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Gesetzlicher Mindestlohn in Sicht

Ursula Engelen-Kefer • 31. October 2011

Rainer Sturm / pixelio.de
Rainer Sturm / pixelio.de

Auch in der Spitze der FDP gibt es hierbei seit einigen Wochen Bewegung. Die medialen Vorstöße in dieser Richtung - insbesondere von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und den CDU Sozialausschüssen - wurden bislang immer wieder auf die tariflichen Mindestlöhne zurückgeführt. Seit Jahren weisen die Gewerkschaften gemeinsam mit der SPD und den übrigen Oppositionsparteien auf die verheerende Ausweitung von Niedriglohnsektoren und Armut bei Arbeit, für Kinder und im Alter hin.

Bisher ist es nur gelungen, die tariflichen Mindestlöhne auszuweiten- allerdings im Schneckentempo und teilweise nach der "Echternacher Springprozession: ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück". Dabei ist die Bundesrepublik eines der wenigen Mitgliedsländer in der Europäischen Union ohne einen gesetzlichen Mindestlohn. In den vergleichbaren Staaten der EU gibt es seit Jahren einheitliche gesetzliche Lohnuntergrenzen, die teilweise bereits über 9 Euro in der Stunde liegen.

Großbritannien: Low Pay Commission

Für die sich abzeichnende Kompromisslinie in der Regierungskoalition, zur Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne eine Kommission einzusetzen, gibt es ein gutes Beispiel in Großbritannien mit der "Low Pay Commission". Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Institution, die bereits 1997 eingerichtet wurde. Ihr gehören 9 Mitglieder an: jeweils drei Vertreter, die den Gewerkschaften und Arbeitgebern nahestehen, zwei Wissenschaftler und ein unabhängiger Vorsitzender.

Ihre Aufgabe ist die ständige Analyse und Bewertung der Entwicklungen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt einschließlich der Mindestlöhne. Auf dieser Grundlage entwickelt sie Empfehlungen für die Regierung zur Anpassung der Mindestlöhne. Dringend erforderlich ist die von der Bundeskanzlerin zugesagte Bereitschaft, mit den Gewerkschaften die weiteren Schritte zur Einführung derartiger gesetzlicher Lohnuntergrenzen abzustimmen. Die bisher genannten Lohnuntergrenzen in Anlehnung an die tariflichen Mindestlöhne für die Leiharbeit von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten reichen zur Existenzsicherung nicht aus und liegen erheblich unter der von den Gewerkschaften verlangten Untergrenze von 8,50 Euro.

OECD: Defizite bei sozialer Gerechtigkeit in der Bundesrepublik

Bezeichnend sind die Ergebnisse einer gerade veröffentlichten Vergleichsstudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Zwischen ihren 31 Mitgliedsländern ist die soziale Gerechtigkeit höchst ungleichgewichtig verteilt. Die meisten mittel- und nordwesteuropäischen Länder rangieren weit hinter den skandinavischen Ländern im Mittelfeld der Gerechtigkeitsvergleiche aller Mitgliedsstaaten. Deutschland hält Platz 14 und fällt bei der sozialen Gerechtigkeit erheblich hinter den Niederlanden, der Schweiz, Luxemburg und Frankreich zurück. Dazu tragen vor allem die Defizite bei der Bekämpfung der Armut sowie dem Zugang zur Bildung bei. Die erheblichen Erfolge bei der Verringerung der Arbeitslosigkeit werden durch die immer noch besonders hohe Langzeitarbeitslosigkeit getrübt.

Bundesregierung: Blockade gegen Mindestlohn beenden

Die Bundesregierung hat seit Jahren "Arm in Arm" mit der Wirtschaft eine gesetzliche Lohnuntergrenze blockiert. Durch tarifliche Mindestlöhne sind bis jetzt noch nicht einmal ein Zehntel der Beschäftigten geschützt. Die gesetzliche Grundlage hierzu besteht bereits seit 1995 im Rahmen des Entsendegesetzes. Der seit über fünf Jahren von den DGB Gewerkschaften in der Leiharbeitsbranche durchgesetzte tarifliche Mindestlohn ist bis heute nicht als allgemeinverbindlich anerkannt.

Die Folge: Immer mehr Arbeitnehmer/innen schaffen den Einstieg in den Arbeitsmarkt nur noch über die boomende Leiharbeit, zum großen Teil mit entwürdigenden Löhnen und Arbeitsbedingungen. Mit 12 Prozent müssen erschreckend viele Leiharbeitnehmer/innen zu Armutslöhnen "malochen". Die von Verdi nach heftigen Tarifauseinandersetzungen erreichten Mindestlöhne für die Post von 9,80 Euro wurden durch aus dem Boden gestampfte Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften privater Postdienstleister wieder einkassiert.

Selbst regierungsamtlich in Auftrag gegebene Untersuchungen beweisen, dass durch gesetzliche Mindestlöhne keine Arbeitsplätze vernichtet werden, wie von den Gegnern immer wieder behauptet. Diese späte Erkenntnis wird durch die jahrelangen Erfahrungen unserer EU Nachbarländer mit einheitlichen Mindestlöhnen erhärtet. Es ist daher höchste Zeit, dass auch in der Bundesregierung die Blockade gegen gesetzliche existenzsichernde Lohnuntergrenzen beendet werden. Damit würde die trotz des Booms bei der Beschäftigung immer weiter klaffende Hartz IV Falle endlich geschlossen. Die expandierende Armut bei Arbeit ist die größte Subventionierung der Wirtschaft auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler.

Unmittelbare Folge ist der Skandal, dass in der Bundesrepublik inzwischen etwa 15 Prozent der Kinder in Armut aufwachsen. Dramatisch wird ebenfalls der Anstieg der Armut im Alter. Hier ist endlich ein Riegel durch einen gesetzlichen Mindestlohn vorzuschieben, der nach Auffassung der Gewerkschaften 8,50 Euro in der Stunde nicht unterschreiten darf. Dabei muss genügend Raum für höhere tarifliche Mindestlöhne bleiben. Es ist und bleibt die Verpflichtung der Wirtschaft, existenzsichernde Löhne zu zahlen. Dies würde den Staat und die Steuerzahler viel Geld sparen, das nützlicher für Erziehung und Bildung ausgegeben werden sollte.

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