Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für alle, die mit der Privatsphäre von Menschen zu leichtfertig umgehen!
Auch wenn das Urteil leider nicht die Vorratsdatenspeicherung generell als verfassungswidrig erklärt, so zeigt es doch noch einmal ganz deutlich, wie fahrlässig in unserer Gesellschaft mit personenbezogenen Daten und Privatsphäre umgegangen wird.
Die Speicherung von personenbezogenen Daten und die Verknüpfung von solchen sind mittlerweile schon fast überall möglich. Wir Juso-Hochschulgruppen sehen unter anderem auch gerade in der Verbreitung von multifunktionalen Chipkarten an Hochschulen eine Gefahr, da hier ebenfalls Möglichkeiten gegeben werden Bewegungs- und Verhaltensprofile zu erstellen.
Wir dürfen einfach nicht die Augen davor verschließen, was solche Gesetze für unsere Rechte und unsere individuelle Freiheit bedeuten. Es kann nicht unser Wunsch sein in einer Gesellschaft zu leben, in der jede/r Einzelne von vornherein als potenziell verdächtig gilt.



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