"18 Jahre UN-Kinderrechtskonvention und 15 Jahre seit der Ratifizierung haben die Position der Kinder und Jugendlichen aber nur gering gestärkt. Ihre Rechte, wie das Recht auf Partizipation,
wurden kaum umgesetzt und sie werden nicht ausreichend darüber informiert," kritisiert Sven Frye, Bundesvorsitzender der SJD - Die Falken.
Die SJD - Die Falken begrüßen den Entschluss der Bundestagsfraktion der SPD, sich endlich für eine Grundgesetzänderung stark zu machen. Da die Basis der Rechte der Kinder das Grundrecht auf
Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit ist, sprechen sich die SJD - Die Falken für die Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 2 des Grundgesetzes aus und möchten die Grundprinzipien der
Konvention dort berücksichtigt wissen. Aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen geht es eben gerade um diese Eigenständigkeit, die sich auch darin ausdrückt, nicht im "Eltern-Artikel" des
Grundgesetzes Erwähnung zu finden. Auch Partizipation und Förderung sind Forderungen, die die Jugend zum Thema machen muss, da es aus der Perspektive der Erwachsenen häufig nur um den Schutz der
Kinder geht. Die Kinderrechtskonvention selbst umfasst insgesamt 54 Artikel zu fünf Grundprinzipien: Überleben, Entwicklung und Förderung, Schutz, Bereitstellung von Ressourcen und Partizipation.
"Natürlich wissen wir um die Kritik, vor allem aus konservativen Kreisen, aber im Streit um eine Grundgesetzänderung muss trotz prinzipieller GegnerInnen die inhaltliche Debatte unter den
BefürworterInnen geführt werden," erklärt Sven Frye die abweichende Positionierung des Kinder- und Jugendverbandes.
Quelle: PM







