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Schwarz-Gelb attackiert Medienbeteiligungen der SPD

Lars Haferkamp • 23. October 2009

Karlsruhe stärkte 2008 die Medienbeteiligungen der SPD
Karlsruhe stärkte 2008 die Medienbeteiligungen der SPD, Foto: Bundesregierung

Sie können es nicht lassen: Union und FDP wollen ihre Mehrheit im Bundestag nutzen, um die SPD zu schwächen. Konkret wollen sie - wieder einmal - die Medienbeteiligungen der Sozialdemokraten angreifen. "Wir stellen die wirtschaftlichen Beteiligungen von Parteien an Rundfunksendern, Zeitungsverlagen und anderen meinungsbildenden Medienunternehmen auf den Prüfstand", heißt es im Entwurf des schwarz-gelben Koalitionsvertrags.

Die SPD ist traditionell die einzige Partei, die über eigene Verlage und Verlagsbeteiligungen verfügt. Ein Verbot dieser Medienbeteiligungen würde daher vor allem die SPD treffen. Und genau das ist auch das Ziel von Union und FDP.

Hendricks: Angriff von Schwarz-Gelb ist Ablenkungsmanöver

SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks sieht in dem Angriff von Schwarz-Gelb auf die Medienbeteiligungen vor allem ein Ablenkungsmanöver: "Die Koalitionäre wollen ablenken von den Großspenden aus Industrie und Wirtschaft, die sie im Gegensatz zu anderen Parteien erhalten." Hendricks zeigt sich "absolut gelassen". Die SPD befinde sich mit ihren Medienbeteiligungen rechtlich auf der sicheren Seite. Bereits 2008 habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass "auch die SPD Pressefreiheit genießt".

In seinem Urteil von 2008 billigte das Bundesverfassungsgericht der SPD ausdrücklich das Recht zu, sich etwa am privaten Rundfunk zu beteiligen. Ein Verbot durch die Regierung Koch in Hessen wurde als verfassungswidrig gekippt.

Karlsruhe bestätigte Medienbeteiligungen schon einmal

Die Karlsruher Richter erklärten damals das absolute Verbot für Parteien, sich an privaten Rundfunksendern zu beteiligen, für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber dürfe zwar Parteien eine Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit untersagen, als sie "bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte" nehmen könnten. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien sei aber verfassungswidrig, weil es gegen die Rundfunkfreiheit verstoße.

Die damalige Klage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das hessische Privatrundfunkgesetz war damit erfolgreich. Es verwehrte politischen Parteien Anteile an privaten Rundfunksendern zu halten. Das Land Hessen musste bis 30. Juni 2009 eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Von der Regelung betroffen war der hessische Privatsender FFH, an dem die SPD-eigene Deutsche Druckerei- und Verlagsgesellschaft (DDVG) mittelbar mit 2,3 Prozent beteiligt war. Erst als die DDVG ihren Anteil aufgab, erhielt FFH die Sendegenehmigung in Hessen. Die SPD sah das Gesetz der Koch-Regierung gezielt gegen sich gerichtet.

Hendricks bezeichnet Einflussnahme auf redaktionellen Einfluss als "völligen Unsinn"

SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks sagte 2008 in Karlsruhe, die Linie der Partei sei "voll bestätigt" worden. Das Gericht habe die Medienbeteiligungen der SPD zum Bestand der politischen Willensbildung der Bevölkerung gerechnet. Dies sei "ein Meilenstein". Es gehe der SPD um den Erhalt der Medienvielfalt. In Hessen sei versucht worden, die wirtschaftliche Betätigung der SPD zu beschneiden. "Der Enteignungsversuch von Seiten der hessischen Staatsregierung ist gescheitert", sagte Hendricks.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2008 klar, dass es "nicht um eine vollständige Freiheit des Rundfunks von jeglicher staatlicher Berührung" gehe. Stattdessen sei eine "weitgehende Staatsferne" anzustreben, um die freie Meinungsbildung sicherzustellen.

Barbara Hendricks nennt Vorwürfe, die SPD versuche über Medienbeteiligungen Einfluss auf redaktionelle Inhalte zu nehmen "völligen Unsinn". Dies könne jeder Chefredakteur einer Zeitung mit dd.vg-Anteilen bestätigen.

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