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Auf dem rechten Auge blind

Sönke Rix • 14. November 2011

"Es wurden keine Döner ermordet": Sönke Rix. Foto: privat
"Es wurden keine Döner ermordet": Sönke Rix. Foto: privat

Mindestens 10 Morde an ausländischen Mitbürgern, mindestens 14 Banküberfälle und mindestens zwei Anschläge mit zahlreichen Verletzten. So lang ist bisher die Liste der Verbrechen der rechtsextremen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)". Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft den Fall an sich gezogen, um die Ermittlungen in einer Hand zu haben.

Über 14 Jahre konnte diese Gruppe unerkannt im Untergrund ihre Verbrechen begehen. Inwieweit die Landesverfassungs- und Polizeibehörden daran indirekt oder möglicherweise auch direkt beteiligt sind, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest und darum verbieten sich auch Spekulationen oder der voreilige Ruf nach Konsequenzen.

In diesem Zusammenhang verwahre ich mich allerdings gegen den Begriff "Döner-Morde". Hier wurden keine Döner ermordet. Rechtsextreme haben zehn Menschen allein aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven ermordet. Die Opfer, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, hinterlassen Familien und Angehörige. Der Begriff "Döner-Morde" wertet die Opfer und die Angehörigen ab.

Präventive Arbeit ist der Schlüssel

Eines ist aber auf jeden Fall festzustellen: Jetzt rächt sich, dass die Gefahr des Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren zunehmend von den Unions-Parteien CDU und CSU (aber auch von der FDP) heruntergespielt wurden. Rechtsextreme haben diese Gelegenheit genutzt, sich ein eigenes Netzwerk einzurichten, in dem sie unerkannt nach ihren Morden und Überfällen immer wieder untertauchen konnten.

Wenig hilfreich in der Bekämpfung des Rechtsextremismus waren die Versuche der Union, den Rechtsextremismus mit Links- und islamischem Extremismus gleichzusetzen. Der Unterschied dieser Formen des Extremismus wird aktuell leider sehr deutlich. Die Arbeit gegen Rechtsextremismus benötigt andere Mittel und andere Instrumente und wichtiger als bei anderen Extremismusformen ist hier die präventive Arbeit.

Das kann der Staat allerdings nicht alleine, hier sind die zivilgesellschaftlichen Akteure gefragt. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von aufrechten Demokratinnen und Demokraten, die sich auf der einen Seite dem braunen Mob entgegensetzen und sich auf der anderen Seite auch um die präventive Arbeit kümmern und so verhindern, dass Kinder und Jugendliche den Rechtsextremen in die Hände fallen. Leider wurde gerade im vergangenen Jahr die Arbeit für Demokratie durch die Bundesregierung massiv eingeschränkt.

Weg mit der Extremismusklausel

Vor einem Jahr hat die Familienministerin Kristina Schröder mit einer kurzen Nachricht auf Twitter darüber informiert, zukünftig von Vereinen und Verbänden, die Geld aus ihrem Ministerium erhalten, eine Extremismuserklärung zu verlangen. Per Unterschrift müssen Empfänger sich nicht nur zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sich auch verpflichten, Projektpartner auf deren Verfassungstreue zu überprüfen. Ansonsten gibt es kein Geld. Die Extremismusklausel ist unsinnig und ineffektiv. Weg damit.

Vielmehr muss das Familienministerium jetzt die Zeichen der Zeit erkennen. Die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Kräfte darf nicht weiter behindert werden. Vor allem aber muss die alljährliche Abhängigkeit vom Bundeshaushalt beendet werden. Wir brauchen endlich ein Finanzierungsmodell, möglicherweise auf der Basis eines Stiftungsmodells, das eine kontinuierliche Finanzierung bewährter und erprobter Arbeit gegen Rechtsextremismus sicherstellt.

Gleichzeitig bedarf es eines weiteren Topfes, aus dem neue und Erfolg versprechende Programme finanziert werden. Die dreijährige Befristung der Projekte muss aufgehoben werden. Gute Projekte dürfen auch länger dauern.

Egal, welche Erkenntnisse die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft noch zu Tage fördern: Es bleibt festzustellen, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus eine Daueraufgabe ist, der sich der Staat und die Zivilgesellschaft jeden Tag aufs Neue stellen müssen. Der von vielen Seiten geforderte erneute Start eines NPD-Verbotsverfahrens kann dabei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.

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