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Das Hartz-IV-Experiment

Elena Wolf • 26. November 2008

Musste einen Monat lang auf vieles verzichten: Hartz-IV-Versuchskaninchen Elena Wolf
Musste einen Monat lang auf vieles verzichten: Hartz-IV-Versuchskaninchen Elena Wolf

Das Selbstexperiment "Ein Monat mit Hartz IV" wurde im April 2007 in München durchgeführt. Es sollte nicht nur die Gesamtsumme des Regelsatzes überprüft werden, sondern auch die für Ernährung und andere Bedarfsgruppen im Regelsatz vorgesehenen Geldbeträge. Es wurde wie folgt vorgegangen. Erstens, wurde die Höhe der Regelleistung für unsere Bedarfsgemeinschaft ausgerechnet. Dabei wurde zunächst davon ausgegangen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei erwachsenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bilden und die Kosten für Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe übernommen wurden (nach § 19 SGB II).

Zudem war unsere Prämisse, dass kein Anspruch auf einen befristeten Zuschlag nach § 19 in Verbindung mit § 24 SGB II besteht, keine Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 SGB II anerkannt wurden und keine zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen vorhanden sind. Nach § 20 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit § 20 Abs. 2 beträgt die monatliche Regelleistung für zwei Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 90 Prozent von 345 Euro. Unserer Bedarfsgemeinschaft standen damit 622 Euro zu (311 Euro pro Person).

622 Euro zu zweit für einen Monat

Zweitens wurde errechnet, wie viel unserer Bedarfsgemeinschaft für jede Bedarfsgruppe zusteht. Die Grundlage für die Berechnung ist die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes für das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Unserer Bedarfsgemeinschaft standen während des Experiments 622 Euro zur Verfügung. Die Teilnehmer hatten die Aufgabe die vorgegebenen Beträge für die verschiedenen Bedarfsgruppen möglichst nicht zu überschreiten. Alle Einkäufe und Ausgaben wurden nach Art, Mengen und Preisen aufgezeichnet.

Die Ausgaben für jede Bedarfsgruppe (Nahrungsmittel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Schuhe etc.) wurden getrennt abgerechnet. Das bot uns die Möglichkeit nicht nur die Angemessenheit des gesamten Regelsatzes, sondern auch die Anteile für jede Bedarfsgruppe zu überprüfen. Alle Einkäufe und Ausgaben wurden durch Einkaufsbelege dokumentiert und in den Formularen festgehalten, die nach Beendigung des Experiments die Grundlage für die quantitative Auswertung bildeten. Subjektive Erfahrungen und Beobachtungen wurden in Form von Tagebuchnotizen festgehalten.

Realitätsferne Vorstellungen des Gesetzgebers

Es ist uns gelungen mit dem vorgesehenen Betrag auszukommen. Die Aufteilung der realen Ausgaben nach Bedarfspositionen unterscheidet sich jedoch von realitätsfernen Vorstellungen des Gesetzgebers. Für folgende Bedarfsgruppen wurde weniger ausgegeben als der Gesetzgeber uns zugebilligt hat: Wohnen, Bekleidung und Schuhe, Einrichtungsgegenstände, Gesundheitspflege, Nachrichtenübermittlung, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, andere Waren und Dienstleistungen. Daraus darf aber nicht der falsche Schluss gezogen werden, dass diese Positionen viel zu großzügig bemessen sind. Geringe Ausgaben lassen sich viel mehr dadurch erklären, dass die Dauer des Experiments zu kurz war, um den Bedarf überhaupt entstehen zu lassen. Die oben erwähnten Gütergruppen bestehen zum größten Teil aus langlebigen und auch teueren Gütern, die man nicht monatlich neu anschaffen muss.

