praxis und sehe durchaus, dass nicht immer alles optimal läuft. Allerdings ist es keineswegs so, dass immer und automatisch die Kinder zur Mutter kommen. Wenn sich der Kindesvater während der Beziehung mehr um das Kind gekümmert hat, hat er durchaus gute Chancen, das Kind bei sich zu behalten. Dann hat eben die Kindesmutter Umgangsrecht. Das ist auch gut so. Allerdings sieht die Lebenswirklichkeit eben anders aus, da viele (nicht alle!) Väter durchaus damit zufrieden sind, dass während der Beziehung sich die Mutter - selbst wenn sie auch arbeiten geht - mehr um Kinder und Haushalt kümmert. Das ändert sich sehr oft und erstaunlicherweise erst, wenn das Paar sich trennt. Vor allem, wenn dann noch Kindesunterhalt gezahlt werden soll, dann erinnern sich auch die Väter daran, dass sie Kinder haben und bei sich haben wollen, die zuvor allenfalls mal gelegentlich auf die Kinder aufgepasst hatten, wenn Mutti kochte, putzte oder am Wochenende mal 1 - 2 Stunden für sich benötigte. Das habe ich in meiner beruflichen Praxis mitansehen müssen und zwar mit Vätern und Müttern als MandantInnen. So eine Doppelmoral ist für mich unerträglich und das sage ich auch meinen MandantInnen, wenn sie mit so was zu mir kommen.

Ich habe übrigens festgestellt, dass immer dann, wenn Väter und Mütter sich gleichermaßen mit den Kinder beschäftigten und sich in die Betreuung und Erziehung während der Beziehung gleich gut einbrachten, dass diese dann nach der Trennung auch die wenigsten Probleme hatten, sich im Sinne der Kinder zu verständigen. Also sollte sich jede Frau, jeder Mann bemühen, während einer Beziehung, aus der Kinder hervorgegangen sind, bei der Betreuung und Versorgung mitzuwirken. Weder darf der andere Elternteil sich dann heraushalten, noch den anderen heraushalten wollen. Darauf ist zu achten, denn nur das entspricht meiner Ansicht nach dem Kindeswohl. Denn wie soll es dem Kindeswohl entsprechen, wenn der eine Elternteil dem anderen nichts zutraut oder der eine Elternteil zu bequem oder zu ängstlich ist, sich in die Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes einzubringen. Respekt des anderen Elternteils und damit selbstverständliche Akkzeptanz kann so nicht aufkommen. Nur am Rande: ich vertrete auch Männer und auch Männer haben mit meiner Hilfe das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten können. Gesetzlich ist dies möglich und manchmal sind Väter einfach besser geeignet. Schwierig wird es nur, wenn beide geeignet sind und sich nicht einigen können. Aber auch da hat der Kindesvater natürlich Chancen und zwar im gleichen Maße wie die Kindesmutter. Die Gerichte und Jugendämter sind da weiter, als man denkt.

Auch die Wirklichkeit in der Justiz sieht anders aus, als Sie dies wahrnehmen. Denn Sie sind in Ihrer eigenen Selbstbetroffenheit gefangen. Ob und was in Ihren Verfahren schief gelaufen ist, weiß ich nicht, denn ich kenne Ihre Verfahren ja auch nicht. Das können Sie aber sicherlich nicht verallgemeinern.

Was das Kindeswohl angeht: Kinder fühlen sich am wohlsten, wenn sie ihre Ruhe haben und wenn die Eltern sich nicht mehr streiten. Ich bemühe mich regelmäßig, genau dafür zu sorgen und weiß dies von der Mehrzahl der FamilienrechtlerInnen. Haben Sie eigentlich auch einmal Ihr eigenes Verhalten in Ihren Verfahren reflektiert? Bevor Sie einfach nur alle anderen verteufeln, stellen Sie sich doch erst einmal die selbstkritische Frage, ob Sie selbst auch alles getan haben, um die Sache zu befrieden!? Prozesse auch vor Gericht bedeuten normalerweise auch Entwicklung und verlangen manchmal sehr viel davon von allen Beteiligten. Gerade im Familienrecht bedeutet dies auch immer mal wieder Selbstreflektion des eigenen Verhaltens, damit sich die Spirale nicht in Richtung Blockade des einen Elternteils gegen den anderen dreht, wenn das zu vermeiden ist.

Da Sie nicht wissen, was an der Rechtswissenschaft wissenschaftlich ist, würde es viel zu weit führen und den Rahmen hier sprengen, wenn ich Ihnen dies hier ausführen müsste. Gehen Sie statt dessen doch mal als Gasthörer an eine Uni in eine rechtswissenschaftliche Fakultät. Vielleicht kann Ihnen die Wissenschaftlichkeit dort vermittelt werden.

Und zuletzt der Verfahrensbeistand: viele Verfahrensbeistände, die ich kenne, haben eine fundierte Ausbildung als Kinderpsychologen oder Sozialpädagogen; manchmal sind es RechtsanwältInnen mit Zusatzqualifikation.

Ich merke schon, dass Sie sehr verbittert sind wegen Ihres persönlichen Schicksals. Daher dürfte es Sie nicht erreichen, dass es meistens auch anders geht und 3/4 der Eltern auch ohne Gerichtsverfahren miteinander und mit den Kindern klarkommen. Schauen Sie doch mal auf diese Beispiel und nehmen Sie sich ein Beispiel daran, vielleicht hilft es Ihnen.

"Kinder fühlen sich am

Bild von Hella

"Kinder fühlen sich am wohlsten, wenn sie ihre Ruhe haben und wenn die Eltern sich nicht mehr streiten."

sancta simplicitas!

Und sowas ist Anwältin!
Kein Wunder, wenn es in diesem Lande nur noch drunter und drüber geht und immer mehr ehemalige Demokraten an ihrem eigenen System zu zweifeln beginnen.

WER BILDET NUR SOLCHE "JURISTEN" AUS?!

Was läuft da schief?!

Komisch nur, daß genau seit jener Zeit, seit solche unglaublichen "Fachjuristen" der Bevölkerung ihre "Weisheiten" überstülpen, die Jugend immer konflikt- unfähiger wird und immer häufiger aus lebenspraktischer Hilflosigkeit ihr Heil in der Gewalt sucht.

Wo sollen Kinder Konfliktfähigkeit lernen, wenn nicht in der vergleichsweise behüteten Athmosphäre des Elternhauses, wo es auch mal krachen darf, ohne daß gleich nach dem Kadi gerufen wird.

Aber heute soll ja der Erziehungsberechtigte gleich das Sondereinsatzkommando rufen, wenn mal eine Kopfnuß auszuteilen ist.
Die dürfen dann sogar schießen! Kopfnüsse verteilen aber nicht.

Dieselben Juristen wundern sich dann, wenn genau diese von ihnen in Watte gepackte Jugend aus Jux und Tollerei Autos anzündet und wehrlose Rentner krankenhausreif prügelt.

Es geht diesen "Juristen" (in meinen Augen sind sie das glatte Gegenteil von Juristen) doch wohl nur darum, auch noch aus dem kleinsten, allzumenschlichen Konflikt ihr Geld zu ziehen!
Da greift man nach auch noch so blöden Erklärungsmodellen - Hauptsache man kann sich in Südfrankreich diesellbe Yacht leisten wie der Gerichtspräsident ...

Das Schicksal der Leute juckt die doch nicht.

Männer und Frauen werden buchstäblich aufeinandergehetzt und die Berufsjuristen freuen sich als lachende dritte.

Ein teuflisches Spiel! Es wird Zeit, daß die Bevölkerung munter wird und diesem Treiben ein Ende setzt!

Wer eine solches System, diese Ideologie und diese hier von Anwältin Frau H. kolportierten "Weisheiten" noch als vernünftig, verfassungs- und rechtsstaatskonform bewertet, sollte sich fragen, ob er noch alle Sinne beisammen hat, oder inwieweit er Nutznießer dieser Mißstände und deshalb von diesen Zuständen korrumpiert ist!

Es wird höchste Zeit für unsere Gesellschaft, einen Irrweg als solchen zu erkennen und ihn schnellst möglich zu verlassen.

Hella, Februar 2011

Was wollen Sie eigentlich

Bild von Monika Hofmann

Was wollen Sie eigentlich mit Ihren wirren Ausführungen sagen?
Wenn ich schreibe, dass Kinder in erster Linie ihre Ruhe haben wollen, ist das nicht falsch, sondern entspricht dem Empfinden der Kinder. Diese wollen nicht mit den Streitigkeiten der Eltern belastet werden. Als Anwältin kann ich dem nur entsprechen, wenn ich gerade nicht die Eltern "aufeinander hetze". Das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem notwendigen Erlernen einer Streitkultur zu tun, sondern einfach damit, dass Kinder jedenfalls an der Trennung der Paarbeziehung nicht beteiligt sein wollen. Im übrigen bin ich gegen jede körperliche Züchtigung, egal von wem, aber erst recht gegen körperliche Züchtigung durch Kopfnüsse. Wenn ein Lehrer, eine Lehrerin zu solchen Mitteln greift, hat er / sie sich als PädogogIn diqualifiziert. Wer als Erwachsener nicht anders mit Kindern oder Jugendlichen zurecht kommt, als mit körperlichen Strafen, sollte nicht in die Nähe von Kindern kommen, erst recht keine erziehen und betreuen dürfen. Durch Schläge oder Kopfnüsse lernen Kinder übrigens keine Streitkultur und erwerben gar keine Sozialkompetenzen. Wer als Kind selbst Gewalt erlebt, gibt diese auch viel zu oft weiter an andere, vor allem an solche, die schwächer sind. Was sollen diese Kinder und Jugendlichen denn lernen, wenn sie selbst geschlagen werden? Sie lernen allenfalls, dass Gewalt etwas normales ist.

