Seit Anfang des Jahres ist es für Patienten einfacher, medizinische Behandlungen im Ausland ausführen und zugleich von der eigenen Krankenkasse bezahlen zu lassen.
Möglich macht das ein neues EU-Gesetz. Mitte Januar haben die Parlamentarier in Brüssel dem mit großer Mehrheit zugestimmt.
Danach müssen die Krankenkassen den Versicherten die Kosten einer Behandlung im Ausland erstatten - zumindest in der Höhe, die im Heimatland übernommen würde. Voraussetzung ist, dass auch im eigenen Land ein Anspruch auf diese Gesundheitsleistung besteht.
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Von dieser neuen Regelung werden wohl besonders Patienten profitieren, die in ihrem Heimatland auf langen Wartelisten stehen oder keinen entsprechenden Spezialisten finden.
Dagmar Roth-Behrendt, Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament freut sich, dass in der EU jetzt auch Kranke "endlich grenzenlos mobil" sein dürfen, wenn sie nach einer schnellen und bestmöglichen Behandlung suchen. "Am Ende wird die Richtlinie zu mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit der Gesundheitsversorgung in den Mitgliedsstaaten der EU führen. Vielleicht führt das dann ja endlich einmal dazu, dass die Länder, die nicht in ihre Gesundheitssysteme investiert haben, das schleunigst nachholen."
Wie es weiter geht
Im nächsten Schritt muss der Europäische Rat formal zustimmen. Dann haben die Mitgliedsstaaten 30 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen. Laut Bundesgesundheitsministerium ist das Gesetz in Deutschland schon entsprechend angepasst.







