Was tut Google Street View?
Google filmt mit seinen Kamerawagen mittels eines rundum fotografierenden Kamerasets Straßenzüge, mit allem was sich im Moment der Aufnahme darin befindet, zum Beispiel Häuser, Menschen und Autos, darüber hinaus wird eine Lasermessung der Größenverhältnisse durchgeführt. Zusätzlich erfasst Google die vorhandenen WLAN-Netze mit Netzwerknamen, Verschlüsselungsstärke und MAC-Adressen, um später eine eventuelle Standortbestimmung (von einem Nutzen, ähnlich wie GPS) anhand der lokalen WLAN-Netze zu ermöglichen.
So weit, so harmlos. Im Wesentlichen erfasst ein Tourist, der seinen Lieblingsstraßenzug mittels einer Panoramaaufnahme aufnimmt und gleichzeitig seinen Laptop oder Smartphone nach lokalen WLANS suchen lässt nichts anderes.
Der Vorwurf, dass, Google bei der Erfassung der WLAN-Netze auch Übertragungsdaten aus unverschlüsselten Netzen mitgeschnitten hat, trifft zwar offenbar zu und ist kritikwürdig, allerdings erscheint der Wille, die eigenen Daten zu schützen bei WLAN-Betreibern, die nicht einmal eine WEP-Verschlüsselung verwenden auch nicht sonderlich ausgeprägt zu sein. Zumal die persönlichen Daten aus diesen Netzen ohnehin all jenen offen stehen, die in der Nähe wohnen oder zufällig auf das unverschlüsselte Netz stoßen.
Warum also die Aufregung?
Google stellt als großes Unternehmen und Quasi-Monopolist (bei einigen Online-Services) eine gute Projektionsfläche für Ängste vor vermeintlichen oder tatsächlichen „Datenkraken“ dar. Wir werden ausspioniert, Verbrecher erhalten von überall aus Einblick in unsere Wohnungen und wir werden in unserem Privatleben gefilmt und überwacht. Dennoch bleibt es eine irrationale Angst. Es obliegt der Politik, solche Ängste auf rationale Art auszuräumen und tatsächliche Gefahren für die Bevölkerung und ihre Daten abzuwehren.
Was das neue Gesetz für uns alle bedeuten könnte
Die von Street View eingesetzte Technik und der in Bereitstellung befindliche Service rechtfertigt den aktuellen gesetzgeberischen Aktionismus keineswegs und schafft umgekehrt möglicherweise eine problematische Gesetzesgrundlage für zahlreiche andere Bereiche: So sieht die Gesetzesinitiative unter Anderem vor, dass Privathäuser und Personen automatisch unkenntlich gemacht werden müssen. Man stelle sich vor, dass alle Privatpersonen, die bei flikr.com Bilder einstellen Post vom „Abmahnanwalt“ bekommen, da sie die Häuser und Personen auf ihren Bildern nicht unkenntlich gemacht haben oder, dass die harmlose Videokamera eines Bürgers, der die Aufnahmen der letzten Familienfeier ins Netz stellt, plötzlich zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen wird, weil der Nachbar zufällig durchs Bild läuft.
Was die Möglichkeit betrifft, die Daten in verbrecherischer Absicht auszuwerten, so ist kaum anzunehmen, dass sich potentielle Einbrecher auf Daten verlassen, die mehrere Monate oder gar Jahre alt sind und auch die Ausbeute für Privatdetektive oder potentielle Erpresser dürfte sich auf allenfalls einige Zufallstreffer beschränken. Von gestiegenen Einbruchsraten in den bereits von Street View erfassten Regionen ist jedenfalls nichts dokumentiert, was diesen Schluss zuließe.
Daher sollten wir auf eine genaue Einhaltung der bestehenden Datenschutzgesetze durch Google pochen, die Initiative zu einer „Lex Google“, die dann aber später doch als Gesetz zur gegenseitigen Zensur genutzt werden kann, sollte aber doch besser im Sommerloch verbleiben.



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