vorwärts.de: Wo sollen die ganzen Frauen herkommen?
Elke Ferner: In Deutschland gibt es viele hoch qualifizierte Frauen: an den Universitäten, in den Betrieben als Freiberuflerinnen und Selbständige. Sie sind mit Sicherheit genauso wie jeder
Mann, der in einem Aufsichtsrat sitzt, in der Lage sich das möglicherweise noch fehlende Wissen anzueignen. Komischerweise fragt niemand, ob auch alle Männer, die heute in den Aufsichtsräten
sitzen, die notwendigen Kenntnisse haben.
Warum macht es einen Unterschied, ob eine Frau oder ein Mann im Aufsichtsrat sitzt?
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen. Es geht nicht in erster Linie darum, ob Frauen in Aufsichtsräten einen Unterschied machen, sondern dass Frauen ebenso wie Männer auch in den
Chefetagen und den Aufsichtsräten ankommen können. Es gibt allerdings Untersuchungen, in denen belegt wird, dass Unternehmen mit Frauen in den Vorständen langfristig gesehen bessere
Kapitalrenditen erwirtschaften.
Sollte es nicht vorrangig um Qualifikation gehen und nicht um Geschlecht?
Die Frauen sind qualifiziert für solche Funktionen und durchaus in der Lage dazu zu lernen. Aus Norwegen wissen wir, dass es keine Probleme gibt, Frauen zu finden. Im Gegenteil: Weil
Unternehmen jetzt gezielt nach Frauen suchen, bemerken sie häufig erstmals, welche Potentiale bei ihren Mitarbeiterinnen vorhanden sind.
Sollen die Regelungen verbindlich sein?
Sie müssen verbindlich sein, sonst verlieren wir wieder zehn Jahre, in denen nichts passiert! Unsere parteiinterne Quotenregelung hat bewiesen, dass es nur mit verbindlicher Quote geht.
Die SPD-Frauen wollen auch ein "geschlechtsneutrales Steuersystem". Was muss man sich darunter vorstellen?
Die OECD und die EU bescheinigen Deutschland Jahr für Jahr, dass die Steuerklasse V und das Ehegattensplitting regelrechte Hürden für verheiratete Frauen sind, wenn sie eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen. Wir wollen den Einstieg in ein Realsplitting, bei dem jeder Ehegatte für sein Einkommen einen Steuersatz nach Leistungsfähigkeit
zahlt . Dabei kann ein gewisser Höchstbetrag auf den anderen übertragen werden. Zumindest bei Spitzeneinkommen soll der hohe Splittingvorteil gekappt werden.
Interview Susanne Dohrn







