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Verwirrspiel um Rente mit 67

Ursula Engelen-Kefer • 28. July 2011

Entspannt auf der Rentnerbank? Ohne die Mindestrente droht massenhaft Altersarmut, Foto: Barbara Eckholdt, Pixelio
Entspannt auf der Rentnerbank? Ohne die Mindestrente droht massenhaft Altersarmut, Foto: Barbara Eckholdt, Pixelio

Für die beim Bundesbürger ungeliebte Rente mit 67 ab 2012 erhält die Bundesregierung mediale Schützenhilfe von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Just zu Beginn der politischen Sommerflaute sorgt die Meldung für Schlagzeilen, dass das durchschnittliche Renteneintrittsalter auf die höchsten Werte seit Beginn der deutschen Rentenstatistik 1993 angestiegen sei: für Männer im vergangenen Jahr von 63,5 auf 63,8 Jahre, für Frauen von 62,9 auf 63,3 Jahre. Trotz allen "Jubelns" über diesen Anstieg des Alters für den Renteneintritt, ist zu beachten: Dies liegt immer noch erheblich unter dem Rentenzugangsalter von 65 Jahren und ist für die betroffenen Menschen mit dauerhaften Rentenabschlägen verbunden. Diese werden sich durch die Rente mit 67 ab 2012 bis 2019 schrittweise erhöhen und damit die Rentenleistungen weiter verringern.

Erheblicher Anstieg der Altersarmut
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer in Hartz IV trotz boomender Konjunktur und Beschäftigung weiter ansteigt. Viele von ihnen müssen von Langzeitarbeitslosigkeit oder niedrig entlohnter Tätigkeit in die Rente. Bei der geringfügigen Teilzeitbeschäftigung (400 Euro Jobs) sind ältere Arbeitnehmer stark vertreten. Nach amtlichen Rentenberichten ist infolge der hohen Langzeitarbeitslosigkeit, der Explosion der Niedriglohnsektoren sowie der ständigen Verschlechterungen der Rentenleistungen in Verbindung mit steigenden Belastungen für Gesundheit und Pflege mit einem erheblichen Anstieg der Altersarmut zu rechnen. Nach Angaben der Bundesregierung sind bereits jetzt 3,8 Millionen Vollzeitbeschäftigte - mit Teilzeitbeschäftigten 8,7 Millionen Arbeitnehmer- nicht mehr in der Lage, mit ihrem Einkommen eine existenzsichernde Rente zu erarbeiten: Sie verdienen weniger als die dazu erforderlichen 1667 Euro im Monat.

Dauerhafte Rentenabschläge drohen
Ebenfalls zu berücksichtigen ist der ständige Abbau der Frühverrentungsmöglichkeiten: vorzeitige Rente mit 60 bei Langzeitarbeitslosigkeit, für Frauen und Schwerbehinderte; Erschwerung des Zugangs und Verringerung der Erwerbsminderungsrenten; Beschränkung der Möglichkeit für 58-jährige Langzeitarbeitslose, sich aus der Arbeitsvermittlung befreien zu lassen, ohne die Arbeitslosenunterstützungsleistungen zu verlieren; die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit. Dies hat dazu geführt, dass der vorzeitige Eintritt in die Altersrente ab 63 Jahren mit dauerhaften Rentenabschlägen von 3,6 Prozent im Jahr verbunden ist. Gleichzeitig erhielten die Rentner durch die Verschlechterung der Rentenleistungen jahrelang keine oder nur minimale Rentensteigerungen. Da gleichzeitig die Preise und die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung weiter steigen, müssen sie erhebliche Einbußen ihrer Kaufkraft hinnehmen: In den vergangenen 10 Jahren machten diese Einschränkungen bereits 8 Prozent aus.

Absenkung der Rentenbeiträge schädlich
Wie die "Faust aufs Auge" passt die vorgesehene Absenkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 von 19,9 auf 19,6 bis 19,5 Prozent. Eine weitere Verringerung ist dann für das Wahljahr 2013 auf bis zu 19,2 Prozent vorgesehen. Zwar sind Entlastungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen eine dauerhafte "Hypothek" der Politik. Allerdings darf dies nicht zu Lasten der dringend erforderlichen sozialen Leistungen erfolgen.

Mindestrente muss kommen
Anstelle Millionen Rentner und Rentnerinnen in den nächsten Jahrzehnten in die Armutsrente zu drängen, müssen die Rentenleistungen verbessert werden. Die finanziellen Spielräume bei der gesetzlichen Rentenversicherung infolge der guten Konjunktur sollten dazu genutzt werden. Dringend erforderlich ist darüber hinaus die Einführung einer Mindestrente für langjährig Versicherte, die Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Aussetzung der Rente mit 67. Zur Entlastung der Beitragszahler ist die Verbreiterung der finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, die solidarische gesetzliche Rentenversicherung auf Arbeiter und Angestellte und ihre Arbeitgeber zu beschränken. Vielmehr sind alle Erwerbstätigen einzubeziehen. Dies darf nicht durch undifferenzierte Meldungen über den Anstieg des Rentenzugangsalters "vernebelt" werden.

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