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Frauenwahlrecht und Männergelächter

Gisela Notz • 20. February 2009

Archiv der sozialen Demokratie in der FES
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Als Marie Juchacz (SPD) am 19. Februar 1919 als erste Frau in der Wei­marer Nationalversammlung vor einem deutschen Parlament sprach, löste ihre An­rede "Meine Herren und Damen!" Hei­terkeit aus. So vermerkt es das Sit­- zungsprotokoll. Aber Marie Juchacz ließ sich nicht beirren und stellte deutlich heraus: "Was die Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."

Es war ein langer Kampf, bis Frauen am 19. Januar 1919 in Deutschland erstmals das aktive und passive Wahlrecht ausüben konnten: 17 710 872 Frauen (82,3 Prozent) und 15 061 114 Männer (82,4 Prozent) nutzen dieses Recht, nachdem der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 das preußische Dreiklassenwahlrecht aufgehoben hatte und alle Frauen und Männer ab einem Alter von 21 Jahren unabhängig von Einkommen und Herkunft wählen durften. Die Wahlbeteiligung nahm im Verlauf der Weimarer Republik ständig ab.

Internationaler Kampftag

Die SPD war die einzige Partei im Deutschen Reich, die die Forderung nach dem Frauenwahlrecht in ihr Programm aufgenommen hatte. Clara Zetkin verdeutlichte auf dem Erfurter Parteitag 1891 die Position der proletarischen Frauen für die politische Gleichberechtigung. Ihr Emanzipationskampf war Teil des Kampfes der unterdrückten Klassen gegen die Herrschenden. Das Erfurter Programm forderte: "Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht […] aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts." 1895 brachte die SPD unter August Bebel einen entsprechenden Gesetzentwurf in den deutschen Reichstag ein. Die Männer aller Parteien, außer der SPD, lehnten unter Gelächter den Antrag ab.

Mit der Gründung der Sozialistischen Fraueninternationale auf der ersten internationalen Konferenz sozialistischer Frauen 1907 in Stuttgart erhofften sich die Sozialdemokratinnen eine Stärkung ihrer Position. In einer Resolution verpflichteten sich alle teilnehmenden
Länder, für die Einführung des unein­geschränkten allgemeinen Frauenwahlrechts Aktionen zu entwickeln. Auf der Folgekonferenz 1910 in Kopenhagen beschlossen die Delegierten die Einführung des Internationalen Frauentags als Kampftag für das Frauenwahlecht. Unter dem Kampfruf "Heraus mit dem Frauenwahlrecht" gingen 1911 mehr als eine Million Frauen in Deutschland und in anderen Ländern, darunter auch Vertreterinnen des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung, auf die Straße.

Mit dem neuen Wahlrecht wurde 1918 eine Forderung erfüllt, für die insbesondere die Sozialdemokratie gekämpft hatte. Am 19. Januar 1919 wurden 37 Frauen in die Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung gewählt. Die SPD stellte mit 8,7 Prozent den größten Frauenanteil unter den Abgeordneten aller Parteien und ebenso unter allen gewählten Abgeordneten in der Welt. Danach nahm der Anteil der Frauen in den deutschen Parlamenten stetig ab. Die Nationalsozialisten schlossen Frauen aus den politischen Gremien aus. "Dinge, die dem Mann gehören, (müssten) dem Mann verbleiben," so Propagandaminister Joseph Goebbels 1933: "Und dazu gehört die Politik und die Wehrhaftigkeit eines Volkes". Viele Sozialdemokratinnen waren aus politischen oder rassischen Gründen von Verfolgung bedroht, einige konnten emigrieren.

Die Ungleichheit bleibt

Die wenigen SPD-Frauen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges (partei)- politisch aktiv wurden, wollten mit den Männern ein demokratisches Deutschland aufbauen, in dem Unrecht, Faschismus und Krieg für immer der Boden entzogen wird. Im Parlamentarischen Rat 1948/49 waren außer 61 Männern nur vier Frauen vertreten. Elisabeth Selbert und Frieda Nadig (beide SPD) hatten zunächst nicht erwartet, dass es überhaupt einer Auseinandersetzung bedurfte, um Frauen in der neuen Verfassung die gleichen Rechte zuzugestehen.

Mit einer breiten Öffentlichkeitskampagne mobilisierten sie Frauen aller Bevölkerungsschichten, um die eindeutige Formulierung "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Grundgesetz zu verankern. Doch damit war das Ziel der Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht. Faktisch bestand die Ungleichheit weiter, unterstützt durch das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erst Ende der 1970er Jahre waren die Gesetze (einigermaßen) angepasst.

Im ersten Bundestag 1949-1953 stellten Frauen sieben Prozent der Abgeordneten. Nach einem Tiefpunkt 1972 mit 5,8 Prozent, erreichte der Frauenanteil erstmals 1980 mit 8,2 Prozent wieder annähernd den Anteil von 1919. Das änderte sich erst, nachdem die SPD 1988 auf ihrem Parteitag in Münster die Frauenquote beschlossen hatte. Danach müssen die Wahlvorschläge der Vorstände Frauen und Männer zu je 40 Prozent berücksichtigen. Heute beträgt der Frauenanteil im Bundestag 32,2 Prozent.

Doch eine lebendige Demokratie ist unvollendet, solange die soziale Ungleichheit fortbesteht und die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht in allen Bereichen des menschlichen Lebens und Arbeitens erreicht ist.

Quelle: vorwärts 2/2009

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