In Ihrem Juristenhass sind Sie referatsleiter 408 so ähnlich, dass ich fragen muss, ob hier Personalunion vorliegt oder wenigstens (Geistes-) Verwandschaft? Wie auch immer: ich habe referatsleiter 408 bereits ausführlich geantwortet und meine Ansichten und Vorstellungen ihm gegenüber dargelegt. So kann sich jeder Vernunftbegabte sein eigenes Bild machen.

P.S.: ich habe keine Yacht, nicht einmal ein Schlauchboot; ich kann schwimmen. Wenn Sie Ihren Sozialneid ausleben wollen, erkundigen Sie sich wenigstens vorher, gegen wen Sie diesen schüren.

Das muss ich einfach kommentieren!

Bild von Referatsleiter 408

Sehr geehrter Frau Hofmann,

also wenn ich wieder Ihren Kommentar lese, dann muss ich das einfach kommentieren:

Zitat: "ich bringe in meinem Kommentar sicherlich nichts durcheinander. Es ist einfach Fakt, dass meistens die Frau das Opfer ist und zwar nicht nur, weil sie es sagt, sondern auch, weil bei ihr objektive Nachweise vorliegen. Ich meine damit Verletzungen, Schriftstücke mit Drohungen und Beleidigungen, Zeugen, die mit dabei waren, sms, e-mails, usw.. Auch in Gewaltschutzverfahren müssen die Behauptungen von beiden Parteien bewiesen werden."

Kommentar: Definitiv FALSCH! Gewalt geht von BEIDEN Geschlechtern zu gleichen Teilen aus. Bitte belegen Sie Ihrer Thesen, aber bitte nicht mit hornalten Studien aus dem Frauenministerium oder der EMMA. Auch erinnere ich Sie an die GEWOLLTE UMKEHR DER UNSCHULDSVERMUTUNG wider Art. 6 EMRK und Art. 2 GG! Wenn man das GewSchG auch bei Frauen anwenden würde, dann müsste fast jede Frau rausfliegen. Ich erinnere Sie auch und vor allem an den Ausspruch von Margot von Renesse (SPD) am 25.10.1995 im Deutschen Bundestag: “Ein Vater, der sich an den gemeinsamen Tisch setze, ohne dass die Mutter dieses wünsche, müsse der Wohnung verwiesen werden können!“ Quelle: DBT, Plenarprotokoll 13/63 (Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung).

Zitat: "Frauenhäuser stehen vor demselben Problem, wenn eine Frau zu ihnen kommt und um Hilfe bittet."

Kommentar: Männerhäuser haben das Problem nicht, es gibt nämlich keine! :-)

Zitat: "Wenn Männer Opfer von Gewalt werden, sind sie ebenfalls zu schützen. Dadurch, dass dies weniger häufig und weniger massiv geschieht, wären Männerhäuser nicht ausreichend ausgelastet. Die Hilfe für betroffene Männer muss anders organisiert werden und zwar genauso professionell, wie dies bei Frauen der Fall ist."

Kommentar: Träumen Sie? Hallo? Hier ist die Erde! Ich habe das probiert und habe bei einer sogenannten Kriseninterventionsstelle (gehört zum örtl. Frauenhaus) angerufen und mir wurde gesagt: "Ich kann Ihnen nicht helfen, bitte gehen Sie dahin wo Ihnen geholfen wird!" Ja, und wo ist das? Können Sie mir ein Männergewaltschutzhaus nennen, also hier in Deutschland?

Zitat: "Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in den meisten Fällen bestehen und wird auch gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt. Dass das in Ihrem persönlichen Fall anders ist, können Sie doch nicht als Regelfall behaupten. Ihre persönliche Selbstbetroffenheit versperrt Ihnen den Blick auf die Wirklichkeit. Ich komme aus der Praxis und sehe durchaus, dass nicht immer alles optimal läuft."

Kommentar: Das auf das gemeinsame Sorgerecht sch**** ich, mir ist Umgang mit UNSEREM Kind wichtiger. Den gegen FamilienrichterInnen und JugendamtsmitarbeiterInnen durchzusetzen, schier unmöglich. Sie sollten mal 14 Tage das Geschlecht wechseln und mal das erleben, was der gemeine Mann so erlebt. Lesen Sie mal bitte das Gästebuch beim www.vafk.de ! Das sind keine Erfindungen, dass ist die Realität, so wie Sie sie nicht wahrnehmen wollen. Bitte erwachen Sie endlich aus Ihrer feministischen Narkose!

Zitat: "Aber auch da hat der Kindesvater natürlich Chancen und zwar im gleichen Maße wie die Kindesmutter. Die Gerichte und Jugendämter sind da weiter, als man denkt."

Kommentar: Ja, das habe ich gemerkt, aber komischerweise erlebe ich nur das, was vor mir Männer bereits 40 Jahre erlebt haben. Die Elternteilzeit soll ich bitteschön nehmen, aber wenn das Kind etwas älter ist, dann bin ich als Vater plötzlich nicht mehr so gefragt. Stichwort "Unterhaltsgeisel"!

Zitat: "Haben Sie eigentlich auch einmal Ihr eigenes Verhalten in Ihren Verfahren reflektiert? Bevor Sie einfach nur alle anderen verteufeln, stellen Sie sich doch erst einmal die selbstkritische Frage, ob Sie selbst auch alles getan haben, um die Sache zu befrieden!?"

Kommentar: Ja, ich bin moralisch absolut integer. Ich habe alles versucht und es gibt nichts, wofür ich mich schämen müsste. Dies habe ich vor allem getan, weil ich UNSEREM Kind mal ehrlichen Herzens in die Augen sehen möchte. Ich werde nicht dabei sein, wenn UNSER Kind meine vorliegenden Polizei- und Gerichtsakten durchblättert, dabei die Anschuldigungen und Verleumdungen seiner Mutter liest und in diesem Moment daran denkt, wie es wirklich war, weil UNSER Kind mit DABEI WAR! Die KM hat zwar UNSER Kind momentan als Beute, als Unterhalsgeisel vom Acker geschliffen, aber nach den 4-5 Jahren kommen 40 Jahre und diese Zeit ist wesentlich länger.

Zitat: "Da Sie nicht wissen, was an der Rechtswissenschaft wissenschaftlich ist, würde es viel zu weit führen und den Rahmen hier sprengen, wenn ich Ihnen dies hier ausführen müsste."

Kommentar: Sie weichen aus! Typisch AnwältIn und FrauenhausvorstandIn! Wie bei der Lohnlüge! Will man mal ein konkretes Beispiel, ist plötzlich Funkstille! Aber alle Welt trötet: "Frauen verdienen 23% weniger als Männer!" Ich bin Akademiker, ich verstehe das schon und muss mich nicht in eine Vorlesung setzen, wo mehr als die Hälfte nach Ende des Studiums nicht durch die Maschen des Netzes schlüpft.

Zitat: "Und zuletzt der Verfahrensbeistand: viele Verfahrensbeistände, die ich kenne, haben eine fundierte Ausbildung als Kinderpsychologen oder Sozialpädagogen; manchmal sind es RechtsanwältInnen mit Zusatzqualifikation."

Kommentar: Das ist Ihre Sichtweise, Ihre Auslegung. Welche Qualifikationen werden denn an solche Leute gestellt und wo bitte steht das genau? Quellen! Sie wissen es selbst: Jeder Dödel kann sich dafür bei Gericht bewerben. Jeder! .... und wenn der Richter ihn bestellt, dann ist das i.O.!

PS: Ich bin doch nicht verbittert, überhaupt nicht. Ich erfasse nur rational die Fakten, bewerte diese und reagiere. Schreiben Sie mal die Realität z. B. in einem Kommentar beim Petitionsforum des Deutschen Bundestages. Das will dort niemand hören, da wird gelöscht! Probieren Sie das mal parallel bei Abgeordnetenwatch.de, da passiert genau dassselbe. Ich habe mich auch mit Landtagsabgeordneten in diesem gesellschaflichen Kontext zusammengesetzt und, upps, einer war zufällig Rechtsanwalt und hat mir, statt zu helfen, pausenlos nur seine Kanzlei offeriert. Nee, danke! Ich habe meine Meinung und wenn Sie mal im Internet etwas rumschauen, dann merken Sie, dass die Masse der Männer sowas hinter sich hat und ebenfalls reagiert. Und genau das wird sich verheerend auf unsere Gesellschaft auswirken. Ihre Spezie, übrigens, hat da einen erheblichen Anteil daran. Im Deutschen Bundestag sitzen alleine 143 Juristen, so läufts ja auch, der Staat hat 1,9 Bille Schulden und ist eigentlich pleite. Früher hat man mal diese Zahl (143 Juristen) knallhart als Summe auf der Seite www.bundestag.de unter Berufe gelesen. Heute ist das dort etwas nebulöser verpackt und man splittet "unauffällig" die lieben Juristen plötzlich in Beamte, Angestellte und Selbständige, aber die Summe bleibt gleich. Fällt aber nicht so auf! :-)

Beweisführung abgeschlossen!

Bild von Monika Hofmann

Beweisführung abgeschlossen!

Warum so eilig?

