Wenig Konkretes, schon gar nicht "Neue Wege", wie es im Titel des Gleichstellungsberichts verheißungsvoll heißt, hatte das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) in seiner Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigenkommission angekündigt. Statt dessen verwies das Ministerium auf bereits bestehende oder geplante Initiativen wie etwa den Girls' und Boys' Day, das Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg" oder die Familienpflegezeit.
Neuer Auftrag - alter Auftrag: Bedarf identifizieren
Gleichzeitig stellte das BMFSFJ klar: "Die Bundesregierung teilt nicht alle daraus (aus dem Gutachten, Anm. d. verf.) erwachsenen einzelnen Schlussfolgerungen, sie wird aber
den im Koalitionsvertrag vereinbarten 'Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs' nutzen, um den gleichstellungspolitischen
Handlungsbedarf auch in diesen Feldern zu identifizieren." Dabei war genau das der Auftrag an die Kommission: den "politischen Handlungsbedarf in unterschiedlichen Lebensphasen und an den
Übergängen im Lebenslauf zu identifizieren", wie es wörtlich im
Gutachten der Sachverständigen heißt.
ASF fordert Umsteuern beim Ehegattensplitting und Mindestlohn
Entsprechend stellte auch die Vorsitzende der
Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, der schwarz-gelben Regierung ein "Armutszeugnis" aus. Der Handlungsbedarf sei
unbestritten: "ein Umsteuern beim Ehegattensplitting in Richtung einer Individualbesteuerung ebenso wie Veränderungen bei geringfügiger Beschäftigung", wie Ferner an zwei Beispielen deutlich
machte. Doch auch in anderen Punkten war die Kommission der SPD näher als den Regierungsparteien. So empfahl sie neben einer gesetzlichen Geschlechterquote für Aufsichtsräte auch die Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns.
Schlag ins Gesicht für Frauen und Männer in Deutschland
Unzufrieden mit der Stellungnahme des Bundesfrauenministeriums waren auch die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BAG). Dass die Regierung in weiten Teilen bei einem "Weiter so!" bleibe, werten sie als "Schlag ins Gesicht für die Frauen und Männer in Deutschland, die nach Bekanntwerden der Kommissionsempfehlungen Anfang des Jahres auf einen Paradigmenwechsel in der Gleichstellungspolitik hoffen konnten". Versprochen hatte sich die BAG deshalb viel von der 21. Gleichstellungs- und FrauenministerInnenkonferenz (GFMK) am 16. und 17. Juni im schleswig-holsteinischen Plön: vor allem, dass sie die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in der Gleichstellungspolitik bewegen möge. Dieser Bitte aber kam die GFMK nur zaghaft nach - nicht zuletzt auch wegen der Regierungsmehrheiten in den 16 Ländern.
Zwar forderte die GFMK die schwarz-gelbe Regierung auf, "bestehende Fehlanreize im Sozial-, Arbeits-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrecht zu beseitigen" und die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens in den von ihr geplanten Rahmenplan einfließen zu lassen. Von einer Umkehr überzeugen wollten die Länderministerinnen die Bundesregierung dann aber doch nicht. So blieb es lediglich bei der Aufforderung, die Minijobs auf den Prüfstand zu stellen und hierbei zumindest ein waches Auge auf die Gleichstellung der Geschlechter zu haben.
Auch beim Thema "Frauen in Führungspositionen" positionierte sich die GFMK eher verhalten. Zwar stimmte sie ein in den Beschluss der JustizministerInnenkonferenz (JuMiKo), die im Mai eine bundesgesetzlich geregelte Geschlechterquote verlangt hatte, lies aber sehr wohl Spielraum für den von Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) geplanten Stufenplan. Eine gesetzliche Regelung soll nach Beschlusslage der GFMK erst 2017 wirksam werden, wenn diese "nicht durch die Selbstverpflichtungen der Unternehmen entbehrlich geworden ist".
Bundesfrauenministerium klatscht Beifall
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfrauenministerium, Hermann Kues, klatscht derweil Beifall und sieht den Kurs des Ministeriums durch die Beschlüsse der
Landes-GleichstellungsministerInnen bestätigt. Tatsächlich gehe der Stufenplan sogar noch einen Schritt
weiter als der GFMK-Beschluss zur Geschlechterquote in Führungspositionen, so Kues: "Das Bundesfamilienministerium ist der Überzeugung, dass eine gesetzliche Regelung unmittelbar die Realität
in den betroffenen Unternehmen im Auge haben muss. Deshalb lehnt das Bundesfamilienministerium eine für alle Unternehmen einheitliche starre Quote ab und setzt auf das marktwirtschaftliche und
nachhaltige Instrument der Flexi-Quote."
Neue Wege für Gleiche Chancen (so sinngemäß der Titel des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung) sehen wohl anders aus.







