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Icon   Abstimmung zur Arbeitszeitrichtlinie in Straßburg

48 Stunden sind genug

Vera Rosigkeit • 18. December 2008

Foto: DGB, Seidel
Foto: DGB, Seidel

Als Erfolg und eindeutiges Bekenntnis zum Sozialen Europa wertete die SPD-Europaabgeordnete Karin Jöns das Ergebnis der Abstimmung zur Arbeitszeitrichtlinie im EU-Parlament. Die Abgeordneten hatten sich am Mittwoch in zweiter Lesung für eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ausgesprochen, kalkuliert über einen Zeitraum von 12 Monaten. Sie forderten zudem, dass Bereitschaftsdienste vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden.

65 Stunden und mehr

Sie stimmten damit gegen das Begehren von EU-Arbeits- und Sozialminister, die an der so genannten "Opt-Out-Klausel" festhalten wollen. "Die Klausel sieht vor, dass Arbeitnehmer, die ihre Zustimmung erteilen, im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums bis zu 60 bzw. 65 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. 15 EU-Mitgliedsländer nutzen derzeit die Opt-out-Regelung", erklärte hierzu der Berichterstatter des EU-Parlaments, Alejandro Cercas. Mit 421 Ja-, 273 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen hatten die Abgeordneten gegen die "Opt-Out-Klausel" gestimmt.

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Zudem wollte der EU-Ministerrat die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes nicht mehr als Arbeitszeit anerkennen.

Nach Jöns habe das nichts mehr mit guter Arbeit zu tun: "Hier wird der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Füßen getreten. Gleiches gilt für das Gebot der Vereinbarkeit von Familie und Beruf", fügte sie hinzu.

DGB-Vize Ingrid Sehrbrock beglückwünschte das Europäische Parlament zu "seiner klaren Entscheidung für den Erhalt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Europa." Mit den Vorschlägen des Berichterstatters des EU, Parlaments, Alejandro Cercas, sei gewährleistet, dass Bereitschaftsdienst weiterhin grundsätzlich Arbeitszeit sei.

Allerdings, so räumte Jöns ein, könne die inaktive Bereitschaftszeit von den Tarifpartnern oder per Gesetz unterschiedlich gewichtet werden. Damit sei in Ausnahmefällen auch Bereitschaftsdienste mit einer Arbeitszeit von über 48 Stunden pro Woche erlaubt. Jöns: "Mit dieser Ausnahmeregelung soll der besonderen Situation von Krankenhausärzten, Werkfeuerwehren und Wachdiensten Rechnung getragen werden."

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