Mit seinem Urteilsprich bestätigte das Verwaltungsgericht ein Verbot der Kölner Polizei. Nach Meinung der Richter bestehe keine Möglichkeit, die Demonstration "mit angemessenen Mitteln sicher
durch die Stadt zu führen". Die Kölner Polizei gehe zu Recht davon aus, dass wegen der erwarteten massiven und teils gewaltbereiten Proteste die Sicherheit der Demonstration und unbeteiligter
Dritter auch durch den Einsatz tausender Polizisten
nicht zu gewährleisten sei. (Az. 20 L 650/09)
Vor zwei Wochen hatten die Kölner Richter bereits die Verlegung einer zentralen Kundegebung des Pro-NRW-Kongresses aus der Kölner Innenstadt bestätigt und eine Beschwerde von "Pro Köln"
abgelehnt. Gegen beide Entscheidung kann die rechtsextreme Partei nun noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.







