I) Zwei Utopien
Demokratie, radikale Freiheit, Gerechtigkeit und Humanismus widersprechen dem aufgeklärten Christentum nicht. Sie passen sogar gut zu ihm, auch wenn es in der Geschichte (und oft auch noch heute) jede Menge schlimme Widersprüche gab und gibt. Die Utopie der christlichen Arbeitskreise in der SPD läßt sich als Schlagwort fassen: "Voltaire und Kant, Bloch und Müntzer!" Das heißt, etwas ausführlicher: Aufgeklärte, tolerante, radikal ehrliche Religiosität beflügelt die wissenschaftliche Aufklärung und den Menschheitsfortschritt; mit ihm aber kommt auch die soziale Gerechtigkeit.
II) Welches Staatskirchenrecht?
Nun wollen einige in der SPD den Staat von den Religionsgesellschaften schärfer trennen. Aber sie legen leider kein Konzept vor. Wollt ihr statt des deutschen lieber das französische, das US-amerikanische, das türkische oder was wollt ihr sonst für ein Staatskirchenrecht?
Die nur "hinkende" Trennung des deutschen Staatskirchenrechts beruht auf Art. 140 des Grundgesetzes, der u.a. auf Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung verweist. Diese "Weimarer Kirchenartikel" trennen den Staat weitestgehend, aber eben nicht vollständig von der Kirche. Das hatte sich ab 1919 und hat sich auch seit 1949 mehr bewährt, als die radikalen Trennungen. Denn was wäre die Alternative?
1. Dass die Trennungsforderung an den Problemen vorbeigeht sieht man vor allem in Frankreich. Dort sind von der Französischen Revolution an alle Versuche der Trennung gescheitert. Auch der heutige, letztlich ungeklärte "modus vivendi", der seit 1905 gilt, funktioniert nicht besser als unsrer, sondern schlechter. Er ist die vorgebliche Rückkehr zu revolutionären Totaltrennung, aber ohne sie so blutig durchzusetzen wie es ab 1789 versucht wurde. Damit ist es eine Lebenslüge, in der die Republik und die Kirchen sich eingerichtet haben.
2. Auch die reine Auf-dem-Papier-Trennung der USA ist kein Vorbild. Es gibt kein Land (diesseits der islamischen Welt), in dem die Staatschefs in ihren offiziellen Ansprachen, völlig egal worum es geht, soviel von Gott reden, wie die USA. Das läßt sich von Carter bis Obama, bei dem es besonders auffällt, immer wieder beobachten.
3. Im türkischen Trennungs-Modell ist die Mehrheitsreligion ebenfalls weit mächtiger und für Minderheiten (und auch für die Demokratie!) bedrohlicher, als bei uns. Welchen Vorteil brächte uns also eine Übernahme?
III) Das deutsche Modell
Im Gegensatz dazu öffnet sich unser über 450 Jahre ausgeklügelt-ausgekämpftes Staatskirchenrecht für jede neue Sekte oder Glaubensgemeinschaft, kann sie erfassen und hegen. Das gilt für "New Age", "Bhagwahn-Osho" und dergleichen und es gilt auch für Islam und Buddhismus.
Hier muß kein Glaube in Parallelgesellschaften verbleiben und sich dort fanatisieren, dunkelmännerisch oder militant verhärten. Das deutsche Staatskirchenrecht zwingt jeden dazu, auch die ganz, ganz "unerträglich anders" Denkenden zu tolerieren, ihnen ihren Raum zu lassen, und trotzdem gut und friedlich mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Der Staat erkennt die Religionsgesellschaften als "Körperschaften des öffentlichen Rechtes" an, und das ist ein Privileg vor den Fußball- und Fasnachtsvereinen. Aber die Laizisten sollten sich darüber nicht ärgern, denn die Kirche/Moschee/Synagoge zahlt dafür einen Preis: Auch sie muß dafür den Staat anerkennen und das heißt: auch sein im Grenzfall spürbares Letztes Wort. Der demokratische Staat ist also zwar tolerant, aber im Notfall greift er ein. Und weil er die Lehrpläne des staatlichen Religionsunterrichts und der staatlichen theologischen Fakultäten sieht, weiß er auch, WO er gegebenenfalls eingreifen muß. Das ist wichtig angesichts von vier Millionen Muslimen, von Evangelikalen und Piusbrüdern.
IV) Religion und Politik
Wenn die Laizisten die Religion nicht verbieten und unterdrücken wollen (und das wollen sie ja nicht), dann ist es auch aus ihrer Sicht geschickter, den Religionsgesellschaften hilfreich die staatliche Hand zur Organisation zu reichen. Dann beherrscht und schwächt der Staat nämlich genau das, was an ihnen bedrohlich werden könnte. Zugleich kann er ihre positiven, aufbauenden Energien politisch fruchtbarmachen. Und dieses Fruchtbarmachen bedeutet jene erwähnte Synthese aus Voltaire und Kant, aus Müntzer und Bloch: eine humanistische Demokratie, die jeden einzelnen dabei unterstützt, sich in der Welt zu entfalten, die aber dieser Welt doch nicht das allerletzte Wort über den Wert des Menschen zugesteht.
