Die ALG-II Bestimmungen sind Teil der umfassenden Reform der Arbeitsvermittlungs- und Sozialrechtsstrukturen. Im Mittelpunkt stand dabei die Vereinfachung und Neufestlegung der Regelsätze und Grundprinzipien durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Seit dem 01.01.2005 ist der Regelsatz für Erwachsene von 345,-- € auf 359,-- € erhöht worden (+ 4,06 Prozent). Die Inflationsrate im gleichen Zeitraum beträgt 8,67 Prozent, so dass den Empfängern entsprechender Leistungen heute weniger Geld zur Verfügung steht als noch vor fünf Jahren.
Zu Kindern und Jugendlichen in den Empfängerfamilien verhält es sich so, dass diese bis zu einem Alter von 6 Jahren 60, zwischen 7 und 13 Jahren 70 sowie zwischen 14 und 25 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen erhalten. Dies stellte erhebliche Änderungen im Vergleich zu den Regelungen vor 2005 dar, als die Stufe für Kleinkinder noch bei 65 und für Jugendliche ab 14 Jahren bei 90 Prozent lag.
Die Problematik veranschaulicht das vielfach genutzte Beispiel von Elisabeth Veldhues, MdL NRW: Für Erwachsene ist es möglich, Schuhe oder auch Kleidung über Jahre zu tragen - bei einem Jugendlichen ist dies kaum denkbar.
Gesellschaft kann sich Benachteiligung nicht leisten
Ein Punkt verdient aber besondere Aufmerksamkeit: Wir streben hinsichtlich Bildung und Ausbildung Konkurrenzfähigkeit an. Gleichzeitig werden insbesondere Kinder aus weniger begüterten Haushalten sowohl finanziell, als auch durch ein zunehmend undurchlässigeres Schulsystem vor hohe Hürden gestellt. Diese Errichtung von Hindernissen kann sich unsere Gesellschaft schlicht nicht leisten. Neben einer transparenteren Schullaufbahn sind erhebliche Investitionen notwendig, wobei die aktuellen Regelsätze nicht ausreichen.
Die jährliche Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro ist zwar ein guter, wenn auch nur sehr kleiner Schritt. "Der vorsorgende Sozialstaat begreift Bildung als zentrales Element der Sozialpolitik." Dieser Satz des Hamburger Programms sollte im Fokus der Debatte um Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche stehen.
Nach der Auffassung des Bundessozialgerichts und nunmehr auch des Bundesverfassungsgerichts ist es dringend notwendig, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach oben zu korrigieren. Eine Bedarfsanpassung ist notwendig - dies bedeutet auch eine Förderung des wichtigsten Kapitals unserer Gesellschaft - der Köpfe.
Adäquate Regelsätze
Gerade am Beispiel des ALG II ist offensichtlich, wie wichtig ein funktionierendes Arbeits- und Sozialsystem für die Gesellschaft ist, angefangen bei Schutz- und Leistungsregelungen des Arbeitsmarktes und endend bei der Bildung für die Jüngeren. Um ergänzende Leistungen zu vermeiden, helfen nur ein flächendeckender Mindestlohn, und für die Kinder und Jugendlichen als weiteren Schritt adäquate Regelsätze und Investitionen in Bildung.
Letztlich bleibt zu hoffen, dass - auch unter maßgeblicher Beteiligung und dem Voranschreiten der SPD - die Regelungen des ALG II zugunsten der Betroffenen so verändert werden, dass ein vernünftiges und Zukunftshoffung bedeutendes Leben möglich ist - eine reine "Verwaltung" der Betroffenen und die Schaffung von "Sozialhilfekarrieren" kann kein Ziel sein.
Menschenwürdiges Leben gewährleisten
Selbstverständlich sind Sanktionen für unentschuldigte Verstöße notwendig. Und natürlich sind den Regelsätzen des ALG II finanzielle Grenzen gesetzt. Aber ebenso muss es auch für unseren Sozialstaat essentiell sein, ein Sicherungsnetz für Not leidende Mitbürger zu knüpfen, das ein menschenwürdiges Leben gewährleistet, und gleichzeitig den Kindern der Familien eine vernünftige Bildungschance garantiert.
Letztlich ist es doch gerade das Recht desjenigen, der Regelungen eingeführt hat, diese weiter zu begleiten und kritisch zu beleuchten. Und gerade dies sollte die SPD mit Nachdruck tun. Wir alle sind - durch unsere politische Aktivität und durch unser Wahlverhalten - mit daran beteiligt, dass Ausgrenzungen auf Grund des sozialen Status und Bildungshemmnisse mangels Geldes nicht erfolgen. Kümmern wir uns darum!







