2800 Euro Geldstrafe muss Karl Richter zahlen, weil er bei der Vereidigung des Stadtparlaments im Mai 2008 den Hitlergruß gezeigt hat. Das Gericht fand die Geste Richters als "unerhört" und "unglaublich". Der Angeklagte habe nach Auffassung des Vorsitzenden des Richterkollegiums "seinen Arm bewusst und gewollt in einer Weise, die bei anwesenden Personen die Erinnerung an den so genannten Hitlergruß wachrief", erhoben.
Regierung für Oberbayern erklärt Amtseid für ungültig
Mit dieser rechtskräftigen Verurteilung steht auch fest, dass Karl Richter keinen Amtseid abgelegt hat. Ihm droht der Amtsverlust. Denn das Bayerische Gemeindewahlrecht sieht vor, dass ein Mitglied des Stadtrats "bei der Verweigerung der Eidesleistung oder des Ablegens des Gelöbnisses" sein Amt verliert. Zu dieser Einschätzung kommt auch die Regierung von Oberbayern. Richter habe keinen wirksamen Eid geleistet, da er "bei seiner Vereidigung auf die Rechtsordnung gleichzeitig eine gegen diese Rechtsordnung insgesamt gerichtete Straftat" begangen habe.
OB Ude will keinen Märtyrer-Rolle der NPD
Der Münchner Oberbürgermeister Ude (SPD) teilt die Rechtsauffassung der Regionalregierung. Und erklärt, dass der Ältestenrat des Stadtrats feststellt, "dass die Eidesleistung somit nicht wirksam erfolgt ist". Der NPD-Mann habe mit seinem Handeln nicht nur die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt, "sondern auch der Rechtsordnung, auf die er vereidigt werden sollte, den Kampf angesagt".
Dennoch wird Karl Richter nicht sofort aus dem Stadtrat ausgeschlossen. Richter erhält die Möglichkeit, die "Vereidigung in wirksamer Weise nachzuholen". OB Ude rechtfertigt diesen Schritt, der in München auf harsche Kritik stoßen wird, damit, dass "der Stadtrat nicht das Risiko eingehen will, dem Stadtratsmitglied Richter zur Publizität eines mehrjährigen Rechtsstreites zu verhelfen und am Ende womöglich den Eindruck zu erwecken, nicht er, sondern der Stadtrat verstoße gegen rechtsstaatliche und demokratische Regeln."







