Frauen im Kosovo

von Cornelia Maier - 04.03.2010
Ende Januar wurde ein Gesetz gegen häusliche Gewalt im Kosovo verabschiedet. Denn Frauen wurden bislang von offizieller Seite nicht hinreichend unterstützt, sie selbst kannten ihre Rechte oft nicht.

Aferdita D. (Name geändert) befand sich in einer schweren Notlage. Sie war vor ihrer Flucht nach Deutschland im Krieg im Kosovo von einem Angehörigen des Milosevic-Regimes vergewaltigt worden und litt seitdem unter einem schweren Trauma und erheblichen psychosomatischen Beschwerden. In Deutschland befürchtete sie, wieder in den Kosovo abgeschoben zu werden. Glücklicherweise gelang es, ihre Notlage mit nervenärztlichen Attesten sowie Stellungnahmen von TERRE DES FEMMES geltend zu machen, so dass Aferdita D.  Abschiebeschutz nach § 60, 1-7 AufenthG erhielt.

Auch für die Albanerin Liria K. (Name ebenfalls geändert) hätte im Falle einer Abschiebung in den Kosovo die konkrete Gefahr bestanden, in ihren Menschenrechten aufs Schwerste verletzt zu werden. Außer ihrem Onkel und ihrer Tante hatte sie dort keine weiteren Verwandten. Da sie früher schon einmal abgeschoben worden war, wusste sie,  dass sie dort erneut häuslicher Gewalt, vor allem psychischem Missbrauch und schweren Einschränkungen ihrer Freiheit sowie drohender Zwangsverheiratung, ausgesetzt wäre. Nach ihrer Flucht in die Bundesrepublik stellte sie einen Asylfolgeantrag, da frauenspezifische Verfolgung gemäß § 60,1-7 AuslG vorlag.

Im Kosovo gibt es zur Stunde noch keine hinreichende soziale Absicherung, und auch die Arbeitslosigkeit ist extrem hoch, da die Wirtschaft am Boden liegt. Der Wiederaufbau geht schleppend voran, und die Spuren des Krieges sind noch lange nicht beseitigt. Selbst die Frauenhausfinanzierung ist völlig unzureichend. Glücklicherweise konnte die Rückkehrgefährdung auch im Fall von Liria K. erfolgreich geltend gemacht werden, so dass auch sie Abschiebeschutz nach § 60, 1-7 AufenthG erhielt.

Frauen kennen ihre Rechte nicht
Für Frauen im Kosovo ist die Situation alles andere als rosig. Bei der Umsetzung bestehender Gesetze bestehen schwere Defizite, wie das kosovarische Frauennetzwerks (Kosova Women’s Network) beklagt. Frauen werden von offizieller Seite nicht hinreichend unterstützt, sie selbst kennen ihre Rechte nicht. Ohne soziale Absicherung bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit ist es den Betroffenen meist unmöglich, sich aus Missbrauchssituationen zu lösen. Schuldzuweisung, Verdunklung und Einschüchterung sind verbreitet, Frauen werden gezwungen, wieder zurück zu kommen. Sexualisierte Gewalt wird im Kosovo noch stärker tabuisiert als häusliche Gewalt. Aufgrund dieser Faktoren ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Viele Frauen befinden sich in einer rechtlosen Situation.

Doch das soll sich ändern: Unter Federführung der Frauenbeauftragten der Regierung von Kosovo, Shqipe Krasniqi, wurde im Jahre 2009 ein Gesetzesentwurf gegen häusliche Gewalt ausgearbeitet. Das Besondere: Shqipe Krasniqi bezog Kolleginnen und Kollegen und kosovarische Politikerinnen und Politikern ebenso mit ein, wie lokale Frauenhaus- und Frauennotrufmitarbeiterinnen, feministische Forscherinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Gericht und Aktivistinnen des kosovarischen Frauennetzwerks.

Das Gesetz im Einzelnen
Im Gesetzesentwurf wurden folgende Regelungen aufgeführt: Polizisten müssen Betroffene über ihre Rechte und über weitergehende Hilfsmöglichkeiten informieren und sie auf Wunsch auch an Frauenhilfsorganisationen vermitteln sowie ins Frauenhaus bringen. Auch Polizeischutz für die Abholung von persönlichen Unterlagen, Dokumente und Eigentum aus der bisherigen Wohnung ist bereitzustellen. Wenn die öffentliche Verlesung der neuen Adresse bei Gericht die Frau (im Falle einer Zeugenaussage oder Nebenklage oder eines Antrags auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz) gefährden würde, ist alternativ eine andere Adresse, in der Praxis wohl gewöhnlich die Kanzleiadresse der Anwältin bzw. des Anwalts, zu verlesen, und Ladungen und offizielle Schreiben sind in diesem Fall auch an die besagte Büroadresse zuzustellen. Über Eilanträge soll künftig weitaus schneller vom Gericht befunden werden. Verstöße gegen Schutzanordnungen sowie Körperverletzung bei häuslicher Gewalt sind künftig zur Anklage zu bringen.

Das Gesetz gegen häusliche Gewalt bezieht sich auf familiäre Beziehungen im Allgemeinen, nicht nur im Falle von Ehe, Partnerschaft oder Scheidung. Eine künftige sozialstaatliche Absicherung steht noch aus und wird erst an späterer Stelle auf der Agenda stehen, worauf im Gesetz ausdrücklich verwiesen wird. Doch selbst die mit der Verabschiedung des Gesetzes einhergehende verbesserte Frauenhausfinanzierung führt zu äußerst langwierigen und schwierigen Haushaltsplanungen und Verhandlungen.

Das Engagement von Shqipe Krasniqis zahlt sich aus. Das Gesetz wurde Ende Januar verabschiedet, und die Regierungsstelle, deren Chefin Shqipe Krasniqi ist, wird in Zusammenarbeit mit Polizei, Gericht und den entsprechenden Frauenorganisationen auch mit der Umsetzung der neuen Rechtslage betraut sein.

 

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