Bild von Referatsleiter 408

Sehr geehrter Frau Hofmann, es gäbe noch sehr viel zu diskutieren. Diesen Part mit "Beweisführung abgeschlossen" einfach zu beenden wäre zu einfach. Sie als RechtsanwältIn und VorständInMitgliedIn eines Frauenhauses scheuen doch sicherlich keine sachlichen Argumente. Kaffeehausgespräche wie von Frau Aigner, Kampfgetöse wie von Frau Schwarzer oder Polemik wie von Frau Schwab habe ich hier nicht erwartet, aber eine sachliche Diskussion schon. Sie als Feministin, ich darf sie sicherlich auf Grund Ihrer Aussagen so bezeichnen, vertreten ja hier schließlich auch Standpunkte, die so nicht stimmen und die mein Kind im Ethikunterricht bereits argumentativ widerlegt. Aber nun gut, dass ist Ihre Entscheidung.

Zuguterletzt stelle ich Ihnen eine Frage, die ich allen FeministInnen gestellt habe, die mir auf meinem Weg als Vater und Mann "entgegengewirkt" haben: "Kennen Sie einen konkreten Fall von Lohnungleichheit?" Also kein Vergleich von Äpfeln und Birnen, sondern gleiche Arbeit, ungleicher Lohn und zufällig noch Mann/Frau! Also ich würde das sogar auf einen meiner Websiten namentlich erwähnen! Bis jetzt, selbst meine lokale Gleichstellungsbeauftragte kapitulierte, konnte mir noch niemand das mit einem konkreten Beispiel belegen. Vielleicht können Sie das ja? Der Hype um den gefühlten Lohnunterschied, der mittlerweile so von 8-23% schwankt, lässt ja nicht nach!

Wenn Sie möchten, Frau Hofmann, können Sie gerne antworten. Ich würde mich über eine Antwort freuen!

Sehr geehrter Referatsleiter

Bild von Monika Hofmann

Sehr geehrter Referatsleiter 408,

ich scheue sicherlich keine sachliche Auseinandersetzung. Leider sind Ihre Ausführungen weit davon entfernt. Ich wiederhole mich auch nicht gerne, daher verweise ich noch einmal auf meine Ausführungen, die übrigens in meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit begründet sind und durch öffentliche Statistiken bestätigt werden. Was qualifiziert Sie?

Wie dem auch sei: Sie werden mich nicht überzeugen und ich kann Sie nicht überzeugen. Warum sollte ich es nötig haben, mich weiter mit Ihnen auseinander zu setzen? Mein Wohl und Wehe hängt sicherlich nicht davon ab, ob Sie mir zustimmen können oder nicht. Allerdings haben Sie es bislang nicht fertig gebracht, mir auch nur einen einzigen Nachweis zu liefern, dass Ihre sehr unqualifizierten Ausführungen auch nur annähernd die Lebenswirklichkeit darstellen. Ausser allgemein gehaltener, aus Ihrer Selbstbetroffenheit resultierender Juristenschelte und Verunglimpfung aller Frauen, soweit sie eine eigene Meinung haben, haben Sie nichts, aber auch gar nichts gebracht. Vielleicht sollten Sie sich die Argumente Ihres Kindes ausleihen.Dann müssen Sie diese aber auch wirklich bringen. Nur ankündigen, dass es solche geben soll, reicht sicherlich nicht.

Zu Ihrer konkreten Frage: ja ich kenne mehrere Beispiele für Lohnungleichheit. Selbstverständlich darf ich keine Namen nennen. aber:

1. Beispiel: in einer Erfurter Firma gibt es zwei Gablestaplerfahrer, eine weiblich und einer männlich. Der Mann bekommt 1,00 € mehr pro Stunde mit der seltsamen Begründung, er könne ja auch mehr heben als die Frau. Dies obwohl die Lasten mit einem Gabelstapler bewegt werden.

2. Beispiel: in einem in Gera ansässigen Reinigungsunternehmen, das vor allem öffentliche Gebäude reinigt, bekommen Frauen nur befristete Teilzeitarbeitsstellen, während die Männer in Vollzeit tätig sein dürfen. Nach der Firmenphilosophie ist dies damit begründet, dass Männer ja eine Familie ernähren müssten, während Frauen nur dazu verdienen müssten. Nur am Rande: die Teilzeitbeschäftigungen sind so ausgeprägt, dass sie in der abgerechneten Stundenzahl nicht zu schaffen sind, so dass die teilzeitbeschäftigten Frauen fast in Vollzeit arbeiten. Effektiv ist damit der Stundenlohn halbiert, auch wenn der einzelne Stundenlohn laut Lohnabrechnung bei Männern und Frauen gleich hoch ist.

Von derartigen rechtswidrigen Machenschaften habe ich mehrere Beispiele, da ich auch im Arbeits- und Sozialrecht tätig bin. Außerdem habe ich Einblicke in die Einkommensverhältnisse vieler Menschen, Männer wie Frauen, da ein großer Teil meiner Mandanten Prozess-/Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen muss. Viele wollen gegen ihre Arbeitgeber jedoch nicht angehen, da sie selbst bei dem schlecht bezahlten Job, den sie ausüben, Angst haben, diesen zu verlieren. Aufstockung von SGB-II-Leistungen sind immer noch besser als HartzIV allein.

Und was den Lohnunterschied von 8 % und 23 % angeht: lesen Sie die Studien, bevor Sie dies wieder einmal unqualifiziert durcheinander bringen. 8 % Unterschiede gibt es durchschnittlich in den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen (siehe o.g. Beispiele), 23 % Unterschiede gibt es wegen der verringerten Aufstiegschancen für Frauen in besser bezahlte Leitungsebenen und wegen der allgemein schlechter bezahlten Arbeitsstellen für Frauen (z.B. Friseurin = Handwerk, aber nur ca. 700,00 € brutto für eine Friseurgesellin). Also erst lesen, dann begreifen, dann äußern.

Ich benötige Ihre Antwort hierauf nicht, Sie müssen sich aber auch nicht abhalten lassen.

Ich sage MITeinander ..........

Bild von Referatsleiter 408

Sehr geehrte Frau Hofmann,

grundsätzlich gehe ich einer sachlichen Auseinandersetzung, so die bei der von Ihnen vertretenen Ideologie überhaupt möglich ist, nicht aus dem Wege. Dass ich mich etwas aus dem „Geschehen“ zurückgezogen habe, hat seinen Grund. Vor kurzem habe ich in einem Forum den folgenden Kommentar gelesen und der hat mich, trotz aller persönlichen Erlebnisse, zum Nachdenken und Handeln bewegt:

Zitat: „Wer die Beziehung zwischen Mann und Frau als theoretisches Konstrukt mit manipulativen Ideologien thematisiert und sich innerhalb dieser Bewegung engagiert kann dies nur auf Kosten des privaten Glücks bewerkstelligen. Es ist eine sich selbst erhaltende Bewegung, die alles daran setzen wird, eine funktionierende Liebesbeziehung zwischen zwei Menschen zu zerstören, weil sich die Bewegung damit womöglich selber auflösen würde.
Sobald es einem Maskulisten oder einer Feministin gelingt, eine dauerhafte Bindung einzugehen, wird mit übelsten Mitteln ein Schlammschlacht gegen sie oder ihn angezettelt, um die ursprünglich "heile" Welt wiederherzustellen.
Anstatt zu theoretisieren sollte man sich aus solchen Diskussionen fernhalten und einfach leben und lieben!“

Ehe Sie mir antworten, denken Sie erst einmal über dieses „Komprimat“ nach. Sie stecken so knietief in diesem Mist drin, sind ein integraler Bestandteil dieses Systems und mit dem Fachgebiet „Familienrecht“ helfen Sie mit, nicht Fälle zu lösen, sondern ständig neue zu produzieren. Ihre „Schlagrichtung“ und „Hauptkampflinie“ ist aus Ihren Kommentaren klar erkennbar und wenn Sie mir nachsagen, meine Kommentare gehen unter die Gürtellinie, dann lesen Sie bitte mal Ihre eigene Email an mich.

Zitat:

„Sehr geehrter Referatsleiter 408,
vielleicht schauen Sie noch einmal nach, ich habe Ihnen abschlíeßend geantwortet. Allerdings gehe ich davon aus, dass weitere Diskussion mit Ihnen, dessen krude Ansichten ich auf den Seiten des wgvdl umfassend nachlesen konnte, sinnlos sind. Ihre Beiträge sind nur peinlich! Auf dieses Niveau werde ich mich nicht begeben. Ich wünsche Ihnen noch alles Gute, auf das Sie irgendwann zur Vernunft kommen!“
(20.01.2011_12:53 Uhr)

Also „krude“ Ansichten habe ich mit Sicherheit nicht, wenn ich fordere, dass Kinder ein Recht auf Mutter UND VATER haben. Die Wurzeln dafür, dass es so ist, die liegen nicht bei mir, aber mit Sicherheit im Bereich Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrem FreizeitEngagement als FrauenhausVorständIn. In vorgenannter Email schreiben Sie, dass Sie „… sich nicht auf dieses Niveau begeben werden.“ Willkommen! Offensichtlich fühlen Sie sich auf dieser Ebene doch ganz wohl, denn sonst würden Sie mir nicht permanent antworten. Dies tun Sie übrigens keinesfalls, um in Ihrem Fachjargon zu bleiben, substantiiert, sondern Sie führen wieder Beispiele an, die keiner kontrollieren kann.

