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Qualifizierte Zuwanderung: mehr Schein als Sein

Ursula Engelen-Kefer • 24. June 2011

Foto: SPÖ Landtagsklub / pixelio.de
Foto: SPÖ Landtagsklub / pixelio.de

Verzichtet wird zunächst auf die bisherige "Vorrangprüfung": Danach konnten erst dann Fachkräfte aus sog. Drittstaaten angeworben werden, wenn keine Inländer oder EU-Ausländer für die jeweiligen Tätigkeiten zur Verfügung standen. Gleichzeitig werden in dem Konzept der Bundesregierung verschiedene Handlungsfelder für die bessere Nutzung der Qualifikationspotentiale insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern aufgezeigt.

Während sich Gewerkschaften vor allem für bessere Beschäftigungschancen der Arbeitslosen in der Bundesrepublik aussprechen, fordern Arbeitgeber den erleichterten Zuzug von Arbeitskräften aus Drittländern. Nun einigten sich Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf, zunächst die Beschäftigungschancen für die Menschen in der Bundesrepublik zu verbessern und darüber hinaus verstärkt um qualifizierte ausländische Arbeitnehmer zu werben.

Allerdings ist kaum zu erwarten, dass von den jetzigen Beschlüssen ein größerer Ansturm auf den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik erfolgt. Denn die Bundesrepublik kann mit den Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte in anderen Zuwanderungsländern - vor allem USA, Kanada und Großbritannien - kaum mithalten. Zuerst müsste bei der Entlohnung, den Arbeitsbedingungen und den beruflichen Entwicklungschancen nachgebessert werden. Würde dies konsequent durchgesetzt, wären aber auch mehr inländische Arbeitnehmer für diese qualifizierten Tätigkeiten zu gewinnen. Gerade hier liegen die größten Versäumnisse und Defizite in Wirtschaft und Politik.

Finanzieller Kahlschlag bei der Arbeitsmarktpolitik

Es ist daher eher wie "ein Rufen im Walde" wenn die Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gebetsmühlenartig wiederholen, die erleichterte Zuwanderung aus Drittländern dürfe nicht von der Notwendigkeit einer besseren Ausschöpfung der inländischen Qualifikationspotentiale ablenken. Dies müsse nach wie vor Priorität in der Arbeitsmarktpolitik haben. Allerdings geht ihre Politik der finanziellen Kahlschläge die umgekehrte Richtung. Mit Kürzungen von 2 Mrd. Euro 2011, je 2,5 Mrd. Euro 2012 und 2113 und danach 3 Mrd. Euro werden die finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik in den nächsten Jahren in etwa halbiert.

Wenn die Bundeskanzlerin bei der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf vor wenigen Wochen die Tarifparteien vollmundig für die gemeinsame Krisenbewältigung durch die Arbeitsmarktpolitik lobte, ist nach der Konsequenz und Ehrlichkeit ihrer Politik zu fragen: Mit welcher Berechtigung wird den Tarifparteien als Beitragszahler zur Bundesagentur für Arbeit derartig ungeniert in die Tasche gegriffen, um die gigantischen Löcher in den Staatshaushalten für die Rettung der nationalen und europäischen Banken sowie der überschuldeten Euroländer zu stoppen?

Ein Ende dieser ungerechten Verschiebemanöver- vor allem zu Lasten der Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner- muss revidiert werden. Oder sollte dies ein politisch-taktisches Zugeständnis an den Koalitionspartner FDP sein, der sich im politischen "Tief" befindet. Die FDP des ehemaligen Parteivorsitzenden und immer noch Bundesaußenministers Guido Westerwelle sowie des Bundesentwicklungsministers Dirk Niebel hat unermüdlich die Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit und die Privatisierung von Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktpolitik auf ihre Fahnen geschrieben.


