Wehrdienst und Zivildienst Die Pflichtdienste in Deutschland brauchen Perspektive und kein Zusammenstreichen

von Lars Düsterhoft - 21.07.2010
Die Jusos Treptow-Köpenick stehen für einen verpflichtenden Gemeinschaftsdienst für Männer und Frauen anstelle des jetzigen Wehrdiensts ein. Der Kreisvorsitzende Lars Düsterhöft erläutert, wie es zu dieser Positionierung kam.

Nicht erst seit unser Parteivorsitzender Sigmar Gabriel mit seinem medialen „Nein“ zur Abschaffung der Wehrpflicht für Diskussionen sorgte, haben sich die JUSOS in der SPD Treptow-Köpenick mit diesem Thema befasst. Im Winter 2009 hatte die derzeitige Jugend der Treptow-Köpenicker Sozialdemokratie begonnen, sich diesem Thema sehr intensiv und umfassend zu widmen. Auslöser war die Unzufriedenheit mit der eigenen Beschlusslage „pro Wehrpflicht“ von vor über zwei Jahren. Denn: Zeiten ändern sich. Viele Jugendliche sind seit dem neu eingetreten und die allgemeine Debatte erfuhr einen Wandel. Die Beschlusslage der Bundespartei aus dem Jahr 1997, die eine freiwillige Ableistung der Wehrpflicht vorsieht, war bei der aktuellen Diskussion ebenso umstritten wie die jüngste Dienstzeitverkürzung durch die schwarz-gelbe Regierungskoalition.

 

In insgesamt drei Versammlungen wurde das Thema gut ein halbes Jahr lang heiß diskutiert. Durch Anträge, Richtungsvoten und ergänzt um ein Referat von Dominic Leisner, Vertreter des Bundeswehrverbandes und Mitglied im Wehrpflichtigenparlament, wurden die einzelnen Aspekte aufbereitet und vertieft analysiert. Zwischenzeitlich führte dies zu zwei Meinungsbildern, die konträrer nicht hätten sein können. Die einen forderten die ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht; andere hingegen eine allgemeine Dienstpflicht für Frauen und Männer. Eine Mehrheit fand sich in der anschließenden Diskussion für einen Grundsatzbeschluss zugunsten einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen und Männer, wahlweise als FSJ/FÖJ, Wehr- oder Zivildienst.

 

Gedankenleitend war dabei der enorme Sozialisierungseffekt eines Dienstes an der Gesellschaft, der auch demokratiefördernd wirkt, sowie die Erkenntnis, dass auf freiwilliger Basis diese positiven Effekte nicht zu erreichen wären. Nicht verkannt werden darf zugleich die charakterschärfende Funktion für junge Menschen nach der Schulzeit durch einen Dienst für die Gemeinschaft und die Förderung von späterem zivilcouragierten Handeln. Weiterhin sollte durch diesen Beschluss die derzeitige Schieflage bei der Verrichtung der Dienstpflichten betrachtet werden. Neuesten Statistiken folgend werden über 50 % der jungen Männer eines Jahrgangs ausgemustert, nur sehr wenige davon verrichten von selbst einen Freiwilligendienst. Von den verbleibenden eines Jahrgangs werden 16 % zum Wehrdienst (68.300 im Jahr 2009) einberufen. Der Zivildienst weist eine wesentlich höhere Zahl an Dienstleistenden auf (90.555 im Jahr 2009).

 

Ein Dienst an der Gemeinschaft wirkt daher aktuell für viele junge Männer eher als Bestrafung und Benachteiligung gegenüber gleichaltrigen Männern und auch Frauen. Es ist daher konsequent eine Gleichstellung aller zu fordern. Des Weiteren ist die Fokussierung auf den Wehrdienst seit spätestens 1990 überholt. In unserer heutigen Gesellschaft, die vor allem durch Überalterung und soziale Ungerechtigkeit bestimmt ist, müssen neue Schwerpunkte gesetzt werden. So muss der soziale Dienst gleichrangig neben dem Wehrdienst existieren können und von allen Dienstpflichtigen ohne bürokratische Hürden in Anspruch genommen werden können. Der Grundsatzbeschluss wurde schließlich noch konkretisiert und lautet nun vollständig:

Wir treten für einen verpflichtenden Dienst an der Gemeinschaft für Frauen und Männer ein. Dessen Länge soll zusammenhängend mindestens 12 Monate betragen. Die Dienstzeit kann auf Wunsch der dienstleistenden Person in Absprache mit der Dienststelle auf maximal 24 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung soll flexibel gestaltet werden können. Dies soll vor allem für junge Dienstleistende, die gerade die Schule abgeschlossen haben, einen lückenlosen Übergang zur Ausbildung bzw. zum Studium gewährleisten.

Der Dienst soll nach freier persönlicher Wahl ausgestaltet werden können: Dafür sollen die derzeit gängigen Formen Wehrdienst, Zivildienst und Freiwilligendienste wie z. B. FSJ/FÖJ gleichberechtigt nebeneinander zur Auswahl stehen. Die Auswahl darf zu keiner Benachteiligung der dienstleistenden Person führen.

Während der Zeit im Wahlpflichtdienst soll Sozialversicherungsschutz durch den Staat bestehen und mindestens ein Entgelt in Höhe des statistischen Existenzminimums für ledige Personen gezahlt werden.

Der Ersatz regulärer Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätze durch Personen im Wahlpflichtdienst soll ausgeschlossen sein.

 

Verlinken Sie auf diesen Beitrag:

http://www.vorwaerts.de/trackback/10982
Channel: Inland  

Mit Kachingle und Flattr können Sie den Online-Journalismus auf vorwaerts.de unterstützen (wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel).

Das Aktuellste aus der Sozialdemokratie - der vorwaerts-Newsletter

Advertising