Als Anwältin, sind Sie mit dem was sie im letzten Beitrag geschrieben haben, eine ganz schöne Schwatzwaffel. Wie wollen Sie denn bitteschön Lohnunterschiede als „Externe“ in einem Unternehmen feststellen, wenn dort aus arbeitsrechtlicher Sicht eine Verschwiegenheitspflicht existiert? Wieso argumentieren Sie mit dem Friseusengehalt von 700 EUR? Niemand zwingt doch eine Frau als Friseuse zu arbeiten. Es gibt keine gläsernen Decken, so wie das die Rosinenpickerei der Feministinnen ständig zelebriert. Frauen haben nicht nur ein Recht auf Führungspositionen (durch Leistung, ohne Quote), sondern auch eine Pflicht zu den Drecksjobs der Männer (wo man angeblich mehr verdient!). Erstaunlicherweise sehe ich in meinem Arbeitsumfeld nicht eine einzige Frau. Eine Frau, deren Namen ich vor Abscheu nicht erwähne, trötete mal: „Frauen können alles! … auch als Kampfschwimmer z.B., denn sie können schwimmen und kämpfen!“ Na bitte, dann mal ran an die Drecksjobs! Durchbrecht gläserne Fussböden auf dem Weg nach unten zu den Männerjobs.

Ihr „Wohl und Wehe“ hängt sicherlich nicht von mir ab, da gebe ich Ihnen Recht. Dafür hat der Deutsche Bundestag mit seinem 1/3-Anteil von Juristen schon gesorgt. Sie wissen ja, dass man sich als mündiger Bürger nunmehr nicht mal mehr erstinstanzlich alleine vor Gericht in Familiensachen vertreten darf. Übrigens ein Relikt aus der NS-Zeit, … wie auch die Jugendämter und wieder neue Arbeit für Ihre Kanzlei. Aber als Ergebnis, auch Ihres Wirkens, wird eine Generation heranwachsen, die die Inanspruchnahme Ihrer Dienste als Anwältin und FrauenhausVorständIn nicht mehr bedarf. Die Geburtenrate, der demographische Wandel und die schlechten Erfahrungen als Scheidungskinder werden viele Heranwachsende davon abhalten, eine Familie zu gründen und Kinder haben zu wollen. So glücklich wie auf Ihrer Website sieht übrigens keine Familie bei Ihnen in der Kanzlei, wenn Sie die Kostennote geschrieben haben. Der Mann wird alleine „wegdackeln“ und kriegt von Ihnen noch eine Unterhaltsklage an die Backe und die Frau braust mit den beiden Kindern davon, die Sie dank Ihrer Hilfe und im „Sinne des (undefinierten) Kindeswohls“ als Unterhaltsgeisel nach Hause schleppen darf. (Gleichberechtigung!)

Zu meiner Qualifizierung: Ich bin Akademiker, habe eine ganze Portion Menschenkenntnis, durch meine persönliche Situation und einem dadurch einhergehenden Informationshunger auch ein solides Basiswissen, um mich mit Ihnen in einer Podiumsdiskussion locker einzulassen. Die Argumente die ich bringe, die lassen GleichstellungsbeauftragtInnen, Jugendamtsleiter verstummen und Familienrichter sprachlos werden. Es ist die Realität von der ich rede und schreibe, keine Scheinwelt, wie die, in der Sie zum Beispiel leben. In dem Bereich in dem Sie sich beruflich bewegen, muss man (besser frau) gut schauspielern/darstellen können und Gerichte wollen belogen werden, besser: es ist denen egal! Über der RichterIn ist nur noch der Himmel, eine Art gottähnlicher Zustand. Der Mann/Vater fällt sowieso hinten runter. Auf „öffentliche Studien“ berufe ich mich schon lange nicht mehr, zu lange wird hier schon gelogen und manipuliert. Für jede Studie, gibt’s eine Gegenstudie und jeder sucht sich die raus, die ihm gerade in den Kram passt. Genauso argumentieren Sie in Sachen „Lohnlüge“/23% Lohnunterschied. Völliger Quatsch und die 2 Beispiele die Sie benennen, wenn dieses denn wahr wären, bestätigen noch lange keinen bundesweiten Trend, der zu Konsequenzen führen müsste. Zu DDR-Zeiten war das gar kein Thema, da gab es auch keine gläsernen Decken, die Frauen angeblich davon abhalten, auch in Führungsetagen mitzuwirken. Ich persönlich hätte mit einer Frau als Chefin auch kein Problem, Ahnung muss Sie haben, mehr nicht. Aber daran sind nicht wir Männer Schuld und Frauen wie Sie, werden mit ihrem Getröte daran auch nichts ändern.

Ich will hier nicht persönlich werden, auch wenn Sie in Ihrer Email an mich weit unter die Gürtellinie gegangen sind. Ihr Bild habe ich mir auf Ihrer Homepage sehr genau angesehen und meine These „Keine attraktive Frau beschäftigt sich mit feministischen Thesen“ bestätigt bekommen. Nehmen Sie das bitte nicht persönlich. Es soll keine Kritik an Ihrer Erscheinung sein. Lediglich gebe ich zu bedenken, dass z. B. aus einer durch das eigene, ggf. unverschuldete Äußere herbeigeführte Partnerlosigkeit meist ein Hass/Abneigung gegenüber dem anderen Geschlecht und eine Verinnerlichung feministischer Thesen entsteht, die letztendlich zu diesem überflüssigen und seit ca. 20 Jahren hochkochenden Geschlechterkonflikt führt. Man kann das in etwa vergleichen mit einer ungebildeten Volksschicht, die sich aus Unwissenheit über wissenschaftliche Zusammenhänge in eine Religion flüchtet und von dort „Erlösung“ erhofft.

Mit Ihren einpeitschenden Kommentaren, zu denen ich Sie auf frage: „Arbeiten Sie noch hauptberuflich?“ (Vielleicht sind ja die VKH-Kostennoten so hoch, dass wenige Stunden „Arbeit“ schon reichen .....), tragen Sie nicht unbedingt zu einem MITeinander bei. Ich empfehle Ihnen mal ausdrücklich die Website des www.agensev.de zu besuchen. Ich finde die Arbeit dieses Arbeitskreises extrem sinnvoll und unterstütze diese auch mit Spenden im Rahmen meiner Möglichkeiten. Sie werden meine Spur im Internet überall finden, Sie sind mir ja förmlich „hinterhergekrochen“ und haben mir 2x eine Email geschrieben, nur um mit mir Kontakt aufzunehmen. Offensichtlich gibt’s da noch ein psychologisches Problem, denn einerseits ist Ihnen mein Niveau zu flach, andererseits gieren Sie förmlich nach einer Antwort, trotzdessen die Diskussion für Sie „abgeschlossen“ ist.

Ich kehre aber zurück zu meinem ersten angeführten Zitat und rufen Ihnen nur diesen einen Teilsatz zu: „Anstatt zu theoretisieren sollte man sich aus solchen Diskussionen fernhalten und einfach leben und lieben!“

Da können und werden Sie nicht. Zu tief sind Sie in diese Kreise involviert und Sie fühlen sich sicherlich dort auch sehr wohl. Das ist Ihre Welt, aber nicht die Welt der Mehrheit der Menschen in diesem Lande, die einfach nur Ihre Ruhe vor diesem Schwachsinn haben und normale Zustände haben wollen. Unter normalen Zuständen verstehen wir, dass der GenderSchwachsinn verschwindet, dass FrauenHassHäuser geschlossen und Gewaltschutzhäuser für alle Geschlechter existieren, dass Kinder ein Recht auf Mutter und Vater haben (Männer nicht mehr zu 99% (Quote!!!!!!) aus dem Leben der gemeinsamen Kinder ausgegrenzt werden.), dass Familien gefördert und nicht gezielt zerschlagen werden.

Wir haben in diesem Land eine schlimmere und höhere Mauer, als wir das zu Zeiten der deutsch/deutschen Teilung hatten. Eine dieser Mauern verläuft zwischen Vätern und ihren Kindern. Da steht nicht drauf „Staatsgrenze“, sondern „Familienrecht“. Hier gilt uneingeschränkt: Recht ist, was Frau gut tut! …… so läuft es doch hier und es wird immer schlimmer. Bald mit verheerenden Folgen für die Wirtschaft und Gesellschaft dieses Landes. Vieles, was Feministinnen wie Sie, ins Rollen gebracht haben und weiterhin fördern, ist unumkehrbar. Keiner sagt etwas gegen die Frauenrechte, die sich Frauen erkämpft haben, aber mittlerweile ist aus dieser Frauenförderung eine knallharte Männer-/Jungendiskriminierung mutiert. Sie können nix dagegen sagen, Sie leben davon! Seltsamerweise werfen Sie sich für Väter und Jungen „nicht so ins Zeug“. Woran mag das liegen? Ich kann und will in Sie nicht hineinsehen, obwohl ich mir aus Ihren Beiträgen sehr gut ein Psychogramm über Sie erstellen kann. Es sind für mich Welten, in die ich nicht abtauchen will. Gelegentlich tue ich das, in dem ich ein erschütterndes Buch von Tristan Rosenkranz oder einen Beitrag von Beate Krichelsdorf lese. Für mich sind Menschen wie Arne Hoffmann, Eckhard Kuhla, Eugen Maus oder Gerhard Ahmendt, diejenigen, die begriffen haben, worum es geht, die etwas in diesem Land zum Positiven ändern möchten und die mit ihrem Engagement Unglaubliches für unser Volk leisten. Stattdessen werden solche UnPersonen wie Alice Schwarzer oder Edith Schwab für ihr Engagement bei der Zerschlagung von Familien und der Diskriminierung des anderen Geschlechts noch geehrt. Es ist noch eine verkehrte Welt, die sich aber bald neu ordnen wird und diese Entwicklung wird sich nicht stoppen lassen.