Da der neue Regelsatz auch die früheren einmaligen Beihilfen beinhaltet, hätten wir nach der Logik des Gesetzgebers die nicht aufgebrauchten Summen für größere Anschaffungen ansparen müssen (z.B. die monatlich im Regelsatz enthaltene 1,77 Euro für Fernsehgeräte, um sich in 14 bis 19 Jahren ein 300-400 Euro teueres Fernsehgerät leisten zu können). Es ist uns nicht gelungen diese Rücklagen zu bilden, da für folgende Bedarfsgruppen deutlich mehr ausgegeben wurde als im Regelsatz vorgesehen ist: Nahrungsmittel, Verkehr, Gaststättendienstleistungen. Vor allem für Nahrungsmittel wurde mehr aufgewendet als vom Gesetzgeber vorgesehen: Die Ausgaben übertreffen die im Regelsatz vorgegebene Summe um stolze 85,87 Euro.

Gesunde Ernährung nur an 22 Tagen

Um eine Aussage zu treffen, ob diese Ausgaben berechtigt waren, wurden während des Experiments verzehrte Mengen mit den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verglichen. Dabei kam folgendes heraus: mit 324, 87 Euro (also 5,3 Euro pro Tag pro Person) die wir während des Experiments für Nahrungsmittel ausgegeben haben, konnten wir uns gerade noch nach Richtlinien der DGE ernähren. Es geht also nicht um übermäßigen Konsum, sondern um gesunde Ernährung. Mit dem im Regelsatz für Nahrungsmittel vorgesehenen Betrag (239 Euro für zwei erwachsene Personen) konnten wir uns nur 22 Tage lang eine solche leisten.

Die Bedarfsposition "Gaststättendienstleistungen" ist ebenfalls zu knapp bemessen. Die uns dafür zugestandene 18,60 Euro wurden schon in der ersten Woche ausgegeben. Auch die Bedarfsgruppe "Verkehr" ist nicht bedarfsdeckend (in der letzten Woche sind wir schwarzgefahren). Es wurden insgesamt 41,16 Euro für nicht regelsatzrelevante aber trotzdem anfallende Ausgaben aufgebraucht: 17,36 Euro für Hundefutter, 20 Euro zu Tanken sowie 3,80 Euro für Foto-Dienstleistungen.

Grundsätzlich war das Selbstexperiment mit erheblichen Einschränkungen im finanziellen Bereich sowie in der Veränderung unserer sozialen Situation verbunden. Fast alle gewöhnlichen Freizeitaktivitäten wurden aus finanziellen Gründen eingestellt. Unser Verhalten wurde von Bekannten und Freunden (die nichts von dem Experiment wussten) als "merkwürdig" und "komisch" eingestuft.

Es reicht zum Überleben

Fazit: Der Gesetzgeber stellt hohe Ansprüche an den Regelsatz. Er soll die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens decken sowie die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Um im Endergebnis den Bedürftigen das Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und der Lebensführung der Nicht-Bedürftigen in der unteren Einkommensgruppe ähnlich ist (vgl. § 1, § 27 SGB XII). Der Regelsatz genügt diesen Ansprüchen jedoch nicht. Er gewährt zwar das zum Leben Unerlässliche, sichert aber keineswegs das sozio-kulturelle Existenzminimum in Deutschland. Gerade die Bereiche Freizeit, Kulturleben, Bildung, Information und Kommunikation werden durch das Leben auf dem Hartz IV-Niveau stark beeinträchtigt.

Die Bundesregierung behauptet, dass die staatliche Hilfe zur Überbrückung von finanziell kritischen Übergangsphasen eingesetzt wird (vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht). Dass diese Übergangsphasen auch 10 oder 15 Jahre dauern können wird gerne übersehen. Eine Erfahrung mit solchen mühsam errechneten Beträgen (wie z.B. 5,95 Euro monatlich für Möbel und Einrichtungsgegenstände oder 1,83 Euro für Computer und Software) auf Dauer auskommen zu müssen würde vielleicht auch in der Mentalität der Bundesregierung etwas bewegen.

Auszüge aus Elena Wolfs Hartz-IV-Tagebuch lesen Sie hier.

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