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Humanistisches Denken und soziale Demokratie
I) Zwei Utopien
Ja, Demokratie, radikale Freiheit, Gerechtigkeit und Humanismus sind zentrale Themen auch der laizistisch denkenden SPD-Mitglieder. Auch wir betrachten Voltaire und Kant, Bloch und Müntzer als geistige Ahnherren. Und wenn aufgeklärte, tolerante, radikal ehrliche Religiosität die wissenschaftliche Aufklärung und den Menschheitsfortschritt beflügelt und damit auch die soziale Gerechtigkeit befördert wird, so sei uns das willkommen.
II) Welches Staatskirchenrecht?
Ja, wir wollen den Staat von den Religionsgesellschaften schärfer trennen. Und natürlich legen wir ein Konzept dafür vor. Allerdings nicht als fertiges Gesetzbuch, sondern - wie das in der SPD gute Tradition ist - indem wir die Lage analysieren, Vorschläge zur Verbesserung machen und zur Debatte auffordern. Das konkrete Gesetz ist allenfalls der dritte oder vierte Schritt.
Nein, die rhetorische Frage, ob wir statt des deutschen lieber das französische, das US-amerikanische oder das türkische Staatskirchenrecht wollen, führt in die Irre. Selbstverständlich wollen wir keines davon, sondern wir wollen das deutsche Recht ändern. Statt der hinkenden Trennung wollen wir den aufrechten Gang und die klare Scheidung. Wir wollen einen weltanschaulich und religiös neutralen Staat. Wir treten für die Religionsfreiheit in ihrem vollen Umfang ein - als Menschenrecht, eine Religion zu haben und auszuüben, und gleichermaßen als das Recht, keine Religion zu haben und nicht an religiösen Handlungen teilhaben zu müssen.
Nein, wir wollen nicht, dass die Kirchensteuer durch den Staat eingezogen wird; wenn die Kirchen Geld brauchen, können sie das selbst erledigen. Wir betrachten es als Diskriminierung, dass eine Gebühr an den Staat bezahlen muss, wer aus der Kirche austritt (wer eintritt, ist hiervon befreit - warum eigentlich?).
Ja, wir wollen ein Pflichtfach an allen Schulen, in dem alle Schüler/innen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur, über Menschenwürde und Menschenrechte unterrichtet werden.
Ja, wir wollen den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen (Diakonie, Caritas …) Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zubilligen. Diese Forderung gehört auch wieder in das Grundsatzprogramm der SPD.
Ja, wir wollen, dass die in Art. 140 des Grundgesetzes fortgeschriebenen Weimarer Kirchenartikel nicht mehr nach Gusto überdehnt oder missachtet werden: Die Vorschrift beispielsweise, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen, wird bisher einfach missachtet. Allein das Land Baden-Württemberg zahlt über 100 Millionen Euro jährlich für Gehälter und Pensionen der Kirchenbeamten vom Pfarrer bis zum Erzbischof an die beiden großen Kirchen. Oder: Die Verfassung garantiert nur das Recht der Kirchen auf die Vornahme von religiösen Handlungen in Kliniken, Strafanstalten oder beim Militär. Das ist unter der Hand zur staatlichen Organisierung und Finanzierung überdehnt worden; selbst Soldatenwallfahrten werden vom Staat bezahlt.
III) Das deutsche Modell
Nein, dafür brauchen wir kein Staatskirchenrecht, kein privilegierendes Sonderrecht. Uns reichen das Grundgesetz und die bürgerlichen Gesetze, um auch die ganz, ganz unerträglich anders Denkenden zu tolerieren, ihnen ihren Raum zu lassen, und trotzdem gut und friedlich mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Was ist das eigentlich für eine Denkfigur, die Religionsgesellschaften müssten für ihr Privileg, als Körperschaften des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden, einen Preis zahlen, nämlich den Staat anzuerkennen? Stehen die Kirchen in einem vordemokratischen, rechtsfreien Raum, dass ihnen der Staat die Unterwerfung unter seine Gesetze abkaufen muss?
IV) Religion und Politik
Ja, wir wollen die Religion weder verbieten noch gar unterdrücken. Wir wollen den Religionsgesellschaften hilfreich die staatliche Hand zur Organisation reichen - wie jedem anderen karitativen oder gemeinnützigen Verein auch. Ja, auch wir wollen eine humanistische Demokratie, die jeden einzelnen dabei unterstützt, sich in der Welt zu entfalten. Ob aber dieser Welt doch nicht das allerletzte Wort über den Wert des Menschen zugesteht (nämlich einem Gott oder gar mehreren), das wagen wir füglich zu bezweifeln.