Übrigens meine Mutter war zu DDR-Zeiten in ihrer Arbeitsstelle die sogenannte „Frauenbeauftragte“. Ich hab sie mal gefragt, was sie da machen musste. Das konnte sie mir leider nicht erklären, lediglich dass dies vom FDGB (Einheitsgewerkschaft) damals so angeordnet gewesen sei. Glauben Sie, dass viele „FrauenbeauftragtInnen“ (neu: GleichstellungsbeauftragtInnen), mal völlig herausgelöst die Frau Ebeling, heute wissen, wozu sie eigentlich da sein sollen?

Sie können von mir aus darauf antworten. Wenn Sie es nicht tun, tangiert mich dies auch nicht. Mein Wohl und Wehe hängt auch davon nicht ab. Ich für meinen Teil nehme zumindestens an der Wertschöpfung in diesem Lande teil und ich kann ruhigen Gewissens von mir sagen, dass ich weder am Elend meine (Scheidungs-)Kindes mitgewirkt habe, noch dass ich aktiv an der Zerschlagung von Familienbeteiligt war.

Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass sich in diesem Lande vieles von selbst klären würde, wenn jeder direkt von seiner Hände Arbeit sich ernähren müsste. Also die Aktenberge die Sie in Ihrer Kanzlei haben, die haben keinen Nährwert und würden Sie schnell zum Umdenken zwingen. Und wenn wir mit unseren Steuergeldern keine Familiengerichte und Jugendämter mit durch schleppen müssten, dann wäre das Feld auch ziemlich schnell befriedet und die Familien, als kleinste, soziale Keimzelle würde wieder anfangen sich zu entwickeln.

Ich verbleibe mit freundlichsten Grüßen

RL 408

Sehr geehrter Herr

Bild von Monika Hofmann

Sehr geehrter Herr Referatsleiter 408,

in Ihrem letzten Kommentar haben Sie sich selbst übertroffen. Nur weil Sie - mangels sachlicher und überzeugender Argumente - meinen, so persönliche Diffamierungen los lassen zu müssen, antworte ich Ihnen doch noch einmal:

Sie sind derart voller Hass auf Ihre Exfrau, auf JuristInnen, auf das Rechtssystem und alle, die damit zu tun haben, dass mit Ihnen eine sachliche Diskussion nicht möglich ist. Argumente, die Ihren immer noch kruden Ansichten entgegen stehen, ignorieren Sie und gehen dann über zu sehr persönlichen Angriffen. Wie gut, dass ich Ihre Einschätzungen meiner Person und meiner Professionalität nicht teile. Eine wie auch immer geartete Argumentation, die Sie immer nur ankündigen, aber nicht bringen, habe ich von Ihnen bislang noch nicht einmal ansatzweise gesehen.

Ihre verbalen Ausfälligkeiten sind nicht nötig: Sie werden mich nicht überzeugen, bestätigen aber meine Ausführungen und widerlegen sich selbst immer mal wieder. Beherzigen Sie doch einfach Ihren eigenen Ratschlag für sich selbst und kümmern sich um ihr eigenes Leben. Ich glaube es zwar nicht, hoffe aber für Ihr Kind, dass Sie Ihren Hass gegenüber Frauen dem Kind gegenüber verbergen können. Wenn Ihr Kind weiblich ist, wird diese auch einmal zur Frau. Hassen Sie das Kind dann auch? Denn Kinder können mit sowas nicht umgehen. Ich hoffe für Ihr Kind, dass dieses Ihre Ausführungen, die Sie überall im Internet verbreiten, nicht zu sehen bekommt, denn so etwas will wohl kein Kind von seinem Vater sehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hofmann

Sie sind eine HardCoreFeministin! Unverbesserlich, uneinsichtig!

Bild von Referatsleiter 408

Mein Kind, völlig egal ob Junge oder Mädchen, soll ohne die krankhaften feministische Therorien und Machteinflüsse aufwachsen. Ihre These, ich hätte was gegen Frauen ist völliger Quatsch. Ich habe was gegen solche FrauInnen wie Sie, weil sie einem "MITeinander" entgegen wirken! Sie sind ein IMAM des Feminismus und was Sie verbreiten sind krude, unwissenschaftliche Theorien, die nur dazu dienen, Ihren Machterhalt, als integraler Bestandteil der Trennungs- und Scheidungsindustrie, sicherzustellen.

Besuchen Sie mal die Seiten von www.agensev.de! Im Rahmen meiner Möglichkeiten (Opfer der Familiengerichtsabzocke!)überweise ich dort gelegentlich Spenden, weil diese Menschen wirklich etwas für unsere Gesellschaft tun, ohne das dort Milliarden von Frauenfördermitteln tsunamiartig wie in die alleinige Frauenförderung hingegekippt werden.

Ihr Weltbild kommt im gesellschaftlichen Kontext langsam ins Wanken und bald bricht es ganz zusammen. Gewalt gegen das andere Geschlecht, kann Ihresgleichen nur mit einem feministisch inszenierten Gesetz wie dem Gewaltschutzgesetz sicher vollziehen. Wider Artikel 6 MKR wird auch hier durch Feministinnen die Unschuldsvermutung einfach, wie im StasiStaat DDR, gekippt und Sie sind eine Rechtsanwältin, die das MITTRÄGT und durch Mitarbeit in einem Frauenhausvorstand auch noch direkt FÖRDERT!

Mein Kind schaut mir über die Schultern, wenn ich die Wahrheit im www kommentiere! Mein Kind hat ALLES mit erlebt, wass eine Schlammschlacht im Familienrecht parat hält und einer bösartigen, kranken Frau gegen ihren Mann ermöglicht. Was glauben Sie, was da für eine Generation groß wird?

In max 10 Jahren ist der abartige Feminismus von deutschem Boden verschwunden. Dann können Sie sich mal wieder hier melden! Denken Sie mal drüber nach!

An Ihrer Stelle würde ich mir langsam überlegen, was ich hier so schreibe. Nordafrika brennt gerade, vielleicht weht der Wind hier auch bald wieder anders und dann werden die, die sich für das Ziehen von Gräben zwischen den Geschlechtern verantwortlich zeichnen, sich dafür vor der Gesellschaft verantworten müssen!

Was für ein Schmarrn! Nur

Bild von Monika Hofmann

Was für ein Schmarrn!
Nur am Rande: ich habe mehrere Männer als Antragsteller in Gewaltschutzverfahren vertreten; ebenso viele Väter in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, oft sogar erfolgreich. Ich bin seit 20 jahren sogar glücklich verheiratet. Ich bin keineswegs einseitig, was Sie auch meinen diversen Internetkommentaren entnehmen könnten, wenn Sie diese denn lesen würden und zu verstehen sich bemühten. Gewaltschutzverfahren für Frauen oder manchmal, seltener auch für Männer leite ich nur dann ein, wenn ich Beweismittel haben, die nicht nur in der eidesstattlichen Versicherung des tatsächlichen oder angeblichen Opfers bestehen. Mich macht es aber sehr wütend und das merkt man meinen Schriftsätzen dann sicherlich an, wenn ein schwer zusammen geschlagenes Opfer vor Gericht auch noch der Lüge bezichtigt wird, selbst wenn massive Verletzungsfolgen sichtbar sind. Dabei ist es mir dann sogar egal, ob das Opfer männlich oder weiblich ist. Oder bei Ausübung von psychischer Gewalt: wenn dann sms, e-mails oder Briefe vorliegen, die das mobbing auch noch belegen. Dann werde ich in meinen Schreiben, Schriftsätzen und Anträgen sehr deutlich. Eine Radikalfeministin bin ich ganz sicher nicht, nur tatsächlich daran interessiert, dass Benachteiligungen wegen des Geschlechtes abgebaut werden. Die wenigen Benachteiligungen zu beseitigen, unter denen Männer zu leiden haben, werde ich sicherlich unterstützen. Frauen werden jedoch in viel mehr Bereichen benachteiligt. Da unterstütze ich gern und bin auch insofern Feministin, aber eben nicht radikal. Aber Sie sind massiv radikalisiert.
Die Internetpräsentation von agensev habe ich mir angesehen, ebenso die Ausführungen der Frau Ebeling, vormals Dittmer auf diesen und anderen Seiten. Ich bemühe mich stets, auch "die andere Seite" zu hören, allerdings überzeugt micht aus der Argumentation von Agens-Mitgliedern nichts. Im Gegenteil: das ist zu einem großen Teil derart frauenfeindlich, dass die Unterstützung der Aktivitäten von Agens e.V. für mich nicht in Frage kommt. Das Geschreibe der Frau Ebeling (vormals Dittmer) ist dort wie hier völlig belanglos, am Thema vorbei. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Kommentaren zu ihren Beiträgen erfolgt nicht. Sie selbst antwortet meist nur, wenn ihr zugestimmt wird. Auf einen einzigen kritischen Kommentar hat sie bislang nur geantwortet. Dann bedankt sie sich brav und wiederholt ihre banalen Ansichten. Immerhin macht sie es nicht wie Sie, der auf konkrete Ausführungen dann eben persönlich wird.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie ein Feindbild finden, dass Sie nicht andauernd widerlegt.

Sie bleiben eine unbelehrbare Feministin!

Bild von Referatsleiter 408

Frau Ebeling ist die einzige GBA die ich kenne, die ihren Job ernst nimmt. Bitte kehren Sie mal vor Ihrer eigenen Tür!

Beim GewSchG reicht das alleinige "fühlen" von Gewalt und das schwindelt man vor Gericht am besten mit einer "Eidesstattlichen Erklärung"! Hier noch mal für ALLE: Ja, man kann vor Gericht lügen. Man kann dies auch mittels einer Eidesstattlichen Erklärung glaubhaft machen. Es kann euch niemand nachweisen, dass dies zum damaligen Zeitpunkt nicht euern Eindruck entsprach! So ist auch das GewSchG aufgebaut: Umkehr der Unschuldsvermutung zu Ungunsten von mehrheitlich Männern! Haben Sie 2001 irgendwas verpasst?

