Finanztransaktionssteuer = Steuer gegen Armut!?

von Jörg Alt - 17.02.2010

Die Kampagne "Steuer gegen Armut" begann mit einem Offenen Brief an die Bundesregierung am 17. Oktober 2009, dem Welttag zur Bekämpfung von Armut. Sie wird getragen von 51 Organisationen und 25 prominenten Personen. Nähere Informationen unter www.steuer-gegen-armut.org sowie der Facebook-Gruppe gleichen Namens.

Jörg Alt gibt einen Überblick über die Aktion der Finanztransaktionssteuer und erläutert, wie die Politik hier und im Ausland sich dazu positioniert.

Wie der Name „Steuer gegen Armut“ schon andeutet, hat die Kampagne gleichen Namens zwei Ziele: Steuerung und Armutsbekämpfung. Beide Ziele sind von gleicher Bedeutung: 
 

  • Die Finanztransaktionssteuer (FTS) senkt, wie andere Steuer mit Lenkungscharakter (z.B. Tabak-, und Alkoholsteuer) riskantes und „sozial unnützes“ (Lord Adair Turner) Verhalten, es entschleunigt das Geschehen an der Börse und sorgt so für einen weniger volatilen Finanzmarkt. Dies allein ist schon ein Vorteil für alle.
  • Daneben erzeugt diese Steuer viele Milliarden an Einnahmen. Diese könnten, folgt man Gerechtigkeitsgrundsätzen, jenen zugeleitet werden, die unter der jüngsten Weltfinanzkrise am meisten litten, aber, anders als die reichen Staaten, keine Steuermilliarden haben, um die Folgen auszugleichen.

 
 

Wie sehr die Weltfinanzkrise die armen Länder trifft zeigt eine gerade veröffentlichte Studie die die Aussagen von ca. 640 zivilgesellschaftlichen Organisationen (von Nachbarschafts- und Selbsthilfegruppen bis hin zum millionenschweren NGO) untersucht: Gerade jene Länder, die von externer Finanzierung (Entwicklungshilfe, Spenden) abhängig sind, etwa in Afrika oder Asien, haben zunehmend Probleme, ihre Arbeit in den Bereichen Armutsbekämpfung, Frauen- und Kinderrechte, Umweltschutz, Bildung usw. leisten bzw. sie stellen seit Beginn der Krise Rückschritte auf diesen Gebieten fest, z.B. eine Wiederzunahme von Hunger, Krankheiten und Kindersterblichkeit. Eine Finanztransaktionssteuer könnte solche Organisationen auf Jahre hin verlässlich mit Einnahmen versorgen. Entsprechend fordern wir die Verwendung der Steuereinnahmen aus der FTS für die Umsetzung der Millenniums Entwicklungsziele. 
 

 

Momentan gibt es gute Aussichten zur Einführung dieser Steuer auch und gerade in Europa. Die Finanzminister wären ja auch nicht von dieser Welt, wenn sie das Lenkungspotenzial einer solchen Steuer und gar ihr Potenzial für Einnahmen ignorieren würde. Aber gerade hier liegt das Problem: Bei zu vielen Äußerungen scheint es, dass diese Steuer unter Politikern vor allem deshalb so populär ist, weil sie die klamme Staatskasse wieder auffüllen könnte.  
 

 

Es ist erfreulich, dass es gegen diese Strategie Widerstand gibt, die sich auf die traditionelle Diskussion der Tobin-Steuer berufen kann, die (wenngleich nicht von Tobin selbst) in der Regel als eine Nord-Süd Umverteilungssteuer gesehen wird. In dieser Tradition bewegen sich auch Staatspräsident  Sarkozy als auch Premierminister Brown: Beide verbinden ihre Forderung nach einer FTS mit einer zumindest anteiligen Förderung der Globalen Allgemeingüter, etwa Ausgleich der Folgen des Klimawandels oder Armutsbekämpfung. Hinzu kommen die zivilgesellschaftlichen Kampagnen, wie etwa die Kampagne "Steuer gegen Armut" in Deutschland oder, seit dem 10.2., die Kampagne zur "Robin Hood Tax" in Großbritannien. 
 

 

Wo stehen Deutschlands politische Verantwortungsträger in dieser Frage? Folgt man den Beteuerungen von Kanzlerin und Finanzminister, so ist die FTS eine Option, die international oder gar im europäischen Kontext denkbar ist. Dies konnten bislang auch die immer wieder lancierten Meldungen in finanzmarktfreundlichen Zeitungen, etwa dem Handelsblatt vom 9.2.2010, nicht glaubhaft widerlegen.  
 

In allen Parteien außer der FDP (wen wunderts!) gibt es Absichtserklärungen, diese Steuer international oder europäisch einzuführen, von den drei Oppositionsparteien liegen bereits Anträge auf die Einführung dieser Steuer vor. Von diesen Anträgen kommt der Antrag der Linkspartei unseren Kampagnenforderungen am weitesten entgegen, denn sie macht sowohl in Begründungs- als auch Forderungsteil klar, für was die eingenommenen Gelder verwendet werden sollen: Für den sozial-ökologischer Umbau der Gesellschaft, für Klimaschutz und Armutsbekämpfung. 
 

 

Der SPD Antrag spricht nur im Begründungsteil davon, dass die Gelder für Bildung und Forschung sowie die Bekämpfung von Klimawandel und Armut ausgegeben werden sollen, bekräftigt dies aber nicht im Forderungsteil. Spricht die SPD also mit einem inneren Vorbehalt?  
 

 

Keineswegs, so Dr. Carsten Sieling, MdB, der den Antrag federführend für die SPD Fraktion vorbereitet hat, in einem Brief an die Kampagne "Steuer gegen Armut". Man könne aus verfassungspolitischen Gründen keine Zweckbindung für Steuern fordern. Zumal der Begründungsteil "deutlich (macht), in welchen Politikbereichen wir mögliche Steuereinnahmen sinnvoll einsetzten wollen." 
 

 

Wenn man also den SPD Antrag als "Frohe Botschaft" betrachtet und den Brief von Dr. Sieling als 'Interpretations-/Auslegungshilfe' hinzunimmt, so ist Anlass zur Zuversicht, dass auch die SPD das wichtige Kampagnenziel zwei, nämlich die Umsetzung der Millenniums Entwicklungsziele, die auch den Klimawandel einbeziehen, weitgehend unterstützen wird.  
 

 

Es ist zu hoffen, dass Dr. Sieling für die Stimmung in der SPD Fraktion spricht, denn ein Herr Steinbrück, immer noch Mitglied der SPD Bundestagsfraktion, hat sich nie so klar in dieser Richtung geäußert, als er die FTS einst ins Spiel brachte.

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