Als die Regierung von Oberbayern, die auch die Rechtsaufsicht für München inne hat, Kenntnis davon bekam, dass "Bwin" als Werbepartner des FC Bayern Bandenwerbung in der neuen Allianz-Arena schaltete, ordnete die Behörde mit sofort vollziehbarem Bescheid eine Unterlassung der Werbung und drohte ein Zwangsgeld von 250 000 Euro an.
Innenminister übt Druck auf Behörde aus
"Mit Fax vom 19.05.2009 wandte sich der Antragssteller (FC Bayern; Anm. d. Red.) an den Bayerischen Staatsminister des Inneren persönlich", so steht es im Beschluss des Verwaltungsgerichts München, das über den Vorgang nun geurteilt hat. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurde vom FC Bayern aufgefordert zu handeln. "Am selben Tag wies das Bayerische Staatsministerium des Inneren die Regierung von Oberbayern mündlich an, die Vollziehung der Untersagungsverfügung (...) auszusetzen", denn es sollte nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden.
Während der AC Mailand ein Strafgeld von 100 000 Euro zahlen musste, weil seine Elf mit Werbung des Zocker-Unternehmens in München aufgelaufen war und der TSV 1860 München unter Druck der Behörde den Sponsor wechseln musste, erhielt der Rekordmeister also Unterstützung von ganz oben. Innenminister Herrmann wies die Regierung von Oberbayern an, den Sachverhalt "in tatsächlicher und rechtlicher Sicht neu zu bewerten" und sodann einen neuen Bescheid zu erstellen.
Gericht kassiert Gefälligkeitspolitik
Dieser sah jedoch nicht viel anders aus, als der vom CSU-Mann Herrmann kassiert Bescheid und so zog der FC Bayern nun vor Gericht - und unterlag. "Die streitgegenständliche Unterlassungsverfügung der Regierung von Oberbayern erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtsmäßig" urteilte das Gericht. Damit endet in München ein neuerlicher Fall von Gefälligkeitspolitik - diesmal Zugunsten der Rechtsordnung.