Ihr Geständnis, eine praktizierende Feministin zu sein, reicht für mich, mit Ihnen die Diskussion jetzt zu beenden. Sie sind und bleiben unbelehrbar.

Mit Terroristen wird nicht verhandelt! Da kennen wir keine Kompromisse! Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich mal nie für Ihr Tun verantworten müssen. Der ägyptische Teppich rollt ganz schnell mal auch hier nach Europa!

Versuchen Sie sich mit Ihren feministischen Ansichten wieder der Mitte der Gesellschaft anzunähern. Es täte Ihnen gut, aber OldGirls wie Ihnen fällt das sicherlich sehr schwer, wenn es nicht gar ganz unmöglich ist.

Sie werden es erleben, der Wind pfeift bald aus der anderen Richtung und wir werden nicht vom Gaspedal runtergehen, bis hier in diesem Land wieder Ordnung herrscht: Kinder haben Mutter und Vater! Art. 3 GG gilt für ALLE und nicht bloss für Frauen!

Was zu beweisen war! Auf

Bild von Monika Hofmann

Was zu beweisen war!

Auf meine gesamten Ausführungen nehme ich zur Vermeidung von Wiederholungen nur noch einmal Bezug. Es ist nur gut, dass Sie stets und leicht zu locken sind, Ihr wahres Gesicht zu zeigen. Wenn Sie also ein letztes Wort benötigen: nur zu!

Keine Fragen mehr, setzen!

Bild von Referatsleiter

Sehr geehrter Frau Hoffmann,

Sie gieren ja regelrecht nach Antworten, um Ihre feministische Propaganda ins Volk zu tröten. Tun Sie das, umso eher hat das Volk die Nase endgültig davon voll. Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass in dieser Richtung langsam eine Sättigung eintritt, die bald zu einem Umschlagen der Stimmung führen wird. Ganz sicher! ... und wenn der Tag dann da ist, dann nehmen Sie besser Ihre "Ursula-von-der-Leyen-Bild" von der Wand. Niemand hat etwas gegen Frauenrechte, am allerwenigsten etwas gegen Gleichberechtigung (im wahrsten Sinne des Wortes!), aber Sie schaden Ihrer Ideologie, als das Sie dieser nutzen. Das ist sehr gut für alle vernünftigen Menschen, denn diese Ideologie wird bald auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. Sie sind eine AltKaderIn! .... und Tschüss! Schauen Sie mal wieder ins Forum und legen Sie mal dafür die EMMA beseite.

Gleichmacherei

Bild von Erich Riegner

Es wird nicht nur weitere 100 Jahre dauern, sondern mindestens noch 1000 Jahre und mehr, bis Mann und Frau nicht mehr zu unterscheiden sind. Gott sei Dank muss ich das nicht miterleben.

Gleichstellung ist nicht Gleichmacherei

Sehr geehrter Herr Riegner,

Auf so einen Kommentar habe ich nur gewartet: Gleichstellung ist nicht Gleichmacherei. Nicht alle Frauen sind die geborenen Mütter und wollen nur zuhause sitzen und nicht alle Männer wollen nur arbeiten gehen und nichts von ihrer Familie erleben. Es muss möglich sein, dass jeder nach seinen Fähigkeiten und Neigungen sein Leben gestalten kann, soweit das nicht anderen schadet. Auch das gehört zur Menschenwürde. Sie wollen, dass alle Frauen gleich sind und alle Männer gleich mit. Das ist wahre Gleichmacherei, hat aber mit Gleichstellung nichts zu tun.

Der Mensch ist aber ein individuelles Wesen. Ich gestehe Ihnen ja auch zu, dass Sie in Ihrer traditionellen Rollenverteilung der Geschlechter verharren wollen. Hoffentlich sind Sie mit einer Frau zusammen, die das auch so sieht, dann ergänzt sich das doch prima. So wie Ihnen das zu gönnen ist, gönnen Sie doch bitte auch anderen, Männern und Frauen, ihre eigene Lebensplanung.

Gleichstellung ist nicht Gleichmacherei

Bild von Erich Riegner

Sehr geehrter Anonymus,

Sie haben ja in Allem recht, nur nicht mit der aus der Luft gegriffenen Behauptung "Sie wollen, dass alle Frauen gleich sind und alle Männer gleich mit". Wie kommen Sie nur darauf? Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall! Es lebe der gottgewollte Unterschied!

Gottgewollt? Aha! Jetzt ist

Gottgewollt? Aha! Jetzt ist alles klar!

Abschaffen oder erneuern?

Bild von Monika Dittmer

Lieber Robert,

du hast Recht. Genau das müßte der heutige Diskurs sein:

Soll unter dem Dach der Gleichstellungspolitik Frauenpolitik und Männerpolitik ein gleichberechtigtes Zuhause finden,

oder sollen wir dies "Gedöns" (Schröder) zu Gunstes einer geschlechtsunabhängigen, also individuellen Sicht auf den Menschen aufgeben?

Glaubst du, unsere Gesellschaft, insbesondere unsere Frauen sind zu Letzterem bereit?

Wir kommen wohl um die Bereitschaft der Frau nicht herum. Sie wird sich für diese Variante entscheiden können, wenn sie emanzipiert und selbstbewußt genug ist. Vielleicht gehen aber einfach auch nur die Gelder aus...wer weiß?

Ich wechsel...

Bild von Christian

... nicht nur mein Geschlecht, wenn ich das hier lese. Ich erkläre mich auch solidarisch mit allen streibaren Emanzen.

Dass ich so einen blöden rechtskonservativen sexistischen Quatsch ausgerechnet beim vorwärts lesen muss, trifft mich hart. Wie schön und ehrlich (und vor allem wissenschaftlich fundiert) ist dagegen die Debatte bei den Böllis:

http://streit-wert.boellblog.org/?PHPSESSID=c5b099ed6634e4ec8d134be2f638...

Frau Dittmer: Erst mal den aktuellen Diskurs nachvollziehen, eh man rumkrakehlt. Was Sie in Ihrer Überschrift fordern... ist doch in den Gender Studies und bei den Grünen ein altes Hütchen. Gähn.

Wechsel zu den Böllis

Bild von Monika Dittmer

Hallo Christian,

der Wechsel steht Ihnen frei, wir leben in einem freien Land, Christiane?

Allerdings sollten Sie sich mit Ihrer schnellen Abwertung meiner Person und Meinung ein bißchen zurückhalten. Mir jedenfalls geht es nicht darum irgendwelche Standpunkte schlecht zu machen. Ich habe der grünen Idee immer eine gewisse Sympathie entgegengebracht. Eine Gleichschaltung mit ihr lehne ich allerdings ab, denn ich bin eher rot als grün.

"Krakeelen": lärmen, streiten, Unruhe machen, randalieren

Na, wenn meine Texte Gehör finden, Leute darüber diskutieren, sie vielleicht auch aufwühlen oder gar verstören oder zerstören (letzteres ist nicht meine Absicht, bleibt aber nicht aus), dann sehe ich darin nichts Verwerfliches.

Das könnten Signale für einen Aufbruch oder Umbruch sein, für etwas Neues, oder sie verstärken einfach, was bereits im Werden ist.

Lassen wir "es" doch natürlich Gedeihen: Naturpark Gleichstellung wäre ein toller grüner Ansatz, oder?

Christian

Da lassen Ihre anderen Beiträge hier aber etwas anderes vermuten.

Danke, Frau Dittmer -die Parteien haben abgewirtschaftet, leider

Bild von Nur ein Mann

Ich stimme Ihnen zu,

vorab ein Disclaimer: Die Homepage ist nicht von mir, sondern wird ebenfalls von einer sehr engagierten Fraue gegen diesen Wahnsinn hier im Land gebloggt.

Sollte die SPD nicht endlich von ihrem Wahnsinn abrücken und Männer per se verunglimpfen, verdiente Menschen wie Willy Brandt und Helmut Schmidt mit dem unsäglichen Eppler-Slogan "wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche abschaffen" diskreditieren, dann ist es bald vorbei in dieser Wunderwelt BRD. Ich will jetzt garnicht auf die Grünen eingehen, mit der die SPD lange koalierte und die Männerrechte sukzessive kollabierten.

Zu Gender Mainstreaming habe ich meine eigene, eine eher negative Meinung. Für mich ähnelt diese Art der Gleichstellung eher dem Kommunismus 2.0 - aber das ist ein anderes Thema.

Die Gesellschaft ist vergiftet - und das mit Nachhaltigkeit.

Und solche Menschen, wie eine Alice Schwarzer bekommen dafür gleich mal noch zwei Bundesverdienstkreuze für diese "Verdienste". Da ist die RAin Edith Schwab mit ihrer unsäglichen Propaganda mit einem jüngst im August von Kurt Beck verliehenen immerhin auf "Aufholjagd".

Für was eigentlich? Spaltung und Polarisierung?

Wie auch immer, sollte die SPD nicht endlich wieder normal werden, dann werde ich sie als Ex-Stammwähler so, wie in den vergangenen Legislaturperioden definitiv nicht mehr wählen!

Ich hoffe für mich und wünsche es uns, dass endlich(!) mehr Menschen wie Sie Klartext reden.

Mit bestem Gruß

Nur ein Mann

Klartext

Bild von Monika Dittmer

Lieber Mann,

vielen Dank für das Kompliment. Ich hoffe sehr meine Worte sind Klartext.

