Schon 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung mit den Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber bis 2011 Zeit gegeben, das Wahrecht zu ändern. Union und FDP verhinderten eine Änderung noch vor der Bundestagswahl. Demnach könnten sie nach der Wahl am Sonntag eine Mehrheit im Bundestag bekommen, selbst wenn sie deutlich weniger als 50 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.
Illegitim und moralisch angeknackst
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht, Ernst Gottfried Mahrenholz, hat sich deutlich gegen die Bildung einer Bundesregierung auf Basis von Überhangmandaten ausgesprochen.
Der Berliner Zeitung sagte Mahrenholz, er halte eine solche Regierung für illegitim und moralisch angeknackst. "Wenn das Volk der Souverän ist, dann muss es eine Vertretung haben, die die
Verfassung vorschreibt."
Insbesondere der Union warf der pensionierte Verfassungsrichter vor, das Volk aus reinem Parteienvorteil verfassungswidrig wählen zu lassen. "Nach dem Urteil 2008 wäre es möglich gewesen,
das Wahlrecht innerhalb eines Jahres zu ändern", so Mahrenholz, "die CDU wollte aber nicht auf die Überhangmandate verzichten." "Das Volk wird bei der bewussten und vorsätzlichen Anwendung eines
verfassungswidrigen Wahlrechts um sein Gewicht gebracht."
Höchstrichterliche Entscheidung
Auch der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering hatte gestern in Berlin Angela Merkel davor gewarnt, nur mit einer Überhangmandatsmehrheit eine Regierung zu bilden. "Es gibt eine
höchstrichterliche Entscheidung, dass dieses Wahlrecht verfassungswidrig ist", so Müntefering. Union und FDP würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einfach ignorieren.







