Bayern-SPD-Chef Franz Maget zeigte sich enttäuscht: "Hätte der Landtag ein Gesetz über die Einführung von Mindestlöhnen beschlossen, so würde dieses Gesetz in Kraft treten. Die Volksgesetzgebung steht also ebenso nicht gleichrangig neben der Gesetzgebung des Landtags, wie das Bundesverfassungsgericht dies in vielen seiner Entscheidungen über Volksbegehren und Volksentscheiden in Bayern festgestellt und betont hat."
Bayern ist traditionell stolz darauf, zu den Bundesändern zu gehören, die per Volksentscheid die Landesgesetzgebung mit beeinflussen können. Zunächst müssen 25 000 Bürger den Antrag auf einen
Volksentscheid unterschreiben. Anschließend prüft das Innenministerium den Antrag. Hat es Bedenken, so muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Bekanntestes Beispiel für einen
geglückten Volksentscheid, war die Abschaffung des Bayerischen Senats 1998.
SPD-Mann Maget will sich weiter für den Mindestlohn einsetzen. Mit Blick auf die große Koalition in Berlin forderte er: "Ich setzte hier voll und ganz auf den Bund, Mindestlöhne
flächendeckend einzuführen." Denn mit seiner Entscheidung hat das Gericht nur die formellen Voraussetzungen für einen Volkentscheid verneint. Das Urteil heißt hingegen nicht, dass ein Mindestlohn
an sich verfassungswidrig ist.
Auffällig bei der Entscheidung war zudem, dass der Senat nicht einstimmig entschieden hatte. Zwei Richter hatten in einem Sondervotum dafür plädiert, dass das Volksbegehren zumindest in großen Teilen hätte zugelassen werden müssen, weil der Bund keinen abschließenden Gebrauch von seiner Gesetzgebungskompetenz gemacht habe.







