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Bildung: Bund muss Rahmenbedingungen schaffen können

14. March 2006

Du hast dich ebenfalls für mehr Zentralisierung in der Bildungspolitik

ausgesprochen, warum?


Durch die Abgabe der ohnehin schon begrenzten Bildungskompetenzen des Bundes wird es in Zukunft unmöglich sein, eine deutschlandweit abgestimmte Bildungspolitik zu gewährleisten bzw. zur Sicherstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse im Bildungsbereich beizutragen.

Vor dem Hintergrund der Etablierung eines europäischen Bildungs- und Hochschulraums wirkt dieses Vorhaben geradezu anachronistisch.

Ein Blick auf unser Schulsystem verdeutlicht die Problematik. Deutschland hat 16 unterschiedliche Schulsysteme. Die Ergebnisse der PISA- Studie haben jedoch zwei Dinge gezeigt: Einerseits bewegt sich Deutschland insgesamt nur im OECD-Durchschnitt, andererseits gibt es ein großes Leistungsgefälle zwischen den einzelnen Bundesländern.

Das vorrangige Ziel müsste nun darin bestehen, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die Deutschland insgesamt wieder an die internationale Spitze heranführen. Dazu benötigt der Bundesgesetzgeber auch künftig Kompetenzen, um einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Bildungssystems in allen Bundesländern zu schaffen.

Die PISA-Vergleichsstudie 2003 hat u.a. festgestellt, dass in Deutschland Bildungserfolg stark von der sozialen Herkunft abhängt. Wäre es für die Chancengleichheit der Schüler und Studierenden besser, wenn der Bund einheitliche Standards festlegen kann?

Das wäre ein wichtiger Schritt.

Im Hinblick auf eine Entkopplung des hohen Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft wäre die Festlegung einheitlicher Standards durch den Bund allerdings nur dann hilfreich, wenn sie nicht auf Schulformen, wie die Bildungsstandards der KMK, sondern auf Schulstufen bezogen wären. Bildungsforscher führen als einen gewichtigen Grund für die soziale Abhängigkeit des Bildungserfolgs die frühe Bildungswegetrennung im Rahmen des gegliederten Schulsystems in Deutschland an. Beim Übergang zum Gymnasium entscheidet nachweislich oft nicht die Leistung, sondern auch die soziale Herkunft. Selbst wenn einzelne Bundesländer sich in den nächsten Jahren auf den Weg eines längeren gemeinsamen Lernens begeben, werden das ohne Kompetenzen des Bundes Einzelfalllösungen bleiben.

Im Hochschulbereich sollte zumindest die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes erhalten bleiben. Zwar verbleibt auf der Grundlage der Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe ein schmaler Regelungskorridor für die Hochschulzulassung und Abschlüsse im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung. Allerdings soll diese dem Abweichungsrecht der Länder unterliegen.

Es heißt, man solle das "Reform-Paket nicht wieder aufschnüren". Kann in einigen Bereichen die Reform nachgebessert werden, ohne das Ganze zu gefährden?

Ich halte es durchaus für möglich, punktuelle Nachbesserungen vorzunehmen, ohne den Gesamtkompromiss zu gefährden.

Vera Rosigkeit



http://www.jens-bullerjahn.de

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