In dem Dringlichkeitsantrag fordert die SPD-Abgeordnete Helga Schmitt-Bussinger das Innenministerium auf, die Behauptung zu unterlassen, die Münchner Archivstelle stehe nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es gebe keinerlei nachvollziehbaren oder stichhaltigen Grund für diese Behauptung, so die Abgeordnete. Auch in dem 248 Seiten dicken Verfassungsschutzbericht 2008 werde der glaubhafte Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit von Aida nicht geführt.
Verfassungsschutz konstruiert Zusammenhänge
"Die vom Landesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzbericht zusammengetragenen Erkenntnisse gegen Aida sind außerordentlich dünn. Hier werden Zusammenhänge konstruiert. Der Verfassungsschutz behilft sich mit Unterstellungen, weil er Konkretes gegen Aida nicht vorbringen kann", sagt Schmitt-Bussinger.
Schlimm sei jetzt aber, dass aufgrund der Behauptung des Verfassungsschutzes Aida aus dem Beratungsnetzwerk der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus ausgeschlossen worden sei. Der Bayerische Jugendring, bei dem die Koordinierungsstelle angesiedelt ist, musste der Weisung des Kultusministeriums Folge leisten und Aida am 24. April offiziell aus dem Beratungsnetzwerk auszuschließen.
Aida sorgt für Hintergrundinformationen
Die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle erfolgte im Rahmen des Programms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bei der Landeskoordinierungsstelle hat sich ein Beratungsnetzwerk aus Institutionen, Organisationen und Experten gebildet.
Von Beginn an ist Aida Mitglied des Beratungsnetzwerkes gewesen und hat Beiträge zur aktuellen Entwicklung der rechten Strukturen in Bayern geliefert. Der Verein hat dabei die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Interventionsteams der Landeskoordinierungsstelle mit Hintergrundinformationen über rechte Aktivitäten in den jeweiligen Landkreisen und Kommunen versorgt.







