Müde sieht sie aus, die Frau, die sich Emmely nennt und deren Leben eine Wendung genommen hat, die sie sich nie hätte vorstellen können. Seit Februar 2008, seit mehr als einem Jahr, ist sie arbeitslos. Nach 31 Jahren Maloche. Zeit hat sie trotzdem keine. Denn seit mehr als einem Jahr kämpft die 50-jährige Berlinerin um alles, was sie verloren hat: ihren Arbeitsplatz, ihren guten Ruf. Um ihre Würde. Zuletzt entschied auch das Landesarbeitsgericht Berlin gegen sie und erklärte die Kündigung für rechtens. Doch Emmely und ihr Anwalt machen weiter, wollen nötigenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehen.
Eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Leicht fällt der ehemaligen Kassiererin der Kampf nicht. Das Interesse der Medien kann auch eine Bürde sein. Bei Kerner war sie. In sämtlichen Zeitungen haben Journalisten, Experten und solche, die sich dafür ausgeben, über sie geschrieben. Manchmal wohlwollend, manchmal nicht. Ja, sagt Emmely, das jage ihr schon Angst ein. Wie sich ihre Geschichte verselbstständigt hat, wie andere sie zu ihrer eigenen machten. Warum dann das Ganze? "Weil ich endlich auch mal etwas dazu sagen wollte. Vor Gericht wollte mich ja keiner hören." Und dann blättert sie stolz in dicken Ordnern und zeigt Artikel ausländischer Blätter: In Polen und Belgien wurde über ihren Fall berichtet, in Russland, England, Frankreich und Dänemark, auf Russisch und Chinesisch. In Angola und im US-Fernsehen. Emmely will alle überzeugen, dass sie unschuldig ist. Sie kämpft gegen das Mittel der Verdachtskündigung, das es ihrem Arbeitgeber erlaubte, sie schon bei "dringendem Verdacht" und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Man habe sie auf dem Kieker gehabt, sagt sie. Sie habe die Kunden-Bons nicht genommen.
Die allgemeine Entrüstung freilich gilt einem anderen Aspekt: Emmely ist die Frau, die wegen 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Nachdem sie 31 Jahre gearbeitet hat, ohne sich etwas zu
Schulden kommen zu lassen. Für zuletzt 1800 Euro brutto im Monat bei einer 33-Stunden-Woche. Ihr Arbeitslosengeld war mit 750 Euro nur 5 Euro höher als jetzt Hartz IV und Wohngeld. In einer Zeit,
in der andere in die Nachrichten kommen, weil sie Millionen verzockt haben und jetzt um ihre Boni feilschen.
Was die am Emmely-Fall Interessierten umtreibt ist die Frage der Verhältnismäßigkeit. So schäumte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Das Urteil ist grob falsch und eklatant
unverhältnismäßig." Wolfgang Thierse nannte es "barbarisch und von asozialer Qualität." Für die harten Worte musste der Bundestagsvize viel Kritik einstecken. Der Anwalt Emmelys, Benedikt
Hopmann, verteidigt den Politiker: "Thierse darf doch Emmelys Sicht einnehmen. Und aus ihrer Sicht ist das Urteil sehr wohl barbarisch." Ein Hinweis in Thierses Ausführungen ist auch Hopmann
besonders wichtig: Dass die Kassiererin "wegen einer Nichtigkeit in die Arbeitslosigkeit gestoßen worden" sei.
Genau da will der Anwalt ansetzen auf dem weiteren Weg durch die Instanzen. Zwar hat das Landesarbeitsgericht eine Revision nicht zugelassen. Doch dagegen will Hopmann beim
Bundesarbeitsgericht Beschwerde einlegen. Außerdem plant er eine Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverfassungsgericht. Zwei Dinge will er erreichen: Dass auch in Fällen wie Emmelys der
fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgeht. Und dass das Recht, durch eigene Arbeit Geld zu verdienen, höher bewertet wird als bisher.
Für einen Löffel Käsecreme
Denn auch bislang ist es schon so, dass das Gericht eine Interessenabwägung vornimmt und dabei die Verhältnismäßigkeit wahren soll. Jedoch hatten die Richter im vorliegenden Fall die
Zuverlässigkeit einer Kassiererin, die täglichen Umgang mit Geld ihres Arbeitgebers habe, als so hoch bewertet, dass der Wert der Ware sowie die langjährige Betriebszugehörigkeit keine Rolle mehr
spielen würden. "Und so wird in vielen Fällen entschieden", sagt Hopmann. Dies müsse geändert werden, gerade in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit so hoch sei.
In Dortmund entschied das Arbeitsgericht jetzt übrigens zugunsten zweier Bäckermeister. Ihr Arbeitgeber hatte sie ebenfalls fristlos entlassen, weil sie einen Löffel Käsecreme gegessen
hatten. Die Richterin nannte die Kündigung nach 24 Jahren untadeliger Arbeit "absolut unverhältnismäßig".
Ob der Gang nach Karlsruhe Chancen hat, darüber will Hopmann keine Prognosen abgeben. Und Emmely? Hat sie nicht mal überlegt, einen Schlusstrich zu ziehen, einen Neuanfang zu versuchen?
"Für mich gibt´s das nicht, auf halber Strecke aufhören. Ich stehe als Lügnerin da. Das kann ich nicht ertragen", sagt die 50-Jährige. Für sie geht es um 31 Jahre. In denen sie drei Kinder
großgezogen hat, teils alleine. Vom kargen Kassiererinnen-Salär. Mit 16 Jahren hat sie in Neubrandenburg die Ausbildung zur "Fachverkäuferin für Waren des täglichen Bedarfs" absolviert. Im Laufe
der Jahre war sie eine vorbildliche Angestellte, mit Qualitäten, die heute noch hochgehalten werden: So bildete sie sich fleißig weiter, machte Programme für Diätessen und Feinkost mit, zur
Eisherstellung und zur Arbeitssicherheit, die Lizenz zur Verkaufsstellenleiterin erhielt sie auch. Privat steckte sie ganz schön zurück zugunsten der Arbeit: Ihre Töchter, heute 22, 28 und 29
Jahre, waren oft zehn Stunden im Kindergarten - damit Mama fleißig arbeiten konnte. "Die sind jetzt richtig sauer", sagt Emmely. "Sie mussten ja auch viel entbehren."
Fotografie Dirk Bleicker
Quelle: vorwärts 04/2009.
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