Eigentlich ist es eine gute Idee: Nicht mit Kommissionen oder Arbeitsgruppen sondern mit den zuständigen gesellschaftlichen Kräften will die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem offenen Dialog den zukünftigen Risiken der Alterssicherung begegnen. Damit ist die Chance größer, dass an Stelle des sonst üblichen Parteiengeschachers und der Schaufensterveranstaltungen die Vertreter der "Betroffenen" zu Wort kommen.
Dies setzt voraus, dass ihre Anliegen und Argumente auch gehört werden. Daran gibt es jedoch nach den bisher gelaufenen Dialogrunden mit Fachpolitikern, Gewerkschaftlern, Arbeitgebern, Vertretern von Rentenversicherung, Wohlfahrts- und Sozialverbänden ernsthafte Zweifel. Zwar wird versprochen, dass "alternative Vorstellungen gründlich geprüft und bewertet werden." Doch soll bereits Ende dieses Jahres ein Gesetzentwurf vorliegen, der am 1.1.2013 in Kraft treten soll.
Armutsrenten: Dialog wird zum Monolog
Es gibt zwar gute Gründe für einen zügigen Zeitplan dieser Gesetzesänderungen. Die jetzt nach amtlichen Angaben 400 000 in Armut lebenden Rentner/innen haben keine Zeit zu verlieren, aus der Armutsfalle herauszukommen. Andererseits ist es im Interesse der wachsenden Zahl der "Armutsrentner", dass eine existenziell so wichtige gesetzliche Neuregelung mit der notwendigen Umsicht und Weitsicht erfolgt.
Die Rentenleistungen sind seit Jahrzehnten eingeschränkt worden: durch Abbau von Anrechnungszeiten und vorzeitigem Renteneintritt. Auch der Ersatz der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch kapitalgedeckte Altersvorsorge und die Ausdehnung von Langzeitarbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung, Niedriglöhnen und Armut bei Arbeit hat die Altersarmut steigen lassen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass bereits 2007 knapp zehn Prozent der Bevölkerung- mithin etwa 8 Millionen- als "Einkommensarme" ohne Vermögen ein hohes Risiko der Altersarmut tragen. Von 2001 bis 2030 wird das Rentenniveau aus der gesetzlichen Alterssicherung von 53 auf etwa 43 Prozent sinken, um 18,9 Prozent. Verschärft wird dies durch die ab 1.1.2012 beginnende Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. Für viele ältere Menschen wird dies unwürdige Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung sowie weitere lebenslange Abschläge von ihren Altersrenten mit sich bringen und das Risiko der Altersarmut erhöhen.
Rentendialog mit Weitsicht
Ginge es um einen wirklich gewünschten Rentendialog zur Bekämpfung der Altersarmut, müssten weit reichende Veränderungen in der Gesetzgebung vorgenommen werden. Die von der Bundesarbeitsministerin vorgeschlagene Einführung einer Zuschussrente und einer Aufbesserung der Erwerbsminderungsrente reichen nicht aus.
Vordringlich dagegen ist die Wiederherstellung der dynamischen lohnbezogenen Altersrente durch die vollständige Streichung jeglicher weiterer Absenkung des Rentenniveaus. Auch müssen die zunehmenden Preissteigerungen bei den Rentenleistungen berücksichtigt werden. Durch die jahrelange Stagnation oder nur geringfügige Erhöhung der Rentenleistungen haben Rentner/innen in den letzten 10 Jahren bereits einen Kaufkraftverlust von etwa 10 Prozent hinnehmen müssen. Bei Durchschnittsrenten für Männer unter 950 Euro und für Frauen unter 550 Euro ist dies ein gravierender Aderlass für die Sicherung ihrer Lebensexistenz.
Finanzielle Spielräume nutzen
Nicht zugkräftig sind die Argumente der "Alternativlosigkeit" derartiger Einschränkungen bei den Rentenleistungen aus finanziellen Gründen. Natürlich muss die Belastung der Beitragszahler für die gesetzliche Altersrente in Grenzen gehalten werden. Allerdings geht es immer um eine gerechte Balance zwischen der Entwicklung der Rentenbeiträge und der späteren Rentenleistungen.
