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Der Tod sitzt in der Nase

Susanne Dohrn • 08. June 2011

Gerd Altmann  / pixelio.de
Gerd Altmann / pixelio.de

vorwärts: Was macht multiresistente Krankenhauskeime so gefährlich?
Bärbel Bas: Sie sind schwer zu behandeln und können zum Tod führen. Gefährlich sind sie vor allem, wenn sie mit offenen Wunden und Blut in Kontakt kommen.

Wie häufig sind solche Fälle in Deutschland?
In anderen Ländern gehen die Zahlen zurück, in Deutschland sind sie auf hohem Niveau konstant. Inzwischen sind 25 Prozent der Keime resistent.

Vorbildlich bei der Bekämpfung multiresistenter Keime sind die Niederlande. Was machen die anders?

Die Niederländer untersuchen mit einem Schnelltest jeden, der ins Krankenhaus kommt. Dabei wird mit einem Wattetupfer eine Probe von der Nasenschleimhaut genommen. Bis zu einen negativen Testergebnis bleiben Risikopatienten in Quarantäne. In Nordrhein-Westfalen wird dieses Konzept seit wenigen Jahren in einem grenzübergreifenden Modellprojekt erfolgreich umgesetzt.

Die Niederlande haben auch eine andere Antibiotika-Strategie.

Sie verordnen Antibiotika nur, wenn es unbedingt sein muss und dann abgestimmt auf das spezielle Bakterium. Auch darf dort nicht jeder Arzt jedes Antibiotikum verschreiben. Den Schritt müssen wir in Deutschland noch tun. Und wir müssen uns um den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht kümmern.

Gibt es in Deutschland eine Meldepflicht für multiresistente Keime?
Wir haben eine Meldepflicht, wenn sie im Blut nachgewiesen werden. Am häufigsten findet man sie aber in Nase und Rachen. Und zudem wird nicht ausreichend getestet.

(Ex)-Gesundheitsminister Philipp Rösler hat einen Gesetzentwurf gegen Krankenhauskeime vor vorgelegt. Wird nun alles besser?

Bislang haben nur 7 der 16 Bundesländer eine Hygieneverordnung. Der Gesundheitsminister will alle Bundesländer dazu verpflichten, eine solche Verordnung zu erlassen. Er hat aber keine Frist geplant, bis zu der das geschehen sein muss. Das kann also noch dauern. Wir fordern dass die nötigen Rechtsverordnungen der Länder möglichst bis Ende 2011 kommen.

Der Gesundheitsminister will außerdem, dass bei geplanten Operationen der Arzt und nicht das Krankenhaus das Screening macht.
Damit ist dem Patienten nicht geholfen. Bis er eine Woche später ins Krankenhaus kommt, kann er sich einen resistenten Keim eingefangen haben. Wir wollen, dass das Krankenhaus, wie in den Niederlanden auch, für das Sceening zuständig ist.

Anfang Mai gab es im Bundestag eine Anhörung zu dem Thema. Welche Anregungen haben Sie mitgenommen?
Sie hat die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach bundeseinheitlichen Hygienestandards bestätigt. Die Keime machen ja nicht an den Landesgrenzen halt. Wir wollen, dass ab 400 Betten eine Klinik mindestens einen Hygienearzt haben muss, Kliniken mit weniger Betten Hygienefachpersonal. Die müssen sich die Prozesse anschauen und prüfen, woran es liegt, wenn Keime vermehrt auftreten. So steht es in den Leitlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Es muss Sanktionen geben, wenn sich ein Krankenhaus nicht an die Leitlinien des RKI hält. Außerdem wollen wir, dass der niedergelassene Arzt die Kosten erstattet bekommt, wenn er einen solchen Patienten weiterbehandelt. Das klappt oft nicht, weil das sehr teuer ist und nicht entsprechend vergütet wird.

Würde es helfen, wenn die MRSA-Fälle auf den Internetseiten, der Krankenhäuser publiziert werden müssten?

Erst wenn es ein verpflichtendes Screeing für alle Häuser gibt. Derzeit würden die bestraft, die freiwillig nach den Keimen suchen und welche finden.

Krankenhäuser sind Ländersache. Wie stehen die zu dem Thema?

Den Gesundheitsministern der Länder steigen natürlich die Klinikchefs aufs Dach, weil das Kosten verursacht und Mühe macht.

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