Nationaler Aktionsplan für Behinderte - Aktionismus statt Strategie
Ähnlich verhält es sich mit der Öffentlichkeitskampagne der Bundesarbeitsministerin für den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieser Aktionsplan beschränkt sich auf eine Zusammenstellung der bisherigen Einzelprojekte und Aktionen zugunsten behinderter Menschen ohne konkrete Vorschläge für Gesetzgebung und Handlungserfordernisse.

Alarmierenden Statistiken der BA zeigen: Während Wirtschaft und Beschäftigung "boomen", nimmt die Arbeitslosigkeit Behinderter kaum ab und die der schwerbehinderten Menschen weiter zu. Die Bundesregierung verweist in ihrem Nationalen Aktionsplan auf ihr neues Programm "Initiative Inklusion" mit einem Finanzvolumen von 100 Millionen Euro. Dabei sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen, Schaffung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige arbeitslose und arbeitssuchende Schwerbehinderte, Verbesserung der Kompetenz der Wirtschaftskammern bezüglich der Inklusion behinderter Menschen in Klein- und Mittelbetrieben. Gestärkt werden soll ebenfalls die beruflichen Rehabilitation und Prävention behinderter Menschen sowie der Zugang in Werkstätten für behinderte Menschen.

Wie sehr politische Propaganda und Realität hierbei auseinanderfallen ist bereits daran zu erkennen, dass die hierfür zur Verfügung gestellten 100 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds für Schwerbehinderte kommen sollen. Dieser wird finanziert durch die Ausgleichsabgabe der Betriebe, die ihre Pflichtquote bei der Beschäftigung Schwerbehinderter nicht erfüllen. Diese finanziellen Mittel sind für berufliche Eingliederungsmaßnahmen der Schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen und können daher nicht für zusätzliche Maßnahmen der Bundesregierung eingesetzt werden.

Arbeitsmarktreform als Kürzungsprogramm

In dem Ende Mai vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" sind die Weichen ebenfalls in umgekehrte Richtung gestellt: Selbst für die berufliche Orientierung, Vorbereitung und Qualifizierung benachteiligter, behinderter und schwerbehinderter Menschen wird die Privatisierung über Bildungsgutscheine und Einschaltung privater Vermittlungsagenturen- natürlich mit Zusatzkosten- ausgeweitet. Dabei haben Untersuchungen und Erfahrungen deutlich gezeigt, dass sich die fortschreitende Privatisierung der Arbeitsvermittlung zu Lasten der schwerer vermittelbaren Personengruppen auswirkt.

Zudem stehen alle Maßnahmen der Integration und Inklusion behinderter Menschen in der Arbeitsmarktpolitik unter dem Vorbehalt massiver finanzieller Kürzungen. Im Zweifelsfall werden die notwendigen Anpassungen der Infrastruktur schon aus finanziellen Gründen unterbleiben.

Besonders negativ wird sich die vorgesehene Neuregelung bei der öffentlich geförderten Beschäftigung auswirken. So sollen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit tariflichem bzw. ortsüblichem Entgelt ganz wegfallen. Stattdessen bleiben diskriminierende "Ein-Euro-Jobs" ohne Perspektive und Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent. Diese werden in der Praxis wenig genutzt, da der Eigenanteil der Träger von 25 Prozent oft nicht geleistet werden kann. Ältere Arbeitnehmer mit Behinderungen und Schwerbehinderungen, die keine Chance auf Arbeit im ersten Arbeitsmarkt haben, werden somit noch weniger Chancen auf eine sinnvolle existenzsichernde öffentliche Beschäftigung haben.

Der Bundesregierung wäre anzuraten: weniger politisch-taktische Propaganda und mehr inhaltliche Konsistenz und Ehrlichkeit! Nur dann kann sie den "Spagat" leisten zwischen besseren Beschäftigungschancen für die bisher benachteiligten Arbeitnehmer/innen einerseits sowie einer wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch nachhaltigen Zuwanderung qualifizierter Menschen. Beides ist dringend erforderlich, um den Herausforderungen der Demografie in einer globalisierten Welt mit ständigen Veränderungen von Wirtschaft, Technik und den gesellschaftlichen Bedingungen Stand zu halten.

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