Die erfreuliche Verbesserung der Rücklagen bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf derzeit 18,9 Mrd. Euro, mithin 1,12 Monatsausgaben, geben die Möglichkeit, zumindest einen Teil der notwendigen Verbesserungen zu finanzieren. Dies ist bei weitem sinnvoller, als vordergründige Rettungsaktionen für den angeschlagenen Koalitionspartner FDP und die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent 2012 und danach weiter auf 19,1 Prozent.
Bei der sich bereits abzeichnenden Verschlechterung der Konjunktur wird sich sehr schnell herausstellen, dass 19,1 Prozent keinesfalls mehr ausreichen, die Rentenleistungen zu finanzieren und die gesetzliche Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu halten. Ein erneutes politisches Geschacher auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Rentner um die Erhöhungen der Rentenversicherungsbeiträge wird die Folge sein.
Erwerbstätigenversicherung erforderlich
Ein ernsthafter Rentendialog erfordert auch die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von einer Arbeitnehmer- zu einer Erwerbstätigenversicherung. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, dass nicht alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Altersvorsorge einbezogen werden.
Dabei ist auch die Deckelung der Beitragsbemessung von derzeit 5.500 Euro im Westen und 4.800 Euro im Osten in Frage zu stellen. Gerade auch die hohen Einkommen müssen ihren Beitrag zur Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Entscheidend ist weiterhin die Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem die Explosion der Niedriglohnsektoren auf über 20 Prozent der Beschäftigten und der geringfügigen Teilzeitbeschäftigung auf über 7 Millionen Menschen entziehen der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch der Rentenversicherung jährlich Milliarden Euro an Beitragseinnahmen.
Erhöht wird dieser Einkommensausfall durch die vollständige Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose im Rahmen des 80 Mrd. Euro schweren Sparpakets der Bundesregierung zur Rettung der Banken. Diese Einnahmeausfälle bei der gesetzlichen Sozial- und Rentenversicherung sind "hausgemacht" und können daher auch durch gesetzliche Korrekturen wieder behoben werden. Dazu gehören ein gesetzlicher Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro genauso wie "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der boomenden Leiharbeit und die Einbeziehung grundsätzlich aller Arbeitsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht.








diskuteur • 04. April 2012 • 15:53
Die Forderung, dass gerade auch gut verdienende Selbständige in die Rentenversicherung einbezogen werden und so dem Prinzip der Solidarität Rechnung tragen ist ja richtig. Schaut man aber mal auf die "kleinen" Selbständigen und Existengründer, muss man sich doch fragen, warum diese denn häufig gar keine Altersvorsorge betreiben. Klar, hier fehlen zum Beginn der Selbständigkeit oft einfach die Mittel und es wird zunächst in den Betrieb investiert. Wichtiger ist jedoch: Wenn ein "kleiner" Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung "gezwungen" wird, muss dieser natürlich immer auch den Argeitgeberanteil der Versicherungsbeiträge selbst tragen. Dies ist ja bereits bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall. So müssen dann auch bei geringem oder mittlerem Einkommen jeden Monat schnell mal 600,- bis 700,- Euro für die Absicherung gezahlt werden. Wer soll sich das bitte leisten? Das ist weder solidarisch noch gerecht. Abseits der gesetzlichen Rentenversicherung existieren für Selbständige aktuell zudem "zu wenig Möglichkeiten":http://www.tagesgeld-anleger.com/blog/neue-pflicht-zur-altersvorsorge-selbstaendige einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Rürup ist toll für die Spitzenverdiener, bringt den meisten aber eher wenig. Wenn denn auch Selbständige in die gesetzliche Altersvorsorge einbezogen werden sollen, dann liebe SPD, bitte wirklich gerecht(!) und nicht etwa wie aktuell in den Plänen von Frau von der Leyen angedacht.
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