Ein alter SPD Genosse, übrigens mehr als 40 Jahre immer wieder gewählter Bürgermeister einer kleinen Gemeinde in Niedersachsen, ist mir hierin ein wichtiges Vorbild. Er sagte mir einmal er versuche immer die Worte zu finden, die sein Gegenüber verstehen kann. Sprach er mit einfachen Leuten, dann wählte er einfache Wort, das ist Klartext, weil dem Volk aufs Maul geschaut.

Eine Volkspartei muss dem Volk aufs Maul schauen, Klartext reden und ehrliche Politik machen. Davon sind wir im Moment weit entfernt - leider.

Wenn man die

Bild von Silke Liß

Wenn man die Berichtserstattung in den Medien aufmerksam verfolgt, stellt man fest, dass es in den letzten Jahren immer mehr gegen den Mann geht. Werbung macht den Mann lächerlich, stellen den Mann als Idioten dar. Auch dahingehende Artikel in den Zeitschriften stempeln Ihn als dessen ab. „Der Mann ist ein Schwein“-„Mein Bauch gehört mir!“ und ähnliche Slogans werden uns um die Ohren geschmissen.

Da kommt bei mir die Frage auf, wollen die Feministen den Mann etwa abschaffen? Denn auf dem Weg sind sie ja irgendwie schon. Und was einem immer mehr auffällt ist die Tatsache, dass immer mehr Parteien dementsprechende Parolen verbreiten. (Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.)

Das liebe Leute ist nicht in Ordnung-aber keiner regt sich darüber auf. Der Mann als Feindbild…drehen wir den Spieß doch mal um und sagen: „Die Frau ist ein Schwein“-upps, da regen sich dann ganze Parteien und Frauenrechtlerinnen auf und beschweren sich. Im Blätterwald raschelt es dann mächtig!

Mich wundert es sehr, dass es zb. immer nur von männlichen Tätern die Rede ist-es gibt doch auch Frauen, die sich brutal ihren Weg ebnen. Die Medien und Parteien ergreifen aber grundsätzlich Partei für die ach so hilflose Frau…das gibt mir zu denken. Die Täterin wird von allen verhätschelt und verwöhnt. Und dafür müssen die Steuergelder dann herhalten.

Väter die ihre Kinder lieben und alles für sie tun würden, werden durch die Frau als Kinderhasser oder schlimmer als Pädophile dargestellt. Da kräht dann kein Hahn nach und fragt nach den Hintergründen. Bezahlen müssen die Männer dann mit Geld oder gar mit dem Leben, denn manche können das nicht verkraften, was da geschieht mit ihnen.

Irgendwie läuft da so vieles verkehrt im Deutschen Lande. Wenn es im Grundgesetz steht, warum hält sich dann gerade der Staat nicht daran?

Der Mann im Ganzen ist doch etwas so wichtiges. Ohne ihn wären wir doch nichts-nicht mal am Leben. Aber das vergessen und Ignorieren wohl viele Menschen. Und was mich sehr erstaunt, dass so eine „große“ Partei wie die SPD da so mitschwingt und auf dieser Welle mitreitet.

Soll man wirklich so ganz ohne den Mann auskommen? Ich meine, es geht doch nur zusammen. Setzen wir uns doch mal gemeinsam an einen Tisch ohne uns die Augen auszukratzen. Nehmen wir den Jungen/Mann doch einfach wie er ist und integrieren ihn.

Und was die Partei betrifft, da hat Frau Dittmer doch ganz gute Ratschläge auf Lager. Nutzen wir doch dieses Wissen und sind bereit für eine Veränderung zum Guten. Damit könnte sogar die SPD überleben...

Frau Dittmer, wie sehen Sie das oder sehe ich das nur anders?

Die große Uneinigkeit

Bild von Silke Liß

Die große Uneinigkeit innerhalb der Parteien, dann das aufeinander losgehen der einzelnen Parteien sorgte bisher dafür, das sich immer mehr Wähler abwandten. Oder gar austraten.

Und wenn dann noch so Sprüche wie sie Horst Schmeil erwähnt, ja da braucht sich unter anderem die SPD nicht wundern, dass das Interesse schwindet.
Ich persönlich finde da gut, dass es Frauen wie Frau Dittmer gibt, die den Mut haben, ganz offen eine Kehrtwende innerhalb der Partei zu fordern.

Und noch weiter gehen mit Ihren Forderungen. Frauenpolitik ist in Ordnung-aber recht einseitig. Das muss sich schleunigst ändern!
Frauen und Männer sollten endlich an einem Strang ziehen in EINER Richtung-nicht wie es bisher praktiziert wird in die verschiedensten Richtungen.

Mit ein bisschen Verständnis und entgegenkommen auf beiden Seiten der Geschlechter wäre das doch so gut möglich. Warum scheitern da die Parteien?

ICH möchte jedenfalls die Totenglocken nicht hören! Also fangt endlich mal an und reagiert!

Inklusion der Männer in die Gleichstellungpolitik

Bild von Schmeil, Horst

Ein Ergebnis des Verlustes von Wählern ist die einseitige Ausrichtung der SPD auf die Frauen seit den 60-er Jahren. Hierdurch wurden die notwendigen Bedürfnisse der Männer sowohl nicht mehr wahrgenommen, wie nicht mehr gefördert. Das hat zu dem Ergebnis geführt, dass viele Männer diese Partei nicht mehr wählen konnten (Wer wählt schon freiwillg seinen Totengräber?), weil die SPD im Familienrecht Gesetze zu Lasten Dritter, nämlich der Väter, gemacht hat, die nun verstärkt in den Zeugungsstreik treten. Resultat ist ein massiver Vertrauensverlust in diese Partei, was vor allem in den großen Nichtwählerzahlen und einer äußerst krankhaften Demografie seinen Niederschlag findet.

Wenn nicht, wie Monika Dittmer es fordert, die aktive Männer- und Väterpolitik in das Parteiprogramm aufgenommen wird, muss diese "Volkspartei" darum bangen, überhaupt noch ernst genommen zu werden. Die Frage der Integration betrifft nicht nur Moslime, sondern vor allem die Väter, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden - vor allem durch Slogans wie: Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.
Karlchen dürfte bei dieser Politik der SPD in seinem Grab den Ventilator spielen.

Hilfe: Die "Männerrechtler" kommen!

Das darf doch nicht wahr sein, jetzt werden ausgerechnet im vorwärts Parolen verbreitet, dass die armen Männer doch so sehr benachteiligt sind. Wer die einschlägigen Blogs im Internet verfolgt, weiß, wer Horst Schmeil ist und kann mit dem Namen Monika Dittmer etwas anfangen. Einfach mal googlen, dann weiß jeder, welche Ansichten dort vertreten werden.

Der Spruch: "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden!" besagt doch nicht, dass dann die weibliche Gesellschaft kommt. Soweit ich weiß, sind Frauen und Männer Menschen und könnten eine menschliche Gesellschaft begründen.

Wir wollen doch aber nicht vergessen, dass es immer noch eine Menge Ungerechtigkeiten gibt, unter denen Frauen zu leiden haben. Die Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten zu fordern, bedeutet doch nicht, dass Ungerechtigkeiten, die Männer betreffen - denn auch diese gibt es durchaus - geduldet werden müssen. Selbstverständlich sind auch diese anzugehen.

Frau Dittmer, dass Sie aber ausgerechnet die ASF, also die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen auffordern, sich für Männer einzusetzen, ist etwas absurd. Die ASF ist nun einmal Spezialistin für die Interessenvertretung von Frauen. Wollen Sie wirklich sagen, dass die tatsächliche Gleichstellung der Frau in jedem Bereich der Gesellschaft erreicht ist, so dass sich die ASF, der ich auch angehöre, jetzt nur noch um die armen gebeutelten Männern kümmern soll? Ist das Ihr Ernst? Es scheint, Sie kennen sich mit den Arbeitsgemeinschaften der SPD offensichtlich nicht aus, sonst hätten Sie aus der Bezeichnung der ASF messerscharf schließen können, welche Interessen die ASF vertritt. Sicher gibt es einige wenige Bereiche, in denen eine rechtliche Gleichstellung des Mannes noch erreicht werden muss, z.B. im Familienrecht. Das ist in Arbeit, nicht zuletzt, weil ein wirklich engagierter Vater bis nach Brüssel gegangen ist. Der hat gemeinsames Sorgerecht wirklich verdient. Als Rechtsanwältin weiß ich aber, dass es Väter und Mütter gibt, für die gemeinsames Sorgerecht nicht geboten ist. Sei es, dass sich Mutter oder Vater nicht um das Kind kümmern können oder wollen, das gemeinsame Sorgerecht als Druckmittel in einem Partnerschaftskampf genutzt wird oder Gewalt gegen den anderen Elternteil oder gar gegen das Kind im Spiel ist. An Frau Leß: übrigens habe ich aus dem Bereich der häuslichen Gewalt noch nie einen Mann im Krankenhaus besuchen müssen, ich habe bislang auch nur ein einziges Gewaltschutzverfahren für einen Mann einleiten müssen. Die Ausübung körperlicher Gewalt richtet sich nach meinen Erfahrungen immer gegen den Schwächeren. Oft der körperlich Unterlegene, also sehr oft die Frau, aber auch gegen Kinder oder alte und gebrechliche Menschen. Gewalt ist dabei auch immer Zeichen von Macht. Im häuslichen Bereich mit schlimmen und schlimmsten Folgen sind dabei mehr Frauen und Kinder als Opfer betroffen und wesentlich mehr Männer als Frauen Täter. Die Kriminalstatistiken sagen nichts anderes.

Herr Schmeil: die Gesetze, auf die Sie sich beziehen, stammen aus dem BGB, welches am 01.01.1900 in kraft getreten ist. Die schlimmsten Benachteiligungen wurden inzwischen daraus entfernt (man denke nur daran, dass bis 1977 dem Ehemann zustand, darüber zu entscheiden, ob die Ehefrau arbeiten durfte oder auch nicht). Dass nichteheliche Väter (noch) benachteiligt sind und von dem Wohlwollen der Kindesmutter abhängig sind, ist der letzte Missstand, der nun ja auch beseitigt wird. Dies einer einzigen Partei anzulasten, ist genauso falsch, wie dem Schmetterlin vorzuwerfen, dass aus seinem Flügelschlag ein Orkan erwachsen kann. Das hätte schon lange gesamtgesellschaftlich geklärt werden müssen.

Es sind übrigens nicht die Männer, die in Zeugungsstreik gehen, sondern Frauen, die lieber auf Kinder verzichten, als auf Karriere im Beruf. Erst wenn Männer wie Frauen sich an Beruf, Karriere und Familie gleichmäßig beteiligen, nicht mehr davon ausgegangen wird, dass die Frauen den größten Anteil an Haushalt und Erziehung tragen und Männer hauptsächlich arbeiten gehen, dann können wir auf Gleichstellungspolitik verzichten.

Bislang fallen "Männerrechtler" nicht dadurch auf, dass sie nicht nur die männerdiskrimierenden Zustände beseitigen wollen, sondern dass sie immer wieder fordern, Frauen nicht weiter zu fördern. Das ist unabhängig davon, ob Frauen diskrimiert werden oder nicht. Da wird auch schnell mal negiert, dass immer noch mehr Frauen Opfer häuslicher Gewalt werden, dabei mehr Männer die Täter sind oder dass Frauen immer noch weniger Lohn erhalten als Männer. Damit sind diese "Männerrechtler" aber keine Menschen, die sich für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten einsetzen, sondern diese Menschen fordern, dass die Ungerechtigkeiten von Frauen nicht weiter beseitig werden, sie sind Frauenentrechtler. Das musste jetzt mal gesagt werden.

Bei all diesem sind diese Diskussionen, insbesondere bei Väterrechtlern wie sie im Internet zu verfolgen sind, aber auch äußerst widersprüchlich: solange eine Beziehung/Ehe besteht, soll es - wie Eva Herrmann es ausführte - bei der traditionellen Rollenverteilung verbleiben. Nach einer Trennung erinnern sich manche Väter daran, dass sie ja Kinder haben und wollen diese auf einmal zu sich nehmen. Ein Schelm, der dabei an Unterhaltszahlungen denkt. Damit bringen solche Väter diejenigen in Misskredit, die sich von Geburt an zumindest mit, wenn nicht sogar mehr als die Kindesmutter um gemeinsame Kinder gekümmert haben und daher auch zurecht mindestens die gleiche Beteiligung an Erziehung und Betreuung fordern. Wo eine Aufteilung bereits von Beginn an gleichmäßig oder sogar mehr auf seiten des Vaters stattgefunden hat, gibt es nach meiner Erfahrung als im Familienrecht tätigen Rechtsanwältin nach einer Trennung übrigens auch die wenigsten Probleme. Dies nur als Anstoß für die Väterrechtler.

Übrigens: ich glaube nicht, dass "Männerrechtler" eher rechtsgerichtet sind, zumindest nicht die Masse der Aktiven. Auffällig ist aber schon, dass in den Internetblogs und jetzt auch im Vorwärts genau die Strategien verfolgt werden, die auch bei der Versammlungsstörung durch die NPD angewandt werden. Wer hat da denn von wem abgeguckt? Ich bin sicher, dass auf meinen Kommentar hin sehr schnell heftige Antworten kommen, das ist in diesem Bereich nun einmal so üblich.

Sehr geehrte Frau

Bild von Lutz Bürger

Sehr geehrte Frau Hofmann,

auf Ihren Satz: " ... (man denke nur daran, dass bis 1977 dem Ehemann zustand, darüber zu entscheiden, ob die Ehefrau arbeiten durfte oder auch nicht) ..."

möchte ich Ihnen folgendes antworten:

Wo wir seit Abschaffung dieser Vorschrift hingekommen sind, ersieht man unschwer an an solchen Koryphäen wie Ihnen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Lutz Bürger
(Satiriker)

Sehr geehrter Herr

Bild von Monika Hofmann

Sehr geehrter Herr Bürger,

wie gut, dass der "Beruf" des Satirikers kein geschützter ist. Das kann und darf sicherlich jeder sein.

Allerdings sollte man auch wissen, was dies bedeutet. Satire (lat. satira; von satura lanx: „mit Früchten gefüllte Schale“, im übertragenen Sinne: „bunt gemischtes Allerlei“; früher fälschlich auf Satyr zurückgeführt, daher die ältere Schreibweise Satyra) ist eine Spottdichtung, die mangelhafte Tugend oder gesellschaftliche Missstände anklagt (Zitat aus Wikipedia). Also wären Sie jemand, der mangelhafte Tugend oder gesellschaftliche Missstände anklagt.

Es ist von der Meinungsfreiheit umfasst, wenn Sie sagen, dass Ihrer Ansicht nach Frauen wieder an den Herd zurück sollen und für Haushalt und Kinder da sein müssen, zurück in die Abhängigkeit der Männer. Ich bin ganz sicher anderer Meinung und sehe mich da mit der Mehrheit der Einwohner dieses Landes einer Meinung. Aber, wie es bei "Männerrechtlern" (besser: Frauenentrechtler) so üblich ist, werden auch Sie sofort persönlich, wenn jemand anderer Meinung ist und stellen berufliche Qualifikation oder persönliche Integrität in Frage. Ich denke, hier wie in anderen Kommentaren dieser Richtung kann jeder vernunftbegabte Mensch selbst entscheiden, welchen Argumenten er oder sie folgen will. Auf meine gesamten Ausführungen nehme ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug und hoffe einfach mal, dass die Vernunft sich auch bei Ihnen und Ihresgleichen wieder einfindet. Wenigstens könnten Sie sich den Satz: "Leben und leben lassen". Im Gegensatz zu einigen Kommentatoren habe ich noch niemandem gewünscht, dass er/sie wirtschaftlich, psychisch oder gar physisch seine Existenz verliert. Wenn schon keine Vernunft, dass wenigstens Rückkehr zur Sachlichkeit und ohne persönliche Angriffe für das Vertreten einer eigenen Meinung.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hofmann

Fauxpas oder mehr?

Bild von L.B.

Werte Frau Hofmann,

Sie schreiben:

"... Aber, wie es bei "Männerrechtlern" (besser: Frauenentrechtler) so üblich ist, ..."

Ich würde mir im Interesse aller wünschen, daß Sie diese Aussage und inhaltliche Verknüpfung nochmal sorgfältig mit dem in § 130 (1) 2. StGB abgleichen und ggf. mittels Klarstellung präzisieren, was Sie wirklich meinen, um Mißverständnisse und unnötigen Ärger zu vermeiden.
Von einer Berufsjuristin sollte man dies eigentlich schon im Vorhinein erwarten können, aber was will man auch im Moment von einer Zunft erwarten, in der neuerdings offenbar schon lediglich für das emsige Bedienen der Kopiertaste bereits ein summa cum laude vergeben wird ...

Daß diese Zustände so nicht bleiben können, dürfte auf der Hand liegen und wenn sich das juristisch gebildete Personal als seiner Aufgabe nicht vollständig gewachsen erweisen sollte, wird der Souverän unseres Gemeinwesens - das Volk selbst - vorübergehend wieder derlei Angelegenheiten nach Abs. 20(4) GG selbst in die Hand nehmen müssen.

Ich verwahre mich jedenfalls gegen den von Ihnen erweckten Eindruck, man sollte "Männerrechtler" "besser" als "Frauenentrechtler" ansehen (und glaube dies nicht nur für mich tun zu dürfen!).

Selbst wenn die Stärkung der Rechte des einen Teiles der Bevölkerung mit einer Schwächung der Rechte des anderen Teiles der Bevölkerung einherginge (was ich - bei aller berechtigterweise scharfer Kritik an den derzeitigen schlichtweg unhaltbaren Rechtsgepflogenheiten in Deutschland - dennoch grundlegend bezweifle) wäre dies mit Sicherheit nicht den Rechtsuchenden selbst, sondern dann schon eher jenen Angehörigen unserer Justiz und Gesetzgebungsgremien anzulasten, die genau dafür vom Volke bestellt sind, derartige Schäden vom Deutschen Volke abzuwenden und dies auch mit ihrem Diensteide bekräftigt haben.

Wo aber Opfer zu Tätern umdeklariert werden und Teile der Bevölkerung gegeneinander ausgespielt, ja aufgewiegelt werden, wird der alte, längst überwunden geglaubte Geist der Rechtsprechung alter, unrühmlicher Zeiten wieder wach. Das aber kann niemand wollen!

B.

Ich fühle mich geehrt, dass

Bild von Monika Hofmann

Ich fühle mich geehrt, dass auf meine Ausführungen als "Anonymous" sich doch keiner berufen fühlte, zu antworten. Bislang war ich das anders gewohnt.

Meine Ausführungen kann ich übrigens belegen.

vergeblich

Bild von Herbert Krell

Welchen Sinn sollte es haben, mit Leuten wie Berufsjuristen zu diskutieren, die ihre ganze Existenz darauf aufbauen, aus natürlichen und unvermeidlichen Konflikten Geld zu schlagen?

H.K.

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