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Rezept für die Zukunft

Kai Doering • 05. June 2011

Gute Versorgung auch im Alter: Die Bürgerversicherung soll es möglich machen. Foto: TK Presse
Gute Versorgung auch im Alter: Die Bürgerversicherung soll es möglich machen. Foto: TK Presse

Ersetzt die Bürgerversicherung die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen?

Nein. Die Bürgerversicherung ist kein Versicherungsunternehmen, sondern ein einheitlicher Tarif, den Gesetzliche wie Private Krankenkassen anbieten. Entstehen soll ein "Versicherungs- und Versorgungssystem für alle Bürgerinnen und Bürger". Grundlage für die Leistungen der Bürgerversicherung soll der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein.

Für wen gilt die Bürgerversicherung?

Grundsätzlich für jeden. Alle heute gesetzlich Versicherten und jeder künftig Krankenversicherte (auch diejenigen, die sich heute privat versichern wie etwa Beamte) werden nach ihrer Einführung automatisch verpflichtend Mitglied der Bürgerversicherung. Für jeden gilt der einheitliche Bürgerversicherungstarif - alters- und risikounabhängig sowie einheitlich für Frauen und Männer. Kinder und Ehepartner werden kostenlos mitversichert. Heute Privatversicherte können innerhalb eines Jahres unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand entscheiden, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder in ihren bestehenden Verträgen der Privatversicherung (PKV) bleiben.

Wie wird die Bürgerversicherung finanziert?

Mithilfe von drei "Finanzierungssäulen". Der heutige Arbeitnehmerbeitrag wird zu einem "Bürgerbeitrag" weiterentwickelt, den alle Bürger prozentual auf ihr Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit entrichten. Die zweite Säule ist der "Arbeitgeberbeitrag": Dieser wird künftig als prozentualer Beitrag auf die gesamte Lohnsumme der bürgerversicherten Beschäftigen eines Unternehmens erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze entfällt hier, wodurch höhere Einkommen, Bonuszahlungen und ähnliche Gratifikationen künftig stärker belastet werden. Auch Kapitalerträge sollen stärker zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden. Ein Aufschlag auf die Abgeltungssteuer finanziert diese dritte Säule der Bürgerversicherung.

Zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich viel ein?

Ja. Aus beiden Lagern fließt gleich viel Geld ins Gesundheitssystem. "Nominale Parität" lautet das Zauberwort: Auf Arbeitnehmernehmerseite bleibt die Beitragsbemessungsgrenze, also der Betrag, bis zu dem Beiträge höchstens erhoben werden dürfen, erhalten. Die Höhe der Beiträge wird so gedeckelt. Arbeitgeber führen hingegen auf die Summe aller Gehälter (egal wie hoch sie sind) einen einheitlichen Satz von 7,1 Prozent ab. Dadurch zahlen beide Seiten in absoluten Zahlen identische Beiträge in die Kassen ein, obwohl die Beitragssätze verschieden sein können.

Warum wird die Beitragsbemessungsgrenze auf Arbeitnehmerseite nicht erhöht?

Um Menschen mit mittleren Einkommen nicht weiter zu belasten. Würde die Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 3712 Euro angehoben (etwa auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung wie es die Grünen vorhaben), würden vor allem diese zur Kasse gebeten. Hohe Einkommen würden dennoch nicht einbezogen.

Müssen in Zukunft alle Krankenkassen denselben Beitrag erheben?

Nein. Jede Krankenkasse kann individuell vom einheitlich festgelegten Beitragssatz nach oben oder unten abweichen. So gibt es weiterhin einen Wettbewerb zwischen den Kassen. Wichtig ist allein, dass der jeweilige Beitrag prozentual zum Einkommen erhoben wird. Die Vorkasse beim Arzt, Zusatzbeiträge und der von Schwarz-Gelb eingeführte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent werden dagegen mit der Bürgerversicherung abgeschafft.

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