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Mehr Demokratie e.V. startet Bürgerklage

Carl-Friedrich Höck • 14. October 2011

Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de  / pixelio.de
Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de  / pixelio.de

Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008, in dem die Richter das aktuelle Wahlrecht für verfassungswidrig erklärte. Der Mechanismus des sogenannten negativen Stimmgewichts verletze die Gleichheit der Wahl, argumentierten die Richter damals. Dieser kann dazu führen, dass Wähler einer Partei schaden, indem sie sie wählen. (Siehe Infokasten)

"Wahlrecht verfälscht den Wählerwillen"

Die schwarz-gelbe Koalition beschloss nun ein neues Wahlgesetz, das Problem des negativen Stimmgewichts war damit aber nicht beseitigt. "Das neue Wahlrecht kann dazu führen, dass der Wählerwille in absurder Weise verfälscht wird", empört sich Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Der Verein stellte heute eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vor. Gemeinsam mit Wahlrecht.de sammelt er Unterschriften von Bürgern, die sich an einer Klage vor dem Verfassungsgericht beteiligten möchten.

Auch SPD, Grüne und Die Linke haben bereits eine Klage gegen die Reform angekündigt. Mehr Demokratie und Wahlrecht.de wollen das Thema aber nicht nur den Parteien überlassen, sondern Bürger aus allen politischen Lagern für ihre Verfassungsbeschwerde gewinnen. "Das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie", begründet Efler diesen Ansatz.

Ein Hauptkritikpunkt: Überhangmandate

Kritik üben die Initiatoren der Bürgerklage vor allem an den Überhangmandaten. Sie entstehen, wenn eine Partei durch gewonnene Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erhält, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Bei den vergangenen Bundestagswahlen nahm die Zahl der Überhangmandate stetig zu. "Es ist bloß eine Frage der Zeit, bis die Mehrheitsverhältnisse bei einer Bundestagswahl durch Überhangmandate in ihr Gegenteil verkehrt werden und wir möglicherweise in eine Staatskrise schlittern", meint Wilko Zicht, Initiator von Wahlrecht.de. Ohne Überhangmandate würde es auch das negative Stimmgewicht nicht geben. Beides ist aber auch mit dem neuen Wahlrecht möglich. Es sei daher "erneut unfassbarer Murks", poltert Zicht.

Wer an der Verfassungsbeschwerde teilnehmen möchte, muss lediglich eine unterschriebene Vollmacht an Mehr Demokratie senden. Das Formular gibt es auf der Internetseite des Vereins. Kosten entstehen den Teilnehmern dadurch nicht. Ende Oktober wollen Mehr Demokratie und Wahlrecht.de die Klage einreichen.

Negatives Stimmgewicht Es kann vorkommen, dass Wähler mit ihrer Stimme für eine Partei bewirken, dass ebendiese Partei einen Sitz im Bundestag verliert. Dies sorgte 2005 für Aufruhr, als in einem Dresdener Wahlkreis nachgewählt werden musste. Wären die 5000 CDU-Wähler damals einfach zuhause geblieben, hätte ihre Partei heute ein Mandat mehr. Wie dieses negative Stimmgewicht entsteht, erklärt Mehr Demokratie e.